
Mainova Formularservice
Unser Download-Angebot: Hier finden Sie aktuelle Anträge und Formulare
Änderungen leichtgemacht
Damit Sie bestmöglich von unseren Leistungen profitieren, bieten wir Ihnen auf dieser Seite eine Zusammenstellung nützlicher Formulare und Anträge. Laden Sie sich das jeweilige PDF einfach herunter und senden Sie es uns ausgefüllt per E-Mail oder Post zurück. Bei Fragen zu den Formularen stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.
Erstattung der Umsatzsteuer zum Wasserhausanschluss
Profitieren Sie bei der Umsatzsteuer: Der Bundesfinanzhof hat festgestellt, dass das Legen eines Trinkwasserhausanschlusses nach deutschem Recht unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ fällt und mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % abgerechnet wird. Die neue Rechtsprechung wenden wir zugunsten unserer Kunden bereits für alle seit 01.01.2009 ausgeführten Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen an.
Für die Jahre 2000 bis 2008 sind wir den Vorgaben der Finanzverwaltung gefolgt und haben unsere Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen mit dem Regelsteuersatz von 19 % bzw. 16 % abgerechnet. Sollten Sie hiervon betroffen sein, stellt Mainova Ihnen auf freiwilliger Basis den ermäßigten Steuersatz von 7 % in Rechnung.
Laden Sie sich hier das PDF-Formular für den Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer zum Wasserhausanschluss auf Ihren Rechner. Dieses schicken Sie bitte ausgefüllt an die im Formular angegebene Adresse.
Unterjährige Abrechnung
Die meisten Energie- und Wasserlieferverträge rechnet Mainova jährlich ab. Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie von uns anstatt der gewohnten Jahresrechnung samt monatlichen Abschlägen auch Rechnungen in kürzeren zeitlichen Abständen: halbjährlich, quartalsweise oder monatlich.
Vereinbaren Sie mit uns kürzere Abrechnungszeiträume, hat dies zur Folge, dass Sie uns die Zählerstände entsprechend häufiger (bei monatlicher Abrechnung jeden Monat) mitteilen und wir Ihnen die Mehrkosten zusätzlicher Abrechnungen in Rechnung stellen. Der Mehraufwand wird Ihnen in Form eines Aufpreises von 8 € je Rechnung berechnet. Bei halbjährlicher Abrechnung entstehen somit Mehrkosten in Höhe von 16 €, bei quartalsweiser Abrechnung von 32 € und bei monatlicher Rechnungsstellung von 96 € (Preisangaben jeweils brutto inkl. jeweils gültiger Umsatzsteuer).
Wir sind persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu Produkten und Bestellungen? Wir beraten Sie gerne:
