Mainova Zentrale in Frankfurt

Corporate Governance

Wir stehen für nachhaltige Wertschöpfung

Gute Unternehmensführung als Grundvoraussetzung

Die Schaffung nachhaltiger Werte für unser Unternehmen und die Menschen in der Region ist für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat ein entscheidender Motivator. Gute Unternehmensführung ist eine Grundvoraussetzung für diese Wertschöpfung und den Erhalt des Vertrauens, das die Menschen in der Region der Mainova entgegenbringen.

Aus diesem Grunde begrüßen Vorstand und Aufsichtsrat die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, der die Schaffung von Transparenz und einer verantwortungsvollen Unternehmensführung zum Ziel hat. Gute Unternehmensführung muss stetig neu auf den Prüfstand gestellt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat nehmen daher regelmäßige Überprüfungen der aktuellen Praxis vor und setzen sich intensiv mit den Änderungen im Corporate Governance Kodex auseinander.

Erklärung zur Unternehmensführung

Gemäß §§ 289f und 315d HGB berichten Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend über die Unternehmensführung beziehungsweise die Corporate Governance des Mainova-Konzerns.

Entsprechenserklärung

Nach § 161 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

Hinweisgebersystem der Mainova

Für die Mainova bilden wirtschaftlicher Erfolg und moralische Integrität die Basis für eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Der Prävention von unrechtmäßigem Verhalten kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu. Ziel ist es, rechtmäßiges Verhalten sicherzustellen und frühzeitig Missstände aufzudecken.  

Die Mainova bietet Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Dritten die Möglichkeit, über ein unternehmensweites Hinweisgebersystem Verdachtsmeldungen - auch anonym - auf mögliche Gesetzesverstöße, wie z.B. Korruption, Betrug, Untreue oder weitere schwere Unregelmäßigkeiten zu tätigen.

Hinweisgebende Personen erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihrer Meldung innerhalb von 7 Tagen. Eingegangene Verdachtsmeldungen werden dokumentiert und bearbeitet. Dabei steht der bestmögliche Schutz der Identität der hinweisgebenden Person an oberster Stelle. Das höchste Maß an Vertraulichkeit wird gewährleistet. Die Mainova bietet einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen (Repressalienschutz), wenn eine hinweisgebende Person Grund zur Annahme hat, dass ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Hinweisgebende Personen erhalten innerhalb von drei Monaten ab Bestätigung des Eingangs ihrer Verdachtsmeldung eine Rückmeldung über geplante sowie bereits ergriffene Folgemaßnahmen sowie die Gründe hierfür. Ebenfalls erhält die hinweisgebende Person eine Rückmeldung, sofern sich ihr Verdacht nicht bestätigt hat.

Möchten Sie eine Verdachtsmeldung abgeben, wenden Sie sich an folgende Meldekanäle:

Christina Stoyanov
Chief Compliance Officer / Justiziarin (Syndikusrechtsanwältin)
E-Mail: compliance@mainova.de 

Linda Duffner
Compliance Managerin / Justiziarin (Syndikusrechtsanwältin)
Tel.: 069 213 89094
E-Mail: compliance@mainova.de 

Thorsten Spahn
Compliance Manager 
Tel.: 069 213 23651
E-Mail: compliance@mainova.de 

Mainova Ombudsmann

Dr. Felix Dörr
Vertrauensanwalt (Ombudsmann)
Neue Mainzer Straße 26
60311 Frankfurt am Main
Tel.: 069 13 81 333
Fax: 069 28 44 99
E-Mail:
www.doerr-ffm.de

Hinweisgebende Personen haben ebenfalls die Möglichkeit, ihre Verdachtsmeldung an die externe Meldestelle abzugeben. Hinweisgebende Personen, welche sich für die Abgabe ihrer Verdachtsmeldung an eine externe Meldestelle entscheiden, unterliegen gleichermaßen dem Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die externen Meldestellen nehmen Hinweise sowohl online und postalisch als auch telefonisch entgegen.

Es können Verdachtsmeldungen an das Bundesamt für Justiz, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie an das Bundeskartellamt abgegeben werden. Informationen zur Nutzung der Meldekanäle sind auf der Internetseite der externen Meldestelle des Bundes veröffentlicht.

Seit dem 01.01.2023 sind die Mainova und die vollkonsolidierten Beteiligungen (> 50 %) zur Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) verpflichtet. Eine maßgebliche Verpflichtung ist die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens sowie die Veröffentlichung einer Verfahrensordnung (§ 8 Abs. 2 LkSG) zur Meldung von Beschwerden oder Hinweisen von potenziellen und tatsächlichen Verletzungen menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und insbesondere im eigenen Geschäftsbereich. Das Beschwerdeverfahren wurde an ein bereits bestehendes standardisiertes Hinweisgebersystem angeknüpft.

Haben Sie LkSG-relevante Beschwerden oder Hinweise, dann wenden Sie sich an das Compliance Team der Mainova oder an den Ombudsmann. Wenn Sie Fragen allgemeiner Natur zum LkSG haben, wenden Sie sich an das Nachhaltigkeitsmanagement.

Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren (LkSG)

Datenschutzinformation der Mainova AG

Rules of Procedure for the complaints procedure in accordance to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG)

Since January 1, 2023, Mainova and the fully consolidated subsidiaries (> 50%) have been obliged to implement the requirements of the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG). A key obligation is the establishment of a complaints procedure and the publication of rules of procedure (Section 8 (2) LkSG) to report complaints or indications of potential and actual violations of human rights-related and environmental due diligence obligations along the supply chain and in the own business area. The complaints procedure was linked to an existing standardized whistleblower system. 

If you have any complaints or information relevant to the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG), please contact the Mainova compliance team or the ombudsman (attorney). If you have any other questions regarding the Supply Chain Due Diligence Act (LkSG), please contact the sustainability management

Rules of Procedure for the complaints procedure (LkSG)

Gemäß Grundsatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung im Unternehmen hin (Compliance). Bei Mainova werden Compliance-Standards durch klar formulierte Grundsätze in Form des  Verhaltenskodexes gesetzt. Dieser ermutigt die Mitarbeiter zu eigenverantwortlichem Handeln, gibt Orientierung und zeigt Wertvorstellungen auf. 

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Mainova AG stellt Informationen zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung gemäß §§ 120a Abs. 2, 113 Abs. 3 S. 6 sowie 162 Abs. 4 AktG.

Satzung der Mainova AG

Die Satzung der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

Download der Satzung der Mainova