Alle Infos zu Mainova als Arbeitgeber

Corporate Governance

Wir stehen für nachhaltige Wertschöpfung

Gute Unternehmensführung als Grundvoraussetzung

Die Schaffung nachhaltiger Werte für unser Unternehmen und die Menschen in der Region ist für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ein entscheidender Motivator. Gute Unternehmensführung ist eine Grundvoraussetzung für diese Wertschöpfung und den Erhalt des Vertrauens, das die Menschen in der Region der Mainova entgegenbringen.

Aus diesem Grunde begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der die Schaffung von Transparenz und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Gute Unternehmensführung muss stetig neu auf den Prüfstand gestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen daher regelmäßige Überprüfungen der aktuellen Praxis vor und setzen sich intensiv mit den Änderungen im Corporate Governance Kodex auseinander.

Beschwerdeverfahren und Ombudsmann der Mainova AG

Für Mainova bilden wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität die Basis für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Der Prävention vor unrechtmäßigem Verhalten kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Wichtig ist die frühzeitige Aufdeckung von Rechtsverstößen.

Dafür erhalten sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Dritte die Möglichkeit, über ein unternehmensweites Hinweisgebersystem Verdachtsmomente auf kriminelles Verhalten für die unten aufgeführten Sachverhalte zu melden.

Bestehen Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten zu hier genannten Sachverhalten, steht Ihnen die Möglichkeit offen, sich an das Compliance Management der Mainova Aktiengesellschaft unter oder an unseren Ombudsmann (Vertrauensanwalt) Dr. Felix Dörr, unter zu wenden.

Die Erreichbarkeit der vorgenannten Adressen ist durchgängig gewährleistet. Der Ombudsmann und die Mainova Ansprechpartner sind zu den üblichen Geschäftszeiten persönlich erreichbar.

Mainova Kontaktdaten:
Chief Compliance Officer: Frau Christina Stoyanov,
Compliance Manager: Frau Susanne Reutler
Compliance Manager: Herr Thorsten Spahn
Erreichbar unter

Eingegangene Meldungen werden unter Beachtung des Vertraulichkeitsgebots dokumentiert.

Hinweisgeber erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung spätestens nach 7 Tagen. Auf Wunsch wird eine persönliche Zusammenkunft für die Entgegennahme einer Meldung in einem vertraulichen Umfeld in einem blickgeschützten Raum ermöglicht.

Hinweisgeber erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür.

  • Unregelmäßigkeiten bei öffentlicher Auftragsvergabe
  • Verdacht auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Umweltschutzvergehen
  • Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften
  • Verletzung personenbezogener Daten und der IT-Sicherheit
  • Gefahren für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Wettbewerbs- und Kartellverstöße, Preisabsprachen, Verrat von Geschäftsgeheimnissen
  • Unregelmäßigkeiten bei Finanzprodukten (Energiehandel)
  • Verletzung wichtiger gesetzlicher Regelungen (z.B. aus Sozialversicherungs-, Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht)
  • Arbeitssicherheitsverstöße
  • Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung
  • Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, Vorteilsgewährung und – annahme
  • Interessenkonflikte
  • Verstöße gegen bestehende Unternehmensrichtlinien
  • Missachtung der Pflichten aus dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
  • Verletzung menschenrechtlicher / umweltbezogener Pflichten
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Mainova Ombudsmann

Rechtsanwalt Dr. Felix Dörr

Neue Mainzer Straße 26
60311 Frankfurt am Main

Tel: 069 13 81 333

E-Mail: ombudsman@doerr-frankfurt.de

Der Schutz der Menschenrechte im Fokus

Wir sind uns bewusst, welchen Einfluss Unternehmen auf Mensch und Umwelt haben. Der Anspruch, Menschenrechte und Umwelt aktiv zu schützen, ist fester Bestandteil unserer Geschäftsaktivitäten und -entscheidungen. Dabei gehen moralische Integrität und wirtschaftlicher Erfolg Hand in Hand. Wir bekennen uns klar zu unserer unternehmerischen Verantwortung und den menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Lieferkette.

Im Einklang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (auch Lieferkettengesetz, kurz: LkSG) agieren wir offen und transparent. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und damit Verletzungen der Menschrechte sowie Umweltschäden zu vermeiden bzw. zu beenden. Unser Beschwerdeverfahren ermöglicht allen Personen auf potenzielle Missstände hinzuweisen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Mainova AG bzw. entlang der Lieferkette entstehen können.

Verfahrensordnung des Verbunds Mainova/ Rules of procedure of Verbund Mainova

Hier finden Sie die aktuelle Verfahrensordnung des Verbunds Mainova und der vollkonsolidierten Beteiligungen > 50 % zur Meldung von Verdachtsfällen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).

Here you will find the current rules of procedure of Verbund Mainova and the fully consolidated shareholdings > 50 % for the reporting of suspicious cases in terms of the German Supply Chain Duty of Care Act (LkSG).

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß §§ 289f und 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova-Konzerns.

Entsprechenserklärung

Nach § 161 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mainova AG stellt Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung gemäß §§ 120a Abs. 2, 113 Abs. 3 S. 6 sowie 162 Abs. 4 AktG.

Satzung der Mainova AG

Die Satzung der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

Download der Satzung der Mainova

Verhaltenskodex

Nach Abschnitt 4.1.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen (Compliance). Bei Mainova werden Compliance-Standards durch klar formulierte Grundsätze in Form des  Verhaltenskodexes gesetzt. Dieser ermutigt die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln, gibt Orientierung und zeigt Wertvorstellungen auf.