Mainova Rechnung
Damit Sie Ihre Rechnung leichter nachvollziehen können, haben wir wichtige Aspekte kompakt zusammengefasst.
Rechnungserklärung mit ausführlichen Erläuterungen
Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresrechnung mit aktuellen Zahlungs- und Verbrauchsinfos und den jeweils gültigen Preisen. Auf der Mainova Rechnung ist der tatsächliche Betrag für den Abrechnungszeitraum – also für den Zeitraum, über den sich Ihre Jahresabrechnung erstreckt – ausgewiesen. Bereits gezahlte Abschläge senken den Rechnungsbetrag; sie werden mit den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs verrechnet. Diesen rechnen wir im Regelfall jährlich ab, auf Wunsch gegen Aufpreis auch in kürzeren zeitlichen Abständen. In unserer ausführlichen Rechnungserklärung stellen wir die wichtigsten Punkte transparent für Sie dar.
Was ist die Jahresrechnung und was steht drauf?
Die Jahresrechnung ist die jährliche Abrechnung Ihres Energieverbrauchs. Sie wird von Ihrem Energieversorger erstellt.
- Die Rechnung zeigt, wie viel Strom, Gas, Wasser oder Wärme Sie im Abrechnungszeitraum genutzt haben und was Sie dafür bezahlen müssen
- Tarif, Grund- und Arbeitspreise, alter und neuer Zählerstand, Anteil der Stromsteuer: Die Jahresabrechnung enthält alle Nachweise, die für die Verbrauchs- und Betragsermittlung notwendig sind
- Sie sehen, was Sie bereits vorausgezahlt haben, in welcher Höhe Ihr künftiger Abschlag berechnet wurde und wann die Abschlagszahlungen fällig werden
Wichtiger Hinweis: Erst mit der Jahresrechnung entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Warum kommt es zu Nachzahlung oder Guthaben? Weil die Summe der bereits gezahlten Abschläge niedriger sein kann als die tatsächlichen Energiekosten – oder eben höher. Uns ist bewusst, dass mögliche Nachzahlungen Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen bringen können. Wir sind an Ihrer Seite, um Kundinnen und Kunden auch in einer schwierigen Situation zu unterstützen. Sollten Sie beim Begleichen Ihrer Jahresrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Beratungsseite „Hilfsangebote“.
Musterrechnung: So ist die Jahresabrechnung aufgebaut
Sie haben Ihre Mainova Rechnung erhalten und Fragen? Nutzen Sie unsere Rechnungshilfe zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnungen. Die Musterrechnung erklärt exemplarisch für die Sparte Strom, wie Jahresabrechnungen aufgebaut sind und was die Abschnitte auf Ihrer Rechnung bedeuten.
- 1. Abrechnungszeitraum
Dies ist der Zeitraum, über den sich Ihre Jahresabrechnung erstreckt. Die Anfangs- und Endzeitpunkte sind identisch mit den alten und neuen Ableseterminen, die Sie im Berechnungsnachweis nachvollziehen können. - 2. Kunden-Nr.
Das wichtigste Identifikationsmerkmal überhaupt. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer immer bei Ihrer Zahlung an. Fehlt die Kunden-Nr. oder ist sie falsch, können wir Ihre Zahlung nicht zuordnen.
- 3. Abrechnungsinformationen
Alles auf einen Blick: Hier werden die Energiearten aufgelistet, die Sie von uns beziehen plus die jeweiligen Kosten Ihres Jahresverbrauchs. Mit diesen Kosten wird der Betrag verrechnet, den Sie mit den Abschlägen („Auf Energieverbrauch geleistete Zahlungen“) bereits gezahlt haben. Daraus ergibt sich ein offener Restbetrag oder ein Guthaben. Die Angabe „letzter Buchungstag“ nennt das Datum, an dem wir den letzten Zahlungseingang verbucht haben. So sehen Sie direkt, ob wir Ihre letzte Zahlung schon berücksichtigen konnten. - 4. Abschlags-Kurzinformation
Das ist Ihr monatlicher Abschlag, der für das neue Abrechnungsjahr berechnet wurde.
- 5. Buchungs- und Zahlungsinformation
Wenn Sie die Rechnungs- und Abschlagsbeträge per Überweisung bezahlen, nennen wir Ihnen im Falle einer Nachzahlung einmalig die Frist, vor deren Ablauf Sie unsere Forderung begleichen müssen. Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, teilen wir Ihnen mit, von welcher Bank und von welchem Konto der Rechnungs- oder Abschlagsbetrag am Fälligkeitstag eingezogen wird. Bitte prüfen Sie diese Angaben und melden Sie sich umgehend bei uns, wenn diese korrigiert werden sollen. Guthaben überweisen wir Ihnen umgehend auf Ihr Konto oder wir bitten Sie, uns dafür eine Bankverbindung bekannt zu geben.
- 6. Informationen zu Ihrer Rechnung
Hier erhalten Sie Informationen zur Zahlungsweise und Fälligkeit sowie zur Haftung und die Kontaktadresse für Service und Beschwerden. Des Weiteren finden Sie Begriffserklärungen und nützliche Informationen zur Verbrauchsaufteilung und -ermittlung sowie zu Energieeinsparungen und Energieeffizienz.
- 7. Abschlagsplan
Besser kalkulieren können Sie, wenn Sie Ihre künftigen Monatsabschläge schon im Voraus kennen: Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in diesem Abschnitt Ihrer Rechnung.
Gut zu wissen: Ein Abschlag wird automatisch angehoben, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag höher ausfällt als das Ergebnis des Vorjahres. Die Höhe des neuen monatlichen Abschlags berechnet sich aus dem für Sie gültigen Preis und dem auf der aktuellen Jahresrechnung ausgewiesenen Jahresverbrauch. Ebenfalls in die Abschlagsberechnung einbezogen werden Abrechnungskomponenten wie Stromsteuer, CO2-Bepreisung (bei Erdgas) und der tatsächliche Abrechnungszeitraum, also die Anzahl der Tage. Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService einsehen.
- 8. Messlokations-ID und Marktlokations-ID
Bei der Messlokations-ID und der Marktlokations-ID handelt es sich um einen eindeutigen Identifikationspunkt, der in jeder Rechnung genannt werden muss. Er stellt den unverwechselbaren Messpunkt einer Energielieferung für diese Verbrauchsstelle dar. Der Netzbetreiber-Code dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz Sie angeschlossen sind.
- 9. Verbrauchsermittlung
Das, was zählt, finden Sie hier: die Energieart, Ihre gewählten Tarife sowie die Nummer des Zählers, dessen Ablesetermine und Ablesewerte („alt“ und „neu“). All das dient zur Feststellung Ihres Verbrauchs, den Sie rechts unten sehen. Außerdem können Sie prüfen, ob ein Zählerstand abgelesen, rechnerisch ermittelt oder Ihre eigene Ablesung berücksichtigt wurde. Beziehen Sie einen Tarif mit unterschiedlichen Preisstufen (z. B. einen Tag- und Nachttarif), werden diese gesondert dargestellt. Bei einigen Energiearten muss die Differenz der Zählerstände noch in die Abrechnungseinheit umgewandelt werden – z. B. bei Erdgas. Gaszähler bilden den Verbrauch in Kubikmetern (m³) ab. Laut Gesetz muss Gas allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden.
- 10. Betragsermittlung
Wie errechnet sich Ihr Rechnungsbetrag? Wir machen es transparent. An dieser Stelle werden die Verbrauchsdaten mit den jeweils gültigen Preisen multipliziert und mögliche Aufteilungsgründe (wie etwa eine Preisänderung) aufgeführt. Die Jahrespreise, z. B. der Grundpreis, werden entsprechend der jeweiligen Abrechnungszeiträume tagesgenau umgerechnet. Sie sehen auch, was der Gesamtbetrag Strom an Entgelt und weiteren Kosten enthält. Gut zu wissen: Die errechneten und im Rechnungsdokument dargestellten Netto-, Mehrwertsteuer- und Bruttobeträge werden spartenbezogen in Summe auf die Übersichtsseite Ihrer Abrechnung übertragen.
- 11. Aktuelle Serviceinformationen
Nützliche Abrechnungshinweise und Serviceinformationen: u. a. die Kündigungsfristen für Ihren Liefervertrag, die zentrale Notruf-Nr. für Störungsmeldungen und mehr.
- 12. Stromvergleich
Zu Ihrer Orientierung geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren persönlichen Stromverbrauch dem Durchschnittsverbrauch vergleichbarer Haushalte gegenüberzustellen. So können Sie Ihren Verbrauch leichter einordnen und gegebenenfalls gegensteuern.
Häufig gestellte Fragen zur Rechnung
In einigen Fällen kann sich die Zustellung der Erdgasabrechnung verzögern. Ausführlichere Informationen finden Sie in der entsprechenden FAQ.
Transparenz ist uns sehr wichtig. Alle relevanten Informationen rund um Ihre Mainova Rechnung finden Sie in unserer Musterrechnung exemplarisch für die Sparte Strom. Gasrechnungen sind grundsätzlich genauso aufgebaut.
Tarifbezeichnung, Abrechnungszeitraum, Zählernummer, Art und Weise der Ablesung: Im Berechnungsnachweis steht alles Wichtige, um nachzuvollziehen, wie der Verbrauch und Rechnungsbetrag ermittelt wurden. Die Verbrauchsdaten werden in der entsprechenden Abrechnungseinheit dargestellt – bei der Energieart Wasser beispielsweise in Kubikmetern (m3). Auch Gaszähler bilden den Verbrauch in Kubikmetern ab. Laut Gesetz muss Gas allerdings in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet werden. Daher erfolgt bei dieser Energieart eine Umwandlung der Differenz der Zählerstände in die Abrechnungseinheit.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist aber unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird der erwartete neue Verbrauch gleichmäßig auf die kommende Abrechnungsperiode hochgerechnet. Das nennt man den Abschlag.
Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
- der Länge des Abrechnungszeitraumes
- den aktuell gültigen Preisen
- den jahreszeitlichen Schwankungen
So werden die monatlichen Abschläge für Strom und Co. berechnet:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
aktueller Arbeitspreis (netto)
+ Jahres-, Grund- und Verrechnungspreis (netto)
+ Mehrwertsteuer
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresverbrauchsabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zu Grunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen. War der Verbrauch niedriger als erwartet, wird der Differenzbetrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. War der Verbrauch höher als erwartet, muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.
Kundinnen und Kunden können den Abschlag selbst im Mainova OnlineService anpassen. Ganz bequem rund um die Uhr. Die Änderung der Abschlagsbeträge wird per E-Mail bestätigt. Wer seinen Abschlag telefonisch durch unseren Kundenservice ändern lassen möchte, benötigt dafür seine Service-PIN. Diese ist im Mainova OnlineService hinterlegt.
Wichtig: Abschläge sollten nur dann gesenkt werden, wenn sich der Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder energetischen Maßnahme reduziert hat oder reduzieren wird.
Die Empfängerüberprüfung ist eine Sicherheitsmaßnahme, die am 9. Oktober 2025 für SEPA-Überweisungen eingeführt wurde. Sie wird bei der Eingabe der Zahlung durch die Banken durchgeführt.
Bei der Überprüfung wird kontrolliert, ob der eingegebene Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen direkt angezeigt.
So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindert werden. Durch die Anzeige des Prüfergebnisses können Sie vor der Ausführung der Zahlung selbst entscheiden, ob Sie die Angaben korrigieren oder die Überweisung abbrechen möchten.
Für Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend und kann nicht deaktiviert werden.
Damit Ihre Zahlung korrekt bei uns verbucht werden kann, geben Sie bitte den Empfängernamen Mainova AG exakt so an, wie er auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist.
BEHG steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Das Gesetz beinhaltet die Einführung von CO2-Emissionszertifikaten für fossile Kraft- und Brennstoffe, genauer gesagt für deren CO2-Ausstoß. Seit 1. Januar 2021 werden die CO2-Emissionen von Erdgas, Öl oder Benzin also bepreist. Die Formel zur Berechnung der Brennstoffemissionen in Kilogramm (kg) lautet:
Verbrauch in kWh * Umrechnungsfaktor Brennwert/Heizwert X * heizwertbezogener Emissionsfaktor x,y kg CO2/kWh
Der Brennwert für den Abrechnungsmonat wird durch Ihren örtlichen Verteilnetzbetreiber bis zum 10. Werktag des Folgemonats an Mainova übermittelt. Erst nach dieser Übermittlung kann die Erdgasabrechnung erstellt werden. Dadurch kann es vorkommen, dass Rechnungen erst bis zu sechs Wochen nach der Zählerstandserfassung versendet werden können. In manchen Fällen kann durch die verspätete Rechnungsstellung ein Abschlag im folgenden Abschlagsplan entfallen.
Beispiel:
- Zählerstandserfassung am 2. Januar 2026
- Brennwert wird erst bis zum 10. Werktag im Februar 2026 übermittelt
- → Abrechnung kann somit frühestens Mitte Februar erstellt werden
Die Frage, ob es zu einer Nachzahlung oder zu einem Guthaben kommt, lässt sich im Voraus leider nicht beantworten. Dies hängt davon ab, ob die Summe der gezahlten Abschläge die tatsächlichen Kosten abdeckt. Das ist dann der Fall, wenn der dem Abschlag zugrunde liegende Vorjahresverbrauch auch im laufenden Jahr in etwa erreicht wird. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr. Auch marktbedingte Preisanpassungen, über die Sie im Abrechnungszeitraum informiert wurden, können zu einer Nachzahlung führen.
Vertrauen und Transparenz: Generell ist es ratsam, Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf: 069 80088 0000.
Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.
Bankverbindung und Kontaktkanäle
Die Mainova Bankverbindung lautet:
Landesbank Hessen-Thüringen GZ
Frankfurt am Main
IBAN: DE71 5005 0000 0014 8460 26
SWIFT-BIC: HELADEFF
Hinweis zur Jahresabrechnung: Bei Zweifeln an der Messrichtigkeit Ihres Zählers können Sie eine Befundprüfung beantragen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Beantragung und zu den anfallenden Kosten.
Mainova OnlineService
Setzen auch Sie auf unseren komfortablen OnlineService und erledigen Sie alles Wichtige rund um Ihre Energieversorgung jederzeit selbst: Abschlag ändern, Zählerstand übermitteln, Rechnungen einsehen und vieles mehr. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.
Schnell, einfach, direkt – Ihr Support im Live-Chat
Auch in unserem Chat helfen wir Ihnen gerne weiter! Abschlag, Rechnung, Vertrag: Wählen Sie das passende Thema aus oder richten Sie Ihr individuelles Anliegen per Live-Chat an die Kundenberatung.
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