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Rechnungserklärung

Zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnungen: ausführliche Erläuterungen als PDF zum Ausdrucken

Mainova Rechnung: alle relevanten Infos

Einmal pro Jahr erhalten Sie Ihre Jahresrechnung mit aktuellen Zahlungs- und Verbrauchsinfos und den jeweils gültigen Preisen. Auf der Jahresrechnung ist der tatsächliche Rechnungsbetrag für den Abrechnungszeitraum ausgewiesen. Bereits gezahlte Abschläge werden mit den Gesamtkosten Ihres Energieverbrauchs verrechnet. Auf Wunsch ist die Rechnungsstellung auch in kürzeren zeitlichen Abständen möglich. Für die Mehrkosten zusätzlicher Abrechnungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr.

Verbrauchs- und Betragsermittlung, Höhe und Fälligkeiten der Abschlagsbeträge, Nachzahlung oder Guthaben: Damit Sie Ihre Strom-, Wasser-, Wärme- oder Gasrechnung besser nachvollziehen können, haben wir alle relevanten Aspekte kompakt zusammengefasst. Stromkunden helfen wir außerdem bei der Einschätzung des persönlichen Energieverbrauchs durch eine Gegenüberstellung vergleichbarer Haushalte.

Wichtiger Hinweis: Erst mit der Jahresrechnung entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Uns ist bewusst, dass mögliche Nachzahlungen Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen bringen können. Wir sind an Ihrer Seite, um Kundinnen und Kunden auch in einer schwierigen Situation zu unterstützen. Sollten Sie beim Begleichen Ihrer Jahresrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Beratungsseite „Hilfsangebote“.

Ihre Mainova Rechnung einfach erklärt

Sie haben Ihre Mainova Rechnung erhalten und Fragen dazu? Wir erklären Ihnen jeden Abschnitt für Strom, Erdgas, Wasser und Wärme.

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Auch in unserem Chat helfen wir Ihnen gerne weiter! Abschlag, Rechnung, Vertrag: Wählen Sie das passende Thema aus oder richten Sie Ihr individuelles Anliegen per Live-Chat an die Kundenberatung.

Häufig gestellte Fragen zur Rechnung

Transparenz ist uns sehr wichtig. Alle relevanten Informationen rund um Ihre Rechnung finden Sie in unseren Rechnungserklärungen.

Exemplarisch haben wir Rechnungen für die Sparte Strom für Sie dargestellt. Gas-Rechnungen sind genauso aufgebaut.

Rechnungserklärung ohne Preisbremse

Rechnungserklärung mit Preisbremse


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Die Empfängerüberprüfung ist eine neue Sicherheitsmaßnahme, die ab dem 9. Oktober 2025 für SEPA-Überweisungen eingeführt wird. Sie wird bereits bei der Eingabe der Zahlung durch die Banken durchgeführt.

Bei der Überprüfung wird kontrolliert, ob der eingegebene Empfängername mit der angegebenen IBAN übereinstimmt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird Ihnen direkt angezeigt.

So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsversuche verhindert werden. Durch die Anzeige des Prüfergebnisses können Sie vor der Ausführung der Zahlung selbst entscheiden, ob Sie die Angaben korrigieren oder die Überweisung abbrechen möchten.

Für Privatkunden ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend und kann nicht deaktiviert werden.

Damit Ihre Zahlung korrekt bei uns verbucht werden kann, geben Sie bitte den Empfängernamen Mainova AG exakt so an, wie er auf Ihrer Rechnung ausgewiesen ist.

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Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist aber unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird der erwartete neue Verbrauch gleichmäßig auf die kommende Abrechnungsperiode hochgerechnet. Das nennt man den Abschlag.

Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:

  1. dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
  2. der Länge des Abrechnungszeitraumes
  3. den aktuell gültigen Preisen
  4. den jahreszeitlichen Schwankungen

So werden die monatlichen Abschläge für Strom und Co. berechnet:

Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt

aktueller Arbeitspreis (netto)

+ Jahres-, Grund- und Verrechnungspreis (netto)

+ Mehrwertsteuer

÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung

= gleichbleibender monatlicher Abschlag

Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresverbrauchsabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zu Grunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen. War der Verbrauch niedriger als erwartet, wird der Differenzbetrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. War der Verbrauch höher als erwartet, muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.

Weitere Infos zum Thema Abschlag und Vorauszahlung

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Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob die Summe der Abschläge die tatsächlichen Kosten abdeckt. Das ist dann der Fall, wenn der dem Abschlag zugrunde liegende Vorjahresverbrauch auch im laufenden Jahr in etwa erreicht wird. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr. Auch marktbedingte Preisanpassungen, über die Sie im Abrechnungszeitraum informiert wurden, können zu einer Nachzahlung führen.

Vertrauen und Transparenz: Generell ist es ratsam, Geld für eine mögliche Nachzahlung zurückzulegen. Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf: 069 80088 0000.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.

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Eine Nachzahlung kommt zustande, wenn die Summe der gezahlten Abschläge die tatsächlichen Energiekosten nicht abdeckt. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr oder der erwartete Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Wenn Sie aufgrund von Entwicklungen am Energiemarkt ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, können gestiegene Preise im Abrechnungszeitraum ebenfalls Grund für eine Nachzahlung sein.

Aufgrund der hochkomplexen staatlichen Vorgaben für die Abrechnungen kann es vorkommen, dass notwendige Abschlagsanpassungen teils verzögert oder noch gar nicht mitgeteilt wurden.
Vertrauen und Transparenz: Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung – z. B. in Form eines Ratenplans. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme, um einer eventuellen Liefersperre oder Kündigung vorzubeugen. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice: 069 80088 0000.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.

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Mainova Bankverbindung

Landesbank Hessen-Thüringen GZ
Frankfurt am Main
IBAN: DE 715 005 000 000 148 460 26
SWIFT-BIC: HELADEFF

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