Häufige Fragen zur Belieferung

Sie möchten von Ihrem bisherigen Energieversorger zu uns wechseln? Gern unterstützen wir Sie dabei und kündigen in Ihrem Auftrag den Vertrag bei Ihrem bisherigen Strom- und Gaslieferanten im Rahmen der Kündigungsfrist.

Wann ein Anbieterwechsel im Einzelfall abgeschlossen ist, hängt von der Restlaufzeit und Kündigungsfrist des bestehenden Energievertrags ab. Die Belieferung kann zum nächstmöglichen Termin starten, Wunschtermine prüfen wir gerne!

Wichtig ist, dass alle kundenbezogenen Daten korrekt ausgefüllt werden. So können Rückfragen und zeitliche Verschiebungen vermieden werden. Am besten geben Sie direkt auch die Marktlokations-ID (kurz: MaLo-ID) mit an. Diese 11-stellige Codenummer identifiziert Ihre Verbrauchsstelle und macht den Wechsel zu uns deutlich effizienter.
Tipp: Nehmen Sie die letzte Abrechnung zur Hand. Dort finden Sie alle relevanten Informationen.

Das bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel für die Belieferung

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass ein Anbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll. Die Regelungen gelten seit dem 6. Juni 2025 für Strom; für Erdgas werden sie 2026 folgen. Dabei bezieht sich die 24-Stunden-Frist auf die Bearbeitungszeit des technischen Wechsels, nicht auf den Vertragsbeginn. Für den erforderlichen Datenaustausch haben die beteiligten Lieferanten und Netzbetreiber werktags 24 Stunden Zeit. Dadurch erhalten Kundinnen und Kunden sehr schnell eine Rückmeldung zu ihrem Auftrag und die Bestätigung des endgültigen Liefertermins.

Hinweis: Die Vorgaben des 24-Stunden-Lieferantenwechsels setzen die Konditionen eines laufenden Stromvertrags nicht außer Kraft. Ein tatsächlicher Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ist nur dann möglich, wenn keine Kündigungsfrist und keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurden.

Anbieterwechsel: weitere Informationen im Überblick

Ihren Energieverbrauch rechnen wir einmal jährlich ab. Sofern Sie den Mainova OnlineService nutzen, werden Ihre Rechnungen dort hinterlegt und sind elektronisch abrufbar. Hierüber informiert Sie eine E-Mail des Mainova ServiceTeams. Sollten Sie den OnlineService nicht nutzen, erhalten Sie Ihre Rechnung auf dem Postweg. Die Rechnungen von Mainova werden in jedem Fall zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.

Die einfachste und bequemste Zahlungsweise im Rahmen einer Belieferung ist die Abbuchung, für die Sie uns einmalig eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Ergibt sich aus der Jahresrechnung  eine Gutschrift, überweisen wir den Betrag automatisch auf Ihr Konto.

Alternativ ist auch die Zahlung per Überweisung bzw. Dauerauftrag möglich. Wenn Sie sich für diese Zahlungsweise entscheiden, sollten Sie uns zusätzlich eine Überweisungsvollmacht für Ihr Konto erteilen, damit wir Gutschriften aus Jahresrechnungen automatisch überweisen können.
Bitte denken Sie daran, Ihren Dauerauftrag frühzeitig anzupassen.

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