Das Gebäudeenergiegesetz 2024: klimafreundlich heizen

Heizen

01.02.2024

7 Minuten

Im Januar trat die umfassende GEG-Novelle in Kraft. Zentraler Punkt: Beim Einbau neuer Heizungen werden erneuerbare Energien zum Standard. In Neubaugebieten greifen die GEG-Pflichten schon jetzt, für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Wir geben einen Einblick ins Gebäudeenergiegesetz!

Erstellt von Mainova Redaktion

Mann stellt Hausheizung zu Hause ein

Freut euch auf folgende Themen:

Das Heizungsgesetz – im Januar 2024 trat es nach einigen heißen Diskussionen in Kraft. Grundsätzlich muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten schon jetzt, für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen. Damit habt ihr die Chance, die kommunale Wärmeplanung bei der Wahl eures Heizsystems zu berücksichtigen. Solange Gas- und Ölheizungen noch funktionieren oder reparabel sind, dürfen sie übrigens weiterlaufen. Wir geben euch einen Einblick ins Gebäudeenergiegesetz mit wichtigen Links und ein paar Infos zur Fernwärme in Frankfurt. Als Orientierungshilfe zeigt der digitale Kompass, wie sich die Novelle des GEG 2024 auf eure Anlage auswirkt.

Das GEG und die Wärmewende

Die umfassende Novelle des GEG 2024 soll die Wärmewende ankurbeln. Salopp könnte man sagen, es ist ordentlich Druck im (Heiz-)Kessel. Warum? Deutschland will unabhängiger von fossilen Energieimporten werden und bis 2045 klimaneutral sein. Dafür muss sich auch der Gebäudebereich verändern. Gerade im Wohnungsbestand wird noch viel mit Gas und Öl geheizt.

Grafische Darstellung der Energieträger beim Heizen 2023

Quelle: BDEW; Stand: 11/2023
 

Das GEG 2024: neue Heizungen auf EE-Basis

„Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.“ So schreibt es das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Januar 2024 auf seiner Informationsplattform energiewechsel.de. Der Fahrplan für die Energiewende zu Hause startet mit einer Mindestvorgabe beim Einbau neuer Heizungen: Die Heizenergie muss zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien stammen. Es gibt Übergangsfristen im Gebäudebestand und diverse technologische Optionen.

Nachhaltig und langfristig effizient – GEG-konform planen in Neubau und Bestand

Neubau: Die GEG-Anforderungen in Neubaugebieten sind schnell erklärt. Seit 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Es zählt der Zeitpunkt des Bauantrags. Beim Neubau in Baulücken gelten die Regelungen für Bestandsgebäude.
Bestand: Verschiedene Übergangsfristen sollen dazu beitragen, dass vor eurer Investition Klarheit über die kommunale Wärmeplanung herrscht. Diese kann z. B. Gebiete für den künftigen (Aus-)Bau von Fernwärmenetzen ausweisen, an die neue Anlagen dann GEG-konform angeschlossen werden. Für ihre Wärmepläne haben Großstädte (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) wie Frankfurt bis zum 30. Juni 2026 Zeit, kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30. Juni 2028. Spätestens zu diesen Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden die Vorgaben des GEG erfüllen.

Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz

Wie geht es weiter, wenn die Wärmeplanung greift oder bereits ein Wärmenetz da ist? Gibt es Sonderregelungen für Gasetagenheizungen? Muss immer ein spezieller EE-Nachweis erbracht werden? Was passiert bei einer Heizungshavarie? Wichtige Fragen, aber für einen Blog doch etwas viel. Das BMWK hat eine lange FAQ-Liste veröffentlicht, die wir euch ans Herz legen. Direkt in der ersten Antwort wird noch einmal betont: „Ganz wichtig ist: Es geht nur um den Einbau neuer Heizungen! Bestehende Heizungen können weiter betrieben werden und kaputte Heizungen können weiterhin repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung getauscht werden muss, zum Beispiel weil diese nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und mehrjährige Übergangsfristen. In Härtefällen können Eigentümer von der Pflicht zum Erneuerbaren Heizen befreit werden.“

BMWK: FAQ zum Gebäudeenergiegesetz

Infographik zum GEG ab Januar 2024

Quelle: BMWK, Stand 09/2023

 

Heizungstausch in Mietshäusern

Das Heizungsgesetz und die Auswirkungen auf die Miete – eine Sorge, die viele umtreibt. Der Gesetzgeber verspricht Mieterschutz: „[…] Vermietende dürfen zwar künftig bis zu zehn Prozent der Kosten umlegen, wenn sie in eine neue Heizungsanlage investieren beziehungsweise modernisieren. Die Umlage ist jedoch gedeckelt: Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent steigen. Wichtig: Wurde die Modernisierungsmaßnahme vom Bund gefördert, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden.“
Zu den Zuschüssen beim Heizungstausch kommen wir später noch.

Digitaler Kompass zum GEG

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist in Kraft getreten. Ermittelt nun ganz einfach, wie es mit eurer Heizung weitergeht.

Orientierungshilfe zum GEG

Die kommunale Wärmeplanung

Wärmepläne informieren über die künftige Infrastruktur vor Ort. Aktuell erarbeitet auch die Stadt Frankfurt die kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Großstädte wie Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Vorab-Klärung der folgenden Fragen soll euch bei der Wahl eines GEG-konformen Heizsystems helfen.

  • Wo wird der Anschluss ans Fernwärmenetz gesichert?
  • Wo kann unvermeidbare Abwärme genutzt werden?
  • Wo kann die Wärmeversorgung aller Voraussicht nach dezentral erfolgen?
  • Gibt es vielleicht sogar einen Fahrplan zur Umstellung des Gasnetzes auf klimaneutralen Wasserstoff?

Mehr Planungssicherheit und vielleicht mehr Optionen! Wird ein Gebiet für Fernwärme ausgewiesen oder liegt eine genehmigte Wasserstoffplanung vor, könnt ihr entsprechende Heiztechnologien in eure Entscheidung einbeziehen. Teils gelten längere Übergangsregelungen, z. B. wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in Aussicht steht. Die Zeitvorgaben für die örtliche Wärmeplanung sind von der Einwohnerzahl abhängig:

  • Mehr als 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2026
  • Weniger als 100.000 Einwohner: bis 30. Juni 2028

Wer ab jetzt eine neue Heizung einbauen möchte, sollte in jedem Fall bei der Kommune nachhören. Denn sobald ein kommunaler Wärmeplan vorliegt, werden die GEG-Vorgaben verbindlich. Und Vorsicht in der Übergangszeit! Bis ein Wärmeplan vorliegt, dürfen in Bestandshäusern zwar neue Öl- und Gasheizungen installiert werden – ihr müsst euch aber beraten lassen. Denn der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt. Außerdem kommen stufenweise Quotenvorgaben für grüne Brennstoffe auf euch zu. Fernwärme ist übrigens immer nur eine der möglichen Optionen. Solange seitens der Kommune kein Anschluss- und Benutzungszwang festgelegt wurde, habt ihr die Wahl zwischen ganz unterschiedlichen GEG-konformen Technologien.

Das GEG und die kommunale Wärmeplanung

Fernwärme für Frankfurt

Wie erwähnt ist Fernwärme eine Option fürs klimafreundliche Heizen. Als Wärmenetzbetreiber müssen wir die Erzeugung bis spätestens 2045 komplett auf erneuerbare Energien (oder Abwärme) umstellen, so das Ziel der Bundesregierung. Die Stadt Frankfurt möchte sogar bereits bis 2035 klimaneutral sein. Fernwärme ist grundsätzlich eine gute Wahl, denn sie wird ressourcensparend mittels Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt. Hierbei entstehen Wärme und Strom in einem gemeinsamen Produktionsprozess. In Frankfurt gelangt die Fernwärme dann über ein fast 300 km langes Verbundnetz sicher zu euch. Ergänzend zur kommunalen Wärmeplanung arbeitet Mainova an einem Fernwärme-Transformationsplan, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben werden. Wir halten euch auf dem Laufenden!

Das Wärmenetz in Frankfurt

Heizen mit Wasserstoff?

Eine Wasserstoffpipeline.

Wasserstoffnetzausbaugebiet. Ein sperriges Wort, das im GEG-Kontext immer wieder auftaucht. Konkret bedeutet das: Im Rahmen der Wärmeplanung können regionale Wasserstoffnetze ausgewiesen werden. Kommune und Gasnetzbetreiber müssen dafür „einen gemeinsamen Fahrplan zum Neubau oder zur Umstellung eines bestehenden Gasnetzes vorlegen. […]“ Wenn dieser vorliegt und von der Bundesnetzagentur genehmigt wurde, dürfen ggf. neue Gasheizungen betrieben werden, die zu 100 % auf Wasserstoff umrüstbar sind.
Auch wenn vieles noch Zukunftsmusik ist: Wasserstoff hat das Potenzial, eine führende Rolle in der Gestaltung der Energiewende einzunehmen. Beim Kohleausstieg an unserem größten Frankfurter Heizkraftwerk gehen wir die ersten Schritte in Richtung Dekarbonisierung durch Wasserstoff und setzen perspektivisch auf den Einsatz CO2-freier Gase. Wir machen das Heizkraftwerk West (HKW) so weit wie möglich H2-ready. Neugierig? Dann lest unseren Blogartikel „Mit Wasserstoff die Energiewende gestalten“.

Diese Technologien erfüllen die Vorgaben des GEG

Fernwärme oder Heizen mit Wasserstoff, das haben wir geklärt. Aber was gibt’s noch? Welche Heiztechnologien sind im GEG grundsätzlich vorgesehen? Eine Auswahl der derzeitigen Optionen:

  • Die klassische Wärmepumpe
  • Wärmepumpen-Hybrid-Heizung
  • Biomasseheizung (u. a. Holz, Holzhackschnitzel oder Pellets)
  • Stromdirektheizung (bei geringem Heizbedarf)
  • Solarthermie-Heizung
  • Solarthermie-Hybrid-Heizung
  • Gasheizung mit klimaneutralen Brennstoffen: mind. 65 % Biomasse (z. B. Biomethan oder biogenes Flüssiggas)

Heizungswegweiser: Möglichkeiten fürs klimafreundliche Heizen

Eine ganzheitliche Beratung ist das A und O. Zu unterschiedlich sind die Heizsysteme, zu speziell ihre Einsatzmöglichkeiten, die sich u. a. aus der Lage, den baulichen Gegebenheiten und dem energetischen Zustand bzw. dem Energiebedarf ergeben. Und zu individuell ist damit auch die Wirtschaftlichkeit. Nutzt auf alle Fälle das unschlagbare Wissen qualifizierter Fachleute!

Die neue Heizungsförderung

Eine gute Nachricht zum Schluss! Für den Einbau einer neuen Heizung gibt’s Geld vom Staat. Je nach Antragsteller sind derzeit folgende Förderungen bis zu einem Maximalfördersatz von 70 % möglich:

  • Grundförderung von 30 %
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus
  • Einkommensabhängiger Bonus

Quelle: energiewechsel.de; Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG); Stand: 01/2024. Förderkonditionen für eure neue Heizung können sich ändern. Prüft sie immer noch einmal im Detail.

Wie bisher werden weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung unterstützt – und damit kann schon einiges zusammenkommen. Auch das neue, zinsvergünstige Kreditangebot mag für den einen oder anderen interessant sein. Expertinnen und Experten für Förderprogramme des Bundes findet ihr online in einem bundesweiten Verzeichnis.

Expertensuche

So, das war jetzt natürlich viel Input … Aber das Heizungsgesetz ist wichtig und betrifft uns letztlich alle. Dabei gelten die Klimaziele natürlich auch für die Industrie, den Verkehrssektor, die Landwirtschaft – und für die Energieversorgung! Mit Know-how und Tempo gehen wir bei Mainova in Richtung Klimaneutralität. Infos über die Gestaltung der Energiewende, unser Engagement für mehr Nachhaltigkeit und regionale Themen gibt’s immer hier im Blog sowie auf unseren Social-Media-Kanälen.

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