
Rechnungserklärung
Zum besseren Verständnis Ihrer Abrechnungen: ausführliche Erläuterungen als PDF zum Ausdrucken
Alle relevanten Infos
Höhe und Fälligkeiten der Abschlagsbeträge, Verbrauchsermittlung, Buchungs- und Zahlungsinformationen: Damit Sie Ihre Gas-, Wasser-, Wärme- oder Stromrechnung besser nachvollziehen können, haben wir alle relevanten Aspekte anschaulich zusammengefasst.
Mit den detaillierten Beispielrechnungen erhalten Sie schnell einen Überblick über die einzelnen Bestandteile und Abrechnungsdaten. Stromkunden helfen wir außerdem bei der Einschätzung des persönlichen Energieverbrauchs durch eine Gegenüberstellung vergleichbarer Haushalte. Die Erklärungen finden Sie in deutscher, englischer und türkischer Sprache als Druckversion.
Downloads Rechnungserklärung
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Häufig gestellte Fragen
Diese Frage kann im Voraus nicht beantwortet werden. Es hängt davon ab, ob die Summe der Abschläge die tatsächlichen Kosten abdeckt. Das ist dann der Fall, wenn der dem Abschlag zugrunde liegende Vorjahresverbrauch auch im laufenden Jahr in etwa erreicht wird. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass in der Jahresrechnung grundsätzlich immer ein Monatsabschlag enthalten ist.
Die monatliche Zahlungsweise für Strom, Erdgas und Trinkwasser ist ein bei Energieversorgungsunternehmen bewährtes System. Eine monatliche Ablesung der Zähler ist aber unter Kostengesichtspunkten nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grund wird der erwartete neue Verbrauch gleichmäßig auf die kommende Abrechnungsperiode hochgerechnet. Das nennt man den Abschlag.
Die Höhe des Abschlags hängt von vier Faktoren ab:
- dem durchschnittlich zu erwartenden Jahresverbrauch
- der Länge des Abrechnungszeitraumes
- den aktuell gültigen Preisen
- den jahreszeitlichen Schwankungen
So werden die monatlichen Abschläge für Strom und Co. berechnet:
Zu erwartender Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt
aktueller Arbeitspreis (netto)
+ Jahres-, Grund- und Verrechnungspreis (netto)
+ Mehrwertsteuer
÷ Monate bis zur nächsten Abrechnung
= gleichbleibender monatlicher Abschlag
Im 12. Monat erhalten die Kunden die Jahresverbrauchsabrechnung: der abgelesene Verbrauch wird zu Grunde gelegt und der tatsächliche Rechnungsbetrag ermittelt. Von diesem werden die bereits gezahlten Abschlagsbeträge abgezogen. War der Verbrauch niedriger als erwartet, wird der Differenzbetrag auf dem Kundenkonto gutgeschrieben. War der Verbrauch höher als erwartet, muss der Kunde eine Nachzahlung leisten. Für Neukunden werden die Abschläge anhand der Verbrauchswerte des Vormieters, der Kundenangaben oder auf Basis von Erfahrungswerten festgelegt.
Eine zeitnahe Abrechnung der Wärmekosten ist unter anderem von der vollständigen Ablesung der Messgeräte aller Mieter der Liegenschaft abhängig. Die Erfassung, Übertragung, Prüfung und Berechnung der Daten für eine Heizkostenabrechnung ist ungleich höher als bei einer reinen Strom- oder Gasrechnung. Die Rechnungen werden von einem von uns beauftragten Dienstleister erstellt und an uns übergeben. Ebenso müssen auch erst alle Umzüge in der Liegenschaft abrechnungstechnisch abgewickelt werden, bevor wir abrechnen können. In aller Regel können wir Ihnen aus den genannten Gründen Ihre Wärmeabrechnung leider erst ca. sechs bis acht Monate nach der Ablesung der Wärmezähler durch den Dienstleister zur Verfügung stellen.