Mann geht mit Umzugskarton eine Treppe hinab

Sie ziehen um? Ihr Strom und Gas ziehen mit!

Bundesweit umziehen mit unserem Umzugsservice

  • Einfach: Bitte übermitteln Sie uns mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin online Ihre Daten und wir schauen uns Ihre Verträge im Detail an
  • Individuell: Wir beraten Sie zu Ihren Vertragsoptionen und kümmern uns um die Umzugsmeldung
  • Verlässlich: Sie bleiben zuverlässig versorgt und profitieren weiter von allen Service-Extras
Umzug online melden

Umziehen ohne großes Hin und Her: Strom und Gas bequem mitnehmen

Steht bei Ihnen ein Umzug an? Uns ist klar: So ein Umzug kann schon mal stressig werden. Wie gut, dass es mit unserem Umzugsservice so simpel ist, Strom und Gas beim Wohnungswechsel mitzunehmen. Machen Sie rechtzeitig einen Haken an Ihre Energieversorgung und nehmen Sie Mainova bei Ihrem Umzug mit. Denn wir beliefern Sie nicht nur in der Rhein-Main-Region, sondern in ganz Deutschland zuverlässig mit Energie.

Was viele nicht wissen: Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht. Mit dem Mainova Umzugsservice ziehen Ihr Strom und Erdgas ganz einfach mit in Ihr neues Zuhause um. Und Sie haben den Kopf frei für die anderen wichtigen Dinge. 

So einfach nehmen Sie Mainova mit ins neue Zuhause

  • Bitte melden Sie sich bei uns mindestens 14 Tage vor Ihrem Umzugstermin – je früher, desto besser
  • Teilen Sie uns Ihren Umzug bequem im OnlineService, per Formular oder telefonisch mit
  • Rückwirkende Auszugsmeldungen für Stromverträge sind aufgrund behördlicher Vorgaben nicht mehr möglich (ab Stichtag: 6. Juni 2025)
  • Wir kümmern uns darum, dass Ihre Energie reibungslos auch am neuen Wohnsitz fließt
  • Am Umzugstag übermitteln Sie uns noch die Zählerstände inklusive Ablesedatum

Dann können Sie Ihre Energie ganz in die neuen vier Wände stecken!

Jetzt Umzug melden

Umzug im OnlineService melden

Ihre persönliche Daten wie Ihre Kundennummer sind bereits vorausgefüllt.

Umzug ohne Login melden

Sie haben Ihre Login-Daten nicht zur Hand? Nutzen Sie unser Umzugsformular!

Planung ist die halbe Miete! Frühzeitig den Umzug melden

Sie ziehen um, Ihre Energie zieht mit! Bitte melden Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin mit. Strom zum Einzugsdatum an- und abzumelden funktioniert nur im Voraus. Es ist wichtig, daran zu denken, damit die Weiterbelieferung im neuen Zuhause nahtlos klappt!

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ein- und Auszüge nicht melden, müssen Sie für den Verbrauch an der alten Anschrift weiterhin zahlen und sich mit dem Nachmieter über die Kosten einigen. In der neuen Wohnung rutschen Sie möglicherweise zunächst in die Grundversorgung.

Extrakosten und Kopfzerbrechen können Sie mit der frühzeitigen Ummeldung Ihres Energievertrags ganz einfach vermeiden! Weitere Infos finden Sie auch in unseren FAQ.

Um Ihre Verträge umzumelden, benötigen wir immer folgende Angaben:

  • Ihre Kundennummer
  • Ihre bisherige und neue Anschrift
  • Das Einzugsdatum
  • Das Auszugsdatum
  • Die Zählernummer der neuen Adresse
  • Zählerstände (wenn bereits vorhanden)
  • Die Marktlokations-ID (optional)

Unser Tipp: Gut ist es, wenn Sie wichtige Unterlagen stets greifbar haben. Informationen wie die Zählernummer oder die Marktlokations-ID (MaLo-ID) finden Sie beispielsweise auf der aktuellen Jahresabrechnung. Die 11-stellige MaLo-ID erleichtert den technischen Prozess bei der An- und Abmeldung von Strom und Gas. Sie identifiziert exakt den Ort, an dem Energie verbraucht wird. 

Außerdem wichtig: Notieren Sie die Zählerstände immer zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe – sowohl an der alten als auch an der neuen Adresse – und auch wenn der eigentliche Umzug erst später stattfindet. Unter Downloads finden Sie zum Beispiel unser Übergabeprotokoll als nützliche Umzugshilfe. So behalten Sie beim Wohnungswechsel alles Wichtige im Blick!

Am einfachsten übermitteln Sie uns die genannten Angaben über unser Online-Formular.

Sie haben noch Fragen?

Natürlich beraten wir Sie auch telefonisch zu allen Fragen rund um Ihren Umzug. Wenn Sie Ihren Umzug lieber persönlich melden möchten, hilft Ihnen unser Mainova Service-Team gerne weiter. Das ist Umzugsservice nach Maß!

Ihr Kontakt zu Mainova

Telefon

Ihr Umzugs-Extra: mainplus

Profitieren Sie als Mainova-Kunde von besonderen Angeboten in unserer Vorteilswelt und einem spannenden Austausch in der Community. Jetzt reinschnuppern!

Jetzt Kundenvorteile entdecken

Nützliche Downloads und Erklärvideo – so packen Sie den Umzug

Strom ummelden leicht gemacht

Mann mit Brille vor einem Computer auf dem Umzugsmeldung geschrieben steht (Grafik)

Wie funktioniert der Umzug mit Mainova? Kann ich auch nach dem Umzug bundesweit Mainova-Kunde bleiben?

Häufige Fragen zum Thema Umzug

Wir versorgen Sie bundesweit zuverlässig mit Energie. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten. Nutzen Sie unseren Umzugsservice nach Maß und teilen Sie uns Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig vor dem geplanten Termin online oder telefonisch unter 069 80088099  mit. Bitte so früh wie möglich und mindestens 14 Tage im Voraus! Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Nein, das müssen Sie nicht. Sie erhalten von uns selbstverständlich ein attraktives Angebot für Ihre neue Adresse.

 

Wir können Sie meist bundesweit mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

 

Mainova ist berechtigt, Haushaltskunden nach Umzug am neuen Wohnsitz weiter zu beliefern. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, Mainova die neue Anschrift, Auszugs- und Einzugsdatum sowie die jeweiligen Zählerstände mitzuteilen (vgl. §41b Abs.4 EnWG).

 

Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht. Bei einer Sonderkündigung beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen.

 

Damit Sie Mainova-Energie reibungslos mitnehmen können, teilen Sie uns Ihren Umzug bitte mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mit: Ganz einfach online oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Wir raten: je früher, desto besser!

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

2

Wir können Sie meist bundesweit mit Strom und Erdgas versorgen. Bitte beachten Sie, dass ggf. abweichende Preise gelten und regional unterschiedliche Tarife verfügbar sein können.

 

Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an. Je früher, desto besser und idealerweise direkt nach der Unterschrift unter den Mietvertrag! Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Nehmen Sie Mainova als Energieversorger bei einem Umzug innerhalb Deutschlands einfach mit. 

 

Ihren Umzug können Sie uns online oder telefonisch unter 069 80088099  mitteilen.

 

Bitte melden Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin. Eine Umzugsmeldung vorab ist wichtig, damit der Ummeldeprozess reibungslos ablaufen kann. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Wir benötigen folgende Angaben von Ihnen:

Bei Auszug:

  • Ihre Kundennummer
  • Bisherige und neue Anschrift
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der alten Anschrift

Bei Einzug:

  • Neue Anschrift
  • Einzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand der neuen Anschrift
  • Energieart (Strom, Erdgas, Wasser oder Wärme)
  • Bankverbindung, wenn Abbuchung gewünscht
  • Marktlokations-ID (optional)

Teilen Sie uns Ihren Umzug einfach online mit oder rufen Sie uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099  an - bitte so früh wie möglich und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst 2 Wochen vor dem Umzugstermin mit – je früher, desto besser. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind Sie verpflichtet, den Stromanbieter vor dem Umzug zu informieren. Verträge können nicht rückwirkend zum Einzugsdatum an- und abgemeldet werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Liefervertrag weiterläuft, wenn Sie Ihren Auszug nicht melden – auch, wenn mittlerweile ein anderer Nutzer in die Wohnung eingezogen ist.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Nein. Durch eine neue gesetzliche Regelung, den sogenannten „24-Stunden-Lieferantenwechsel“, sind nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht möglich. Damit Mainova-Strom reibungslos mitziehen kann, sollte ein Umzug bitte mindestens 14 Tage vor dem geplanten Umzugstermin gemeldet werden – je früher, desto besser.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Unser Umzugsservice für Ihren Komfort: Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug so früh wie möglich und mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin mit – am einfachsten geht das per Online-Formular. Oder Sie rufen uns für Ihre Ummeldung unter 069 80088099 an. Alternativ können Sie uns Ihre Ein- und Auszugsmeldung auch folgendermaßen zukommen lassen:

  • Per Post: Mainova AG, 60623 Frankfurt am Main

Hinweis: Bei Strom- und Gasverträgen ist eine Mitteilung über das Online-Formular ausreichend. Bei Fernwärmeverträgen bitten wir Sie, uns zusätzlich dazu das Übergabeprotokoll zuzusenden.

 

Bei einer telefonischen Beratung benötigen Sie immer Ihre Service-PIN, die Sie von uns erhalten haben. Diese ist auch in Ihrem Mainova OnlineService hinterlegt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Ob in der neuen oder alten Wohnung: Damit wirklich nur der eigene Energieverbrauch abgerechnet wird und niemand die Kosten des anderen trägt, ist die Schlüsselübergabe ein wichtiger Stichtag. Denn ab der Schlüsselübergabe hat nur noch der neue Mieter die Möglichkeit, Strom oder Gas zu nutzen. Daher werden am Tag der Schlüsselübergabe in der Regel die Zählerstände abgelesen – auch wenn der eigentliche Mietvertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Ausnahme: Bei Fernwärmeverträgen erfolgt die An- und Abmeldung zum Mietvertragsbeginn bzw. -ende.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Nein, die Stromversorgung erfolgt ununterbrochen, wenn der Zähler nicht gesperrt ist. Es ist dennoch wichtig, dass Sie Ihren Einzug vorab mitteilen und sich auf den Zähler anmelden, damit der Verbrauch genau zwischen Ihrem Vormieter und Ihnen aufgeteilt wird. Dies kann Streitigkeiten über die Stromkosten vermeiden. Sofern an der Abnahmestelle kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald Sie in der neuen Wohnung Energie nutzen.

 

Ihr Zähler befindet sich entweder im Keller, im Treppenhaus oder direkt in Ihrer Wohnung. Die Zählernummer finden Sie auf dem Zähler oder im Übergabeprotokoll. Als Hilfe für das Ablesen haben wir eine kurze illustrierte Anleitung erstellt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

1

Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszug möglichst 2 Wochen vor dem Umzugstermin mit. Wenn Sie Ihren Auszug nicht melden, läuft Ihr Liefervertrag an Ihrer alten Adresse weiter.

 

Sobald Sie in der neuen Wohnung den bereitgestellten Strom nutzen, kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande (sofern dort nicht der vorherige Mieter vergessen hat, seinen Liefervertrag zu kündigen).

 

Vergessen Sie nicht, schon bei der Schlüsselübergabe für die alte und neue Wohnung den jeweiligen Zählerstand abzulesen.

 

Wie Sie Ihren Zähler korrekt ablesen, zeigt unsere kurzeillustrierte Anleitung.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Die Energieversorgung erfolgt ununterbrochen, außer bei Sperrung des Zählers. Daher kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande, sobald die bereitgestellte Energie von Ihnen genutzt wird und sofern kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht. Die Kündigungsfrist für die Grundversorgung beträgt 2 Wochen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Bei einem Todesfall benötigen wir folgende Informationen von Ihnen: 

  • Den Zählerstand bei Wohnungsabgabe
  • Eine Rechnungsadresse
  • Die Sterbeurkunde

Sie können uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren. Am besten nutzen Sie unser Kontaktformular.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Ja, Sie können uns Ihren Nachmieter gerne melden. Wir kümmern uns um den Rest. So wie Sie es von der Mainova gewohnt sind.

Noch ein Tipp: Für die aktuelle Nebenkostenabrechnung ist es ganz wichtig, dass Sie die aktuellen Zählerstände von Strom, Wasser, Heizung notieren!

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Mit Ihrem Abschlag zahlen Sie monatlich für die Energie, die Sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Abschlags hängt grundsätzlich von vier Faktoren ab:

  • Dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  • Der Länge des Abrechnungszeitraumes
  • Den aktuell gültigen Preisen

Gerade beim zu erwartenden Jahresverbrauch spielen die Lebensumstände in Ihrem neuen Zuhause eine wichtige Rolle. Wenn sich diese mit dem Umzug ändern, lohnt sich der Blick ins Detail. Dabei geht es neben der Wohnfläche immer auch um die Personenanzahl im Haushalt, die Menge, Art und Nutzungsintensität von Haushaltsgeräten, das Arbeiten im Homeoffice, den Heizungstyp (z. B. Gas oder Wärmepumpe) bis hin zu Faktoren wie die Anschaffung einer Wallbox.

Einen ersten Richtwert zur Einschätzung des Stromverbrauches erhalten Sie anhand der Personenanzahl im Haushalt. Im Durchschnitt gilt:


1 Person: 1.500 kWh

2 Personen: 2.100 kWh

3 Personen: 2.600 kWh

4 Personen: 2.900 kWh


Hinweis: Der Wert ist abhängig von der jeweiligen Wohnsituation (Mietwohnung oder Einfamilienhaus). Bei Einsatz einer elektrischen Warmwasserbereitung, einer Wärmepumpe oder eines Durchlauferhitzers kann der durchschnittliche Verbrauch höher ausfallen.


Für Erdgas kann man sich an folgender Formel orientieren:

160 kWh x m2 Wohnfläche = Durchschnittsverbrauch Gas für Heizung und Warmwasser


Im Mainova Blog finden Sie detailliertere Informationen für eine genaue Berechnung Ihres Strom- und Gasverbrauchs und viele wertvolle Energiespartipps.


Ein Tipp gegen künftige Nachzahlungen: Berechnen Sie den optimalen Abschlag für Ihre neue Wohnung direkt online. Ist der vorgesehene Abschlag für Ihren erwarteten Verbrauch z. B. zu niedrig, dann passen Sie die Abschlagszahlungen direkt an. Besonders einfach geht das in Ihrem Mainova OnlineService.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Anbieterwechsel

Ausgezeichnete Versorgung, attraktive Mehrwerte: Wer sich neu für Mainova entscheidet kann ganz bequem wechseln! Wir erklären, wie die Anmeldung von Strom und Gas funktioniert. Der Anbieterwechsel zu Mainova ist selbstverständlich kostenfrei.

Informieren und wechseln