
Ersatzversorgung Strom
Wir kümmern uns um Ihre nahtlose Energiebelieferung.
- Sichere Ersatzversorgung
- Keine Mindestvertragslaufzeit
- 100 % Ökostrom
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Beleuchtung, Küchengeräte, mobile Arbeitselektronik – eine zuverlässige Stromversorgung deckt elementare Bedürfnisse im Alltag. Auch wenn Ihr bisheriger Stromanbieter Sie nicht mehr beliefern kann, sind Sie als Letztverbraucher vor Versorgungsunterbrechungen geschützt. Und zwar durch die sogenannte Ersatzversorgung. Diese sieht vor, dass der örtliche Grundversorger automatisch einspringt und sich um Ihre nahtlose Belieferung kümmert. Die Gründe können unterschiedlich sein: eine unwirksame Kündigung bzw. Liefereinstellung seitens Ihres bisherigen Lieferanten, die Insolvenz des Anbieters oder eine verzögerte Vertragsumstellung bei einem Lieferantenwechsel. In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf die Ersatzversorgung, damit Sie zu Hause nicht ohne Strom dastehen.
Ersatzversorgung in Frankfurt
Die Ersatzversorgung wird in § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Die Bundesnetzagentur beschreibt den Begriff folgendermaßen: „Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet.“ Das bedeutet: In unserem Grundversorgungsgebiet sind wir für Sie da und übernehmen bei unvorhergesehenen Lieferproblemen oder -ausfällen Ihres bisherigen Anbieters die lückenlose Ersatzversorgung. Von uns werden Sie weiterhin nahtlos und sicher mit Strom beliefert. Sie haben dann 3 Monate Zeit, um einen Sondervertrag abzuschließen. Sie können sich nicht entscheiden? Nach Ablauf der 3 Monate beliefern wir Sie automatisch in unserem Grundversorgungs-Tarif „Mainova Strom Classic“ weiter.
Die Ersatzversorgung kompakt
- Ist Ihr Sicherheitsnetz in der Energieversorgung
- Übernehmen wir als Ihr regionaler Grundversorger
- Bietet Sicherheit für bis zu 3 Monate
- Greift, wenn der Energiebezug aus dem Versorgungsnetz keiner Lieferung bzw. keinem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann
- Kann durch Tarifwechsel jederzeit taggleich beendet werden
- Geht ohne Kündigung von alleine in die Grundversorgung über
Wir sind persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu Produkten und Bestellungen? Wir beraten Sie gerne:

Verlässlich an Ihrer Seite
Als Hessens größter Energieversorger lassen wir Sie auch in bewegten Zeiten nicht allein. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, damit Sie Energie und Kosten sparen.