Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bei Mainova möchten, dass unsere digitalen Angebote allen Menschen zugänglich sind. Dabei orientieren wir uns an der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Zudem berücksichtigen wir die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 im Einklang mit der europäischen Norm EN 301 549.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt der Mainova (www.mainova.de) und wurde am 18.05.2025 erstellt und am 17.06.2025 überprüft.

Werkzeuge für Barrierefreiheit

Um die Barrierefreiheit zu verbessern, setzen wir folgende Werkzeuge und Maßnahmen ein:

  • Regelmäßige Überprüfungen:  Durchführung regelmäßiger Tests zur Identifizierung und Behebung von Barrierefreiheitsproblemen.
  • Strukturiertes Semantisches HTML:  Wir arbeiten an der optimalen Verwendung von HTML-Elementen, die die Struktur und Bedeutung von Inhalten klar definieren.
  • Alt-Texte:  Wir bemühen uns, beschreibende Texte für Bilder bereitzustellen, um visuelle Inhalte zugänglicher zu machen.
  • Skalierung der Schriftgröße: Wir entwickeln die Möglichkeit, Texte ohne Funktionalitätsverlust zu vergrößern.
  • Verbesserte Fehlermeldungen: Wir planen die Implementierung klarerer und hilfreicherer Fehlermeldungen und Hinweise.
  • Screenreader-Optimierung: Wir arbeiten daran, die Kompatibilität unserer Inhalte mit Screenreadern zu erhöhen.
  • Erweiterte Tastaturnavigation: Wir verfolgen das Ziel, mehr Funktionen über die Tastatur bedienbar zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer gemäß den BITV-Richtlinien und WCAG 2.2 vom 26.03.2025 bis 17.06.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Die unten aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Bedienelemente: Teilweise fehlen eindeutige Labels oder korrekte ARIA-Bezeichnungen für Bedienelemente.
  • Farben und Kontraste: Einige Inhalte weisen nicht ausreichende Kontraste auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.
  • PDF-Dokumente: Einige PDF-Dateien sind nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde.

  • Videos: Die Anpassung aller älteren Videos und einer großen Menge an Videos an die aktuellen Barrierefreiheitsstandards würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.
  • PDF-Dokumente: Die Umstellung einer großen Anzahl von PDF-Dokumenten auf barrierefreie Formate ist mit erheblichen technischen und personellen Ressourcen verbunden.
  • Interaktive Diagramme/Infografiken: Die vollständige Barrierefreiheit komplexer interaktiver Diagramme erfordert spezialisierte technische Lösungen und umfangreiche Anpassungen

Kein Anwendungsfall

  • Bedienelemente: Teilweise fehlen eindeutige Labels oder korrekte ARIA-Bezeichnungen für Bedienelemente.
  • Formulare: Wenige Formular-Elemente sind noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Interaktive Diagramme/Infografiken: Bestimmte interaktive Diagramme und Infografiken sind für Screenreader nicht zugänglich.
  • Teaser und Karussell/Slider: Einige Teaser, Karussell- und Slider-Elemente sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Chatbot: Der Chatbot ist noch nicht vollständig für alle Nutzer zugänglich.
  • Akkordeon/Klapper: Einige Akkordeon-Elemente sind nicht vollständig barrierefrei.
  • Suche: Die Suchfunktion ist noch nicht vollständig barrierefrei.
  • Konfigurationsstrecken: Bestimmte Konfigurationsstrecken sind nicht vollständig zugänglich.
  • Videobühnen: Verfügen noch nicht über Kontrollelemente.
  • Leichte Sprache: Einige Inhalte sind nicht in leicht verständlicher Sprache verfügbar.
  • Farben und Kontraste: Einige Inhalte weisen nicht ausreichende Kontraste auf, was die Lesbarkeit beeinträchtigt.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Nutzern – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Services zu ermöglichen. Durch regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen verbessern wir stetig die Zugänglichkeit und Bedienbarkeit unserer digitalen Angebote.

Feedback und Kontaktangaben

Wir sind stets bemüht, unsere Website barrierefrei und nutzerfreundlich zu gestalten. Sollten Ihnen dennoch Barrieren auffallen, können Sie uns gerne kontaktieren:

Mainova AG
Solmsstraße 38
60486 Frankfurt am Main

E-Mail:

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT  
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: