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Veröffentlichungen für Aktionäre und Interessierte der Mainova AG

Mainova Geschäftsjahr 2022

Geschäftsbericht der Mainova AG

Der Geschäftsbericht 2022

Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen

Hier können Sie die Halbjahresfinanzberichte/ Zwischenmitteilungen der Mainova downloaden.

Zwischenbericht 2022

Halbjahresfinanzbericht 2022

Ausgleichszahlung

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Inhaberaktie. Für das Geschäftsjahr 2021 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2021 wird ab dem 03. Juni 2022 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2022 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die 
Landesbank Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 02. Juni 2022
Der Vorstand
 

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2020 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2020 wird ab dem 28. Mai 2021 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2021 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2021
Der Vorstand

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2019 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2019 wird ab dem 28. Mai 2020 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2020 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hessen-Thüringen
 

Frankfurt am Main, den 27. Mai 2020
Der Vorstand

Aufgrund des Gewinnabführungsvertrages mit der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), Frankfurt am Main, vom 29. August 2001 und des mit Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. Dezember 2014 rechtskräftig beendeten Spruchverfahrens erhalten die außenstehenden Aktionäre eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 12,63 brutto (vor typisierter Ertragssteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag) je Mainova-Stückaktie. Für das Geschäftsjahr 2018 errechnet sich daraus ein (Netto-) Ausgleich in Höhe von EUR 10,84 je Mainova-Stückaktie.

Die Ausgleichszahlung für das Geschäftsjahr 2018 wird ab dem 30. Mai 2019 unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Die Auszahlung der Ausgleichszahlung erfolgt ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, wenn eine inländische natürliche Person ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Wohnsitzfinanzamts vorlegt. Das gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, soweit die in 2019 bis zum Tage der Auszahlung über die Depotbank zugeflossenen Kapitalerträge zusammen mit der Ausgleichszahlung den im Freistellungsauftrag genannten Betrag nicht übersteigen.

Zahlstelle ist die
Landesbank Hesen-Thüringen

Frankfurt am Main, den 29. Mai 2019
Der Vorstand