Hinweis zur Korrekturberechnung Ihrer Energiepreisbremse
Bei der gesetzlichen Prüfung der Entlastung, die Sie im Rahmen der Energiepreisbremsen erhalten haben, wurde festgestellt, dass die ursprüngliche Berechnung auf einem zu hohen Arbeitspreis bzw. Verbrauch basierte und wir dadurch eine zu hohe Entlastung an Sie weitergegeben haben . Daher erfolgt nun eine Korrektur, was zu einer Nachzahlung führt.
Diese Korrektur beruht auf bundesweit gültigen gesetzlichen Vorgaben und dient einer korrekten und fairen Abrechnung. Die Berechnungen wurden durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und versichern Ihnen, dass wir ausschließlich gesetzliche Vorgaben umsetzen.