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Energieausweis online erstellen

Dokumentieren Sie den Energiebedarf Ihrer Immobilie und finden Sie Energiesparpotenziale

Warum einen Energieausweis beantragen?

Energieausweis erstellen

Der Energieausweis ist Bestandteil des am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Jetzt sind Hauseigentümer verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Somit erhöht sich der Informationsgehalt des Ausweises und der Energieausweis wird als Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden noch wertvoller.  

Der Energiebedarf bzw. Energieverbrauch von Häusern wird transparent und vergleichbar, Energiesparpotenziale werden sichtbar. Der Energieausweis ist bei dem Verkauf oder der Vermietung von Häusern und Wohnungen erforderlich, seit dem 1. Mai 2021 auch für Makler.  

Informationen für Gebäude mit gewerblicher Nutzung finden Sie unter Nichtwohngebäude.

Art des Energieausweises wählen

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf der tatsächlich verbrauchten Heizenergie der letzten drei Jahre, bereinigt um witterungsbedingte Faktoren. Dieses Angebot gilt für alle Wohngebäude, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Ihr Vorteilspreis: 59

Bedarfsorientierter Energieausweis 

Der bedarfsorientierte Energieausweis ist besonders aussagekräftig, da auf Basis der Gebäudedaten der Energiebedarf berechnet wird. Das individuelle Verbrauchsverhalten fließt nicht in die Berechnung ein. Dieses Angebot gilt für Wohngebäude mit bis zu 25 Wohneinheiten. 


Ihr Vorteilspreis: 99 €

Online-Erstellung leichtgemacht

Schnell, kostengünstig und ganz ohne aufwendige Terminabsprachen: Beantragen Sie Ihren Energieausweis direkt über das Online-Tool unseres Partners SEnerCon. Der Energieausweis wird von der SEnerCon GmbH erstellt. Vertragspartner und Ansprechpartner ist daher ausschließlich die SEnerCon GmbH. Geben Sie dazu einfach die relevanten Daten zu Ihrer Immobilie ein und zahlen Sie am Ende der Dateneingabe bequem per PayPal, Lastschrift, Kreditkarte oder Vorkasse. Nach vollständiger Eingabe und Prüfung Ihrer Daten erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungseingang per E-Mail zum Ausdrucken. Bequemer geht’s kaum!

Welche Informationen für Ihren gewählten Energieausweis notwendig sind, entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Fragebogen.

Um den Energieausweis online zu erstellen, übertragen Sie die Antworten einfach in das SEnerCon Online-Tool . Planen Sie dafür 20 bis 30 Minuten ein. Innerhalb von zehn Werktagen erhalten Sie den Energieausweis per E-Mail zum Ausdrucken.


Fragebogen Verbrauchsausweis

Fragebogen Bedarfsausweis

Wenn Sie bei der Dateneingabe nicht weiterkommen, klicken Sie im Online-Tool bitte auf „Kontakt". Dann können Sie Ihr Anliegen per E-Mail weiterleiten. Die Daten fließen in eine Reklamationsdatenbank und werden sofort beantwortet. Alternativ können Sie sich direkt an den SEnerCon Kundenservice wenden:
Tel.: 030 2362349025
E-Mail:

Nach Abschluss der Eingabe aller notwendigen Daten erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Anschließend beginnt eine Plausibilitätsprüfung, bei offenen Fragen wird sich SEnerCon bei Ihnen melden. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten dauert es maximal 10 Werktage, bis Sie Ihren Energieausweis per E-Mail zum Ausdrucken erhalten.

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis

Bei einem Neubau muss der Energieausweis durch die bauvorlageberechtigten Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Für Bestandsgebäude wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels" ein Energieausweis benötigt, also z. B. bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Vergabe im Rahmen eines Leasingvertrags. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Schulen, Krankenhäuser, Hotels und Gaststätten). Sollen im Rahmen eines Sanierungsvorhabens Fördermittel der öffentlichen Hand in Anspruch genommen werden, wird ebenfalls ein Energieausweis benötigt.

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Rechtlich betrachtet ist die Ausstellung des Energieausweises eine Pflicht des Gebäudeeigentümers. Dieser muss bereits in der Immobilienanzeige die wichtigsten energetischen Kennwerte des Gebäudes bzw. der Wohnung angeben und potenziellen Interessenten den Energieausweis unaufgefordert vorlegen. Die Aushängung einer Kopie kann auf freiwilliger Basis erfolgen. In Gebäuden mit behördlicher Nutzung ab einer Nutzfläche von 250 m2 und in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr ab einer Nutzfläche von 500 m muss der Energieausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden. Die Aushangpflicht besteht unabhängig von einem Verkaufsvorhaben oder einer Vermietung.

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Der Energieausweis ist ausschließlich für den Fall des Nutzerwechsels durch Verkauf oder Neuvermietung vorgeschrieben. Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum selbst nutzen, vererben, verschenken oder es in einem bestehenden Miet-, Pacht- oder Leasingverhältnis an einen Fremdnutzer vergeben haben. Wenn kein Nutzerwechsel stattfindet und auch keine anderen verpflichtenden Gründe vorliegen, besteht kein gesetzlicher Zwang für die Ausstellung eines Energieausweises. Für kleine Gebäude (weniger als 50 m2 Nutzfläche) müssen keine Energieausweise ausgestellt werden. Auch für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, ist der Energieausweis nicht verpflichtend vorgeschrieben.

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Im Rahmen Gebäudeenergiegesetzes (GEG 2020) wurden einheitliche Formulare für Neubauten und Bestandsgebäude eingeführt. Ein zentrales Element ist das „Energieeffizienz-Label“, das anhand einer farbig abgestuften Skala auf einen Blick deutlich macht, wo das betreffende Gebäude einzuordnen ist.

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Der Energieausweis für Bestandsgebäude muss zwei wesentliche Aussagen enthalten:

  • Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz des Objektes mit den Angaben von Energieeffizienzklassen von A+ für Häuser mit sehr guter Energieeffizienz bis H für wenig effiziente Gebäude
  • Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz

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