Der Strompreis hat drei Bestandteile: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben & Umlagen sowie die Netzentgelte. Rund 59 % des Strompreises sind staatlich veranlasst. Rund 34 % der Stromkosten entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte betragen rund 25 %. Für Beschaffung, Service und Vertrieb verbleiben 41 %.