
Erdgaspreis-Zusammensetzung
Ihr Erdgaspreis: immer gut informiert rund um Preisbremsen, Gasumlagen, BEHG und mehr
Gestaltung des Erdgaspreises
Ihr Erdgaspreis setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden drei Faktoren zusammen.
- Gesetzlich verursachte Belastungen in Form von Abgaben und Steuern u.a.:
Mehrwertsteuer (7 %)
Erdgassteuer (0,55 ct/kWh)
Bilanzierungsumlage (0,57 ct/kWh)
Gasspeicherumlage (0,145 ct/kWh)
BEHG-Kosten (0,544 ct/kWh) - Regulierte Netzentgelte: Gebühr für die Nutzung des Erdgasnetzes. Dieses Entgelt wird vom Netzbetreiber für den Transport und die Verteilung vom Erdgas erhoben. Die Höhe wird behördlich festgelegt und kann sich je nach Region unterscheiden.
- Energiebeschaffung: Dieser Block umfasst die Kosten Ihres Lieferanten für die Erdgasbeschaffung sowie den Vertrieb.
Häufig gestellte Fragen
- Gas-/Wärmepreisbremse
- Preisentwicklungen
- Soforthilfe Gas/Wärme
- Umlagen/BEHG
Derzeit unterscheidet die Gaspreisbremse zwischen dem Standard Lastprofil (SLP) und Registrierende Leistungsmessung (RLM).
Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und Vereine (in der Regel SLP-Kunden) , die jährlich weniger als 1,5 Millionen kWh Gas verbrauchen, wird der Preis für 80% Ihres Vorjahresverbrauchs auf 12 ct/kWh und für Fernwärmekunden auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Für den restlichen Energieverbrauch gilt der mit uns vertraglich vereinbarte Preis.
Die Entlastung für Gas haben wir hier für Sie beispielhaft berechnet. Für Wärme kann der gleiche Rechenweg verwendet werden.
Durch die Energiekrise ist der Gaspreis von Familie Müller von 8 ct/kWh auf 22 ct/kWh gestiegen. Mit der Preisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80% ihres Vorjahresverbrauchs auf 12 ct/kWh.
Familie Müller erhält die Differenz zwischen Ihrem neuen Arbeitspreis von 22 ct/kWh und dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh - also 10 ct/kWh - als Entlastung.
Familie Müller hat einen Jahresverbrauch an Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat. Mit ihrem bisherigen Arbeitspreis von 8 ct/kWh bezahlten Sie dafür 100 €/Monat bzw. 1.200 €/Jahr. Mit dem neuen Arbeitspreis von 22 ct/kWh würde Familie Müller ohne Preisbremse für Ihren Verbrauch 275 €/Monat bezahlen. Mit der Preisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 175 €/Monat. Denn für 80% des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 22 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Preisbremse beträgt damit 100 €/Monat.
Familie Müller versucht trotzdem Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist höher als ihr früherer Gaspreis. Für jede Kilowattstunde, die über die 80 % ihres Vorjahresverbrauchs hinausgeht, muss sie 22 ct/kWh bezahlen.

Für größere Unternehmen und Industriekunden (in der Regel RLM-Kunden) gilt bei Erdgas ein Preisdeckel in Höhe von 7 Cent/kWh des reinen Energiepreises für 70% des Vorjahresverbrauchs.
Die im Rahmen der Preisbremsen gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wichtige Informationen zu den Preisbremsengesetzen für Unternehmen
Es gibt Melde-/Mitteilungspflichten für Kunden, die sehr hohe Entlastungen erwarten – also Unternehmensverbünde und Industrie. Für Privatverbraucher und Kleingewerbe übernimmt die ganze Abwicklung Mainova.
Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie ansonsten nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.
Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 9,5 ct für die Kilowattstunde Wärme bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 9,5 ct/kWh greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.
Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Wärme-Arbeitspreis auf über 9,5 ct/kWh ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Wärmepreisbremse. Wir würden Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Quelle: Thüga Aktiengesellschaft
Die derzeit angespannte Lage auf dem Energiemarkt stellt auch uns vor große Herausforderungen. Insbesondere die massiven Energiepreisanstiege an den Energiebörsen und Beschaffungsmärkten sowie die hohen kurzfristigen Preisschwankungen (die sogenannte Volatilität) erschweren belastbare Prognosen über längere Zeiträume.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Preisgarantie bei uns haben, informieren wir Sie in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Garantie über notwendige Preisanpassungen.
Hinweis zur Änderung von Abschlagszahlungen: Sie haben bereits einen neuen Abschlagsplan oder eine Ankündigung dazu erhalten? Auch wenn uns dieser Schritt nicht leichtfällt – mit der Anpassung möchten wir Sie vor zu großen Auswirkungen schützen. Jeder Monat, in dem Sie einen zu geringen Abschlag zahlen, erhöht die Gesamtsumme Ihrer Nachzahlung. Diese wird bei der Jahresrechnung fällig. Um die Belastung zu verringern, prüfen wir die monatlichen Abschläge und passen sie an die neuen Preise an.
Transparenz für Verbraucher: Auf unserer Preisfakten-Seite erläutern wir Ihnen die Zusammensetzung der Energiepreise und die Preisbestandteile bei Strom und Erdgas – leicht verständlich und transparent.
Mit vorausschauender Beschaffungsstrategie beschaffen wir Energie auf dem deutschen Energiegroßmarkt. Sinken dort die Preise für Strom und Erdgas, können wir neuen Kunden entsprechend günstige Angebote machen. Aber auch in die zukünftigen Abschlagszahlungen unserer bestehenden Kunden fließen etwaige sinkende Börsenpreise ein. Zusätzlich reduzieren die Energiepreisbremsen den Preis automatisch: auf 40 ct/kWh bei Strom bzw. 12 ct/kWh bei Erdgas für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs.
Wir beobachten weiter konstant die Entwicklungen am Energiemarkt und prüfen mögliche Preissenkungen. Zusätzlich ergreifen wir verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom, Erdgas und Wärme auch in unseren Erzeugungsanlagen weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Unsere risikoarme Beschaffungsstrategie führt grundsätzlich dazu, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen zeitlich versetzt zu den Entwicklungen an den Beschaffungsmärkten erfolgen: So haben wir in 2022 erst zum 1. Juli (Erdgas) beziehungsweise 1. August (Strom) die Preise erhöht, obwohl sich die Preise an den Energie-Börsen bereits ab Februar 2022 (also ein halbes Jahr vorher) vervielfacht hatten.
Auch wenn derzeit vieles darauf hindeutet, dass die Energiepreise auch mittelfristig höher sein werden als vor der Energiekrise, so können Sie sicher sein: Sobald es möglich ist, geben wir Preissenkungen an sie weiter, so wie jetzt zum 1.Juni 2023
Hintergründe
- Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten, bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Preise schon gestiegen.
- Die Beschaffung über Spotmarkt-Preise (tagesaktuelle Preise) sind Schwankungen ausgesetzt. Steigen die Preise, dann müssen die Preise kurzfristig erhöht werden bzw. Kunden gekündigt werden. Diese Beschaffungsstrategie führte allein 2021 zu 39 Geschäftsaufgaben von diversen Versorgern.
- Mainova setzt auf eine risikoärmere Beschaffungsstrategie und kauft die benötigte Energie in Teilmengen und unterschiedlichen Monate im Voraus ein.
Mit Mainova haben Sie Hessens größten Energieversorger an Ihrer Seite – mit 190 Jahren Erfahrung. Wir sind ein vor Ort engagierter Regional- und Grundversorger und mehr als 1 Mio. Menschen in ganz Deutschland vertrauen auf uns.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Mainova einfach Ihren Vertrag kündigt. In wenigen Ausnahmefällen könnten wir dies tun, wenn Sie beispielsweise Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und wir gemeinsam keine Lösung finden. Dies kommt aber nur sehr selten vor.
Wir sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir eine individuelle Lösung. Bitte nutzen Sie ebenfalls die Angebote Dritter wie Caritas oder öffentliche Institutionen.
Nein, Sie müssen uns nicht kontaktieren. Nach dem Beschluss der einmaligen staatlichen Soforthilfe gestaltete sich das Vorgehen für Haushalte und kleinere Gewerbekunden wie folgt:
- Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wurde der Dezemberabschlag 2022 nicht eingezogen.
- Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen (Dauerauftrag oder monatliche Überweisung), mussten Sie die Zahlung für Dezember 2022 nicht leisten.
- Falls Sie den Dauerauftrag nicht ändern wollen oder versehentlich dennoch überwiesen haben – kein Problem! Wir verrechnen das ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen, unabhängig vom Anlass Soforthilfe-Abwicklung, Mainova eine Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen, das ist stets der einfachste und sicherste Zahlungsweg.
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Diesen Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung. Hier müssen Sie nichts weiter tun! Die Rechnung zeigt Ihre konkrete Entlastung im Detail – übersichtlich und transparent. Ihren aktuell gültigen Gaspreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService. Die Entlastung für Mieter, deren Vermieter Mainova-Kunde ist, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Die Finanzierung der Soforthilfe wird durch den Staat übernommen und ihre Berechnungsweise ist gesetzlich vorgegeben. Im Erdgas- und Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurden das Verfahren und die Regelungen für die Bestimmung Ihres Entlastungsbetrags festgelegt.
Gas: Die Höhe der Soforthilfe entsprach einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.
Wärme: Die Höhe der Soforthilfe entsprach der Summe ihrer Abschlagszahlungen, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate.
Die staatliche Entlastung entsprach also nicht grundsätzlich Ihrem realen Abschlag, der im Dezember 2022 angefallen wäre. Dennoch mussten Sie einmalig keine Abschlagszahlung leisten.
Den ermittelten Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung, die den Dezember 2022 umfasst. Hier müssen Sie nichts weiter tun – warten Sie diese bitte einfach ab! In der Rechnung können Sie Ihre konkrete Entlastung dann transparent nachvollziehen. Ihren aktuell gültigen Gas-/Wärmepreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService.
Die Entlastung für Mieter, deren Vermieter Mainova-Kunde ist, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Nein, es handelt sich um eine einmalige staatliche Soforthilfe für Gaskundinnen und Gaskunden. Dafür haben wir im Dezember 2022 keine Gasabschläge abgebucht. Grundsätzlich übernahm der Staat ca. ein Zwölftel Ihrer jährlichen Gaskosten – basierend auf dem im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauch. Ein Zwölftel davon wird mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis multipliziert. Diesen Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung als Gutschrift.
Wichtig für Sie: Der Jahresverbrauch umfasst sowohl die warmen Sommermonate als auch die Heizperiode mit höherem Gasverbrauch. Die Jahresrechnung wird durch 12 Monate geteilt. Wenn Sie z. B. im September wenig Gas verbraucht haben, haben Sie somit keinen Nachteil. Im Gegenteil: Je weniger Sie verbrauchen, desto niedriger ist (wie immer!) Ihre Rechnung. Weiterhin bleibt Energiesparen das A und O.
Ihren aktuell gültigen Gaspreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService.
Wenn im Rahmen Ihres Mainova-Vertrags im Dezember 2022 keine Abschlagszahlung vorgesehen waren (weil beispielsweise in diesem Monat die Jahresendabrechnung ansteht), wurde die Soforthilfe dennoch gewährt. Um von der Entlastung zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Wir geben diese automatisch an Sie weiter.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Das bedeutet: Die deutschen Erdgasspeicher wurden vor Beginn der Winterperiode so schnell wie möglich gefüllt und es wird konstant so viel wie möglich eingespeichert. Nur wenn die Gasspeicher ausreichend voll sind, kann die Versorgung aufrechterhalten werden. Ein Beispiel: Zum 1. November 2022 lag die Füllstandsvorgabe für die Gasspeicher bei 95 %.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (kurz: THE) berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und einzuspeichern. Zwar liegt die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben kann THE jedoch ergänzende Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert und können auf die Endverbraucher umgelegt werden. Die Gasspeicherumlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden. Die Gasspeicherumlage begann am 1. Oktober 2022 und endet am 1. April 2025.
Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher sind viele Energieversorger gezwungen, die Umlage weiterzugeben.
Die aktuell gültigen Umlagehöhen werden immer auf der Webseite des sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe veröffentlicht. Aktuelle Umlagehöhen
Wichtiger Hinweis: Auf die Umlagen fällt Mehrwertsteuer an.
Die staatliche Bilanzierungsumlage ist an sich nicht neu und wird erhoben, um die Kosten der Gasnetzbetreiber für den Einsatz von sogenannter Regel- und Ausgleichsenergie abzudecken. Sie erleichtert dem Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) den kurzfristigen Zukauf von Gas. Dies kann nötig sein, um den Druck im Netz aufrechtzuerhalten, wenn ansonsten zu wenig Gas fließen würde. Kurzfristige Zukäufe sind derzeit tendenziell besonders teuer. Die Bilanzierungsumlage weist dabei für Kundinnen und Kunden mit niedrigerem Verbrauch (an sogenannten SLP-Zählern) einen anderen Preis aus als für jene mit einem höheren Verbrauch (an sogenannten RLM-Zählern).
Die Unterschiede kurz erklärt: SLP steht für Standard-Lastprofil. Dieses ist der Regelfall für private Verbraucher und Gewerbetreibende und orientiert sich am typischen Abnahmeprofil der verschiedenen Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient dem Energieversorger als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des jeweils erwarteten Jahresverbrauchs.
RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Ab einem Jahresverbrauch von ca. 1.500.000 kWh kommen RLM-Zähler zum Einsatz. Bei Kunden mit RLM-Zählern werden jeden Monat die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. Dadurch ist eine genauere und bedarfsgerechtere Prognose möglich als mit einem Standard-Lastprofil.
Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird jährlich zum 1. Oktober neu festgelegt und gilt für die Dauer von 12 Monaten. Sie wird von den Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht und kann jederzeit auf der Webseite von Trading Hub Europe eingesehen werden.
Um die Versorgungssicherheit für Privathaushalte und Unternehmen im Winter 2022 /2023 aufrechtzuerhalten, wollte die Bundesregierung ab 1. Oktober 2022 eine befristete Gasbeschaffungsumlage – oft auch nur Gasumlage genannt – nach §26 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) einführen.
Auf diese geplante Gasbeschaffungsumlage wurde seitens Bundesregierung verzichtet. Daher wird die Gasbeschaffungsumlage auch nicht von Mainova weiterberechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Der Umfang der Preisgarantie ist abhängig von Ihrem Tarif und den bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen. Unsere Preisgarantien sichern grundsätzlich den Preis für die Energie ab. Das bedeutet: Sie umfassen die Energie- und Vertriebskosten oder auch zusätzlich die Netzentgelte für den Transport. Steuern und Umlagen oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen sind in der Regel von der Preisgarantie ausgenommen. Diese Steuern und Umlagen werden dann jeweils direkt an die Kunden weitergegeben. Dies gilt sowohl bei Erhöhungen als auch bei Senkungen – wie beispielsweise bei der aktuellen Senkung der Umsatzsteuer.
Für Gas und Fernwärme gilt temporär ein ermäßigter Steuersatz. Der Bundestag hat am 30. September 2022 mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vorübergehend von 19 % auf 7 % zu reduzieren.
Webseite des Bundestages
Selbstverständlich setzen wir alle Änderungen bezüglich dieser Preisbestandteile um.
BEHG steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Es gilt seit dem 1. Januar 2021 und ist Teil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Mit dem Gesetz sollen Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu senken. Konkret geht es um den CO2-Ausstoß bei der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen, also zum Beispiel Öl, Benzin und Erdgas. Für diese Energieträger müssen seit dem 1. Januar 2021 Emissionszertifikate gekauft werden. Das bedeutet: Der CO2-Ausstoß hat einen Preis bekommen – er muss also bezahlt werden. Seit 2023 wird der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung fällig. Die Einnahmen aus dem BEHG werden unter anderem genutzt, um Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge oder Steuerentlastungen wie die Abschaffung der EEG-Umlage zu finanzieren.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. 2021 lag dieser Preis bei 25 €/t und steigt sukzessive Jahr für Jahr bis auf 45 €/t in 2025. Die ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um 5 €/t wurde um 1 Jahr verschoben. Ab 2026 soll die Preisbildung für die Zertifikate grundsätzlich über den Markt erfolgen zu einem Mindestpreis von 55–65 €/t.
Die nachfolgende Darstellung zeigt, wie sich die Preise pro Tonne CO2 über die nächsten Jahre entwickeln und welche Kosten pro Kilowattstunde dabei voraussichtlich entstehen:
Jahr | Preis pro Tonne CO2 | vsl. Zusatzkosten für Erdgas pro kWh netto |
2021 | 25 EUR | 0,455 Ct |
2022 | 30 EUR | 0,546 Ct |
2023 | 30 EUR | 0,544 Ct |
2024 | 35 EUR | 0,637 Ct |
2025 | 45 EUR | 0,819 Ct |
Durch die Kosten für die Zertifikate wird Erdgas auch für Sie als Kunde teurer. Ein Rechenbeispiel: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 7.000 kWh führt das zu Mehrkosten von rund 35 € im Jahr 2021. Dabei sollen die Zertifikatpreise in den Folgejahren steigen – das resultiert für unser Beispiel in bis zu 60 € Mehrkosten im Jahr 2025. Die höheren Kosten sollen einen Anreiz schaffen, Energie zu sparen.
Was Ihre Abschlagszahlungen betrifft, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten automatisch einen neuen Abschlagsplan, der alle Preisveränderungen berücksichtigt. Wenn Sie Ihren Abschlag dennoch anpassen möchten, können Sie das jederzeit selbst im Mainova OnlineService erledigen. Bitte beachten Sie dabei: Reduzieren Sie Ihren Abschlag bitte nur dann, wenn sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder einer energetischen Maßnahme reduziert hat oder reduzieren wird. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.
Mit Mainova Erdgas KlimaPlus leisten Sie bereits einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz: Denn der CO2-Ausstoß, der durch Ihren Gasverbrauch entsteht, wird durch die Förderung internationaler Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Mit den geringen Mehrkosten unterstützen Sie ausschließlich Projekte nach dem strengen „Gold Standard“ des WWF. Wir freuen uns, dass Sie dabei sind!
Das neue BEHG betrifft allerdings alle Gaskunden gleichermaßen – auch Mainova Erdgas Klima Plus Kunden. Leider hat der Gesetzgeber vergessen, diejenigen Gaskunden von den Mehrbelastungen auszunehmen, die bereits heute ihren CO2-Ausstoß neutralisieren.
- Gas-/Wärmepreisbremse
- Preisentwicklungen
- Soforthilfe Gas/Wärme
- Umlagen/BEHG
Derzeit unterscheidet die Gaspreisbremse zwischen dem Standard Lastprofil (SLP) und Registrierende Leistungsmessung (RLM).
Private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen und Vereine (in der Regel SLP-Kunden) , die jährlich weniger als 1,5 Millionen kWh Gas verbrauchen, wird der Preis für 80% Ihres Vorjahresverbrauchs auf 12 ct/kWh und für Fernwärmekunden auf 9,5 ct/kWh gedeckelt. Für den restlichen Energieverbrauch gilt der mit uns vertraglich vereinbarte Preis.
Die Entlastung für Gas haben wir hier für Sie beispielhaft berechnet. Für Wärme kann der gleiche Rechenweg verwendet werden.
Durch die Energiekrise ist der Gaspreis von Familie Müller von 8 ct/kWh auf 22 ct/kWh gestiegen. Mit der Preisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80% ihres Vorjahresverbrauchs auf 12 ct/kWh.
Familie Müller erhält die Differenz zwischen Ihrem neuen Arbeitspreis von 22 ct/kWh und dem gedeckelten Preis von 12 ct/kWh - also 10 ct/kWh - als Entlastung.
Familie Müller hat einen Jahresverbrauch an Gas von 15.000 kWh, also 1.250 kWh im Monat. Mit ihrem bisherigen Arbeitspreis von 8 ct/kWh bezahlten Sie dafür 100 €/Monat bzw. 1.200 €/Jahr. Mit dem neuen Arbeitspreis von 22 ct/kWh würde Familie Müller ohne Preisbremse für Ihren Verbrauch 275 €/Monat bezahlen. Mit der Preisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 175 €/Monat. Denn für 80% des prognostizierten Verbrauchs werden 12 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 22 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Preisbremse beträgt damit 100 €/Monat.
Familie Müller versucht trotzdem Gas zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist höher als ihr früherer Gaspreis. Für jede Kilowattstunde, die über die 80 % ihres Vorjahresverbrauchs hinausgeht, muss sie 22 ct/kWh bezahlen.

Für größere Unternehmen und Industriekunden (in der Regel RLM-Kunden) gilt bei Erdgas ein Preisdeckel in Höhe von 7 Cent/kWh des reinen Energiepreises für 70% des Vorjahresverbrauchs.
Die im Rahmen der Preisbremsen gewährten Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wichtige Informationen zu den Preisbremsengesetzen für Unternehmen
Es gibt Melde-/Mitteilungspflichten für Kunden, die sehr hohe Entlastungen erwarten – also Unternehmensverbünde und Industrie. Für Privatverbraucher und Kleingewerbe übernimmt die ganze Abwicklung Mainova.
Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie ansonsten nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.
Durch die staatliche Preisbremse möchte der Gesetzgeber Kundinnen und Kunden vor sehr hohen Energiepreisen schützen. Wer mehr als 9,5 ct für die Kilowattstunde Wärme bezahlt, erhält eine staatliche Unterstützung. Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 9,5 ct/kWh greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als die Preisbremse.
Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 Ihr Wärme-Arbeitspreis auf über 9,5 ct/kWh ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Wärmepreisbremse. Wir würden Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.

Quelle: Thüga Aktiengesellschaft
Die derzeit angespannte Lage auf dem Energiemarkt stellt auch uns vor große Herausforderungen. Insbesondere die massiven Energiepreisanstiege an den Energiebörsen und Beschaffungsmärkten sowie die hohen kurzfristigen Preisschwankungen (die sogenannte Volatilität) erschweren belastbare Prognosen über längere Zeiträume.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Preisgarantie bei uns haben, informieren wir Sie in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Garantie über notwendige Preisanpassungen.
Hinweis zur Änderung von Abschlagszahlungen: Sie haben bereits einen neuen Abschlagsplan oder eine Ankündigung dazu erhalten? Auch wenn uns dieser Schritt nicht leichtfällt – mit der Anpassung möchten wir Sie vor zu großen Auswirkungen schützen. Jeder Monat, in dem Sie einen zu geringen Abschlag zahlen, erhöht die Gesamtsumme Ihrer Nachzahlung. Diese wird bei der Jahresrechnung fällig. Um die Belastung zu verringern, prüfen wir die monatlichen Abschläge und passen sie an die neuen Preise an.
Transparenz für Verbraucher: Auf unserer Preisfakten-Seite erläutern wir Ihnen die Zusammensetzung der Energiepreise und die Preisbestandteile bei Strom und Erdgas – leicht verständlich und transparent.
Mit vorausschauender Beschaffungsstrategie beschaffen wir Energie auf dem deutschen Energiegroßmarkt. Sinken dort die Preise für Strom und Erdgas, können wir neuen Kunden entsprechend günstige Angebote machen. Aber auch in die zukünftigen Abschlagszahlungen unserer bestehenden Kunden fließen etwaige sinkende Börsenpreise ein. Zusätzlich reduzieren die Energiepreisbremsen den Preis automatisch: auf 40 ct/kWh bei Strom bzw. 12 ct/kWh bei Erdgas für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs.
Wir beobachten weiter konstant die Entwicklungen am Energiemarkt und prüfen mögliche Preissenkungen. Zusätzlich ergreifen wir verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom, Erdgas und Wärme auch in unseren Erzeugungsanlagen weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Unsere risikoarme Beschaffungsstrategie führt grundsätzlich dazu, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen zeitlich versetzt zu den Entwicklungen an den Beschaffungsmärkten erfolgen: So haben wir in 2022 erst zum 1. Juli (Erdgas) beziehungsweise 1. August (Strom) die Preise erhöht, obwohl sich die Preise an den Energie-Börsen bereits ab Februar 2022 (also ein halbes Jahr vorher) vervielfacht hatten.
Auch wenn derzeit vieles darauf hindeutet, dass die Energiepreise auch mittelfristig höher sein werden als vor der Energiekrise, so können Sie sicher sein: Sobald es möglich ist, geben wir Preissenkungen an sie weiter, so wie jetzt zum 1.Juni 2023
Hintergründe
- Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten, bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Preise schon gestiegen.
- Die Beschaffung über Spotmarkt-Preise (tagesaktuelle Preise) sind Schwankungen ausgesetzt. Steigen die Preise, dann müssen die Preise kurzfristig erhöht werden bzw. Kunden gekündigt werden. Diese Beschaffungsstrategie führte allein 2021 zu 39 Geschäftsaufgaben von diversen Versorgern.
- Mainova setzt auf eine risikoärmere Beschaffungsstrategie und kauft die benötigte Energie in Teilmengen und unterschiedlichen Monate im Voraus ein.
Mit Mainova haben Sie Hessens größten Energieversorger an Ihrer Seite – mit 190 Jahren Erfahrung. Wir sind ein vor Ort engagierter Regional- und Grundversorger und mehr als 1 Mio. Menschen in ganz Deutschland vertrauen auf uns.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Mainova einfach Ihren Vertrag kündigt. In wenigen Ausnahmefällen könnten wir dies tun, wenn Sie beispielsweise Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und wir gemeinsam keine Lösung finden. Dies kommt aber nur sehr selten vor.
Wir sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir eine individuelle Lösung. Bitte nutzen Sie ebenfalls die Angebote Dritter wie Caritas oder öffentliche Institutionen.
Nein, Sie müssen uns nicht kontaktieren. Nach dem Beschluss der einmaligen staatlichen Soforthilfe gestaltete sich das Vorgehen für Haushalte und kleinere Gewerbekunden wie folgt:
- Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wurde der Dezemberabschlag 2022 nicht eingezogen.
- Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen (Dauerauftrag oder monatliche Überweisung), mussten Sie die Zahlung für Dezember 2022 nicht leisten.
- Falls Sie den Dauerauftrag nicht ändern wollen oder versehentlich dennoch überwiesen haben – kein Problem! Wir verrechnen das ganz einfach mit der nächsten Jahresrechnung. Es geht Ihnen kein Geld verloren.
An dieser Stelle empfehlen wir Ihnen, unabhängig vom Anlass Soforthilfe-Abwicklung, Mainova eine Einzugsermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen, das ist stets der einfachste und sicherste Zahlungsweg.
Bitte beachten Sie: Die Höhe der Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Diesen Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung. Hier müssen Sie nichts weiter tun! Die Rechnung zeigt Ihre konkrete Entlastung im Detail – übersichtlich und transparent. Ihren aktuell gültigen Gaspreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService. Die Entlastung für Mieter, deren Vermieter Mainova-Kunde ist, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Die Finanzierung der Soforthilfe wird durch den Staat übernommen und ihre Berechnungsweise ist gesetzlich vorgegeben. Im Erdgas- und Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) wurden das Verfahren und die Regelungen für die Bestimmung Ihres Entlastungsbetrags festgelegt.
Gas: Die Höhe der Soforthilfe entsprach einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.
Wärme: Die Höhe der Soforthilfe entsprach der Summe ihrer Abschlagszahlungen, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate.
Die staatliche Entlastung entsprach also nicht grundsätzlich Ihrem realen Abschlag, der im Dezember 2022 angefallen wäre. Dennoch mussten Sie einmalig keine Abschlagszahlung leisten.
Den ermittelten Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung, die den Dezember 2022 umfasst. Hier müssen Sie nichts weiter tun – warten Sie diese bitte einfach ab! In der Rechnung können Sie Ihre konkrete Entlastung dann transparent nachvollziehen. Ihren aktuell gültigen Gas-/Wärmepreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService.
Die Entlastung für Mieter, deren Vermieter Mainova-Kunde ist, erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung des Vermieters.
Nein, es handelt sich um eine einmalige staatliche Soforthilfe für Gaskundinnen und Gaskunden. Dafür haben wir im Dezember 2022 keine Gasabschläge abgebucht. Grundsätzlich übernahm der Staat ca. ein Zwölftel Ihrer jährlichen Gaskosten – basierend auf dem im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauch. Ein Zwölftel davon wird mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis multipliziert. Diesen Betrag berücksichtigen wir in Ihrer nächsten Rechnung als Gutschrift.
Wichtig für Sie: Der Jahresverbrauch umfasst sowohl die warmen Sommermonate als auch die Heizperiode mit höherem Gasverbrauch. Die Jahresrechnung wird durch 12 Monate geteilt. Wenn Sie z. B. im September wenig Gas verbraucht haben, haben Sie somit keinen Nachteil. Im Gegenteil: Je weniger Sie verbrauchen, desto niedriger ist (wie immer!) Ihre Rechnung. Weiterhin bleibt Energiesparen das A und O.
Ihren aktuell gültigen Gaspreis und durchschnittlichen Jahresverbrauch als Orientierung finden Sie jederzeit in Ihrem Mainova OnlineService.
Wenn im Rahmen Ihres Mainova-Vertrags im Dezember 2022 keine Abschlagszahlung vorgesehen waren (weil beispielsweise in diesem Monat die Jahresendabrechnung ansteht), wurde die Soforthilfe dennoch gewährt. Um von der Entlastung zu profitieren, müssen Sie nichts weiter tun. Wir geben diese automatisch an Sie weiter.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Das bedeutet: Die deutschen Erdgasspeicher wurden vor Beginn der Winterperiode so schnell wie möglich gefüllt und es wird konstant so viel wie möglich eingespeichert. Nur wenn die Gasspeicher ausreichend voll sind, kann die Versorgung aufrechterhalten werden. Ein Beispiel: Zum 1. November 2022 lag die Füllstandsvorgabe für die Gasspeicher bei 95 %.
Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe (kurz: THE) berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und einzuspeichern. Zwar liegt die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern. Im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben kann THE jedoch ergänzende Maßnahmen ergreifen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür anfallenden Kosten werden über die Gasspeicherumlage finanziert und können auf die Endverbraucher umgelegt werden. Die Gasspeicherumlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden. Die Gasspeicherumlage begann am 1. Oktober 2022 und endet am 1. April 2025.
Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher sind viele Energieversorger gezwungen, die Umlage weiterzugeben.
Die aktuell gültigen Umlagehöhen werden immer auf der Webseite des sogenannten Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe veröffentlicht. Aktuelle Umlagehöhen
Wichtiger Hinweis: Auf die Umlagen fällt Mehrwertsteuer an.
Die staatliche Bilanzierungsumlage ist an sich nicht neu und wird erhoben, um die Kosten der Gasnetzbetreiber für den Einsatz von sogenannter Regel- und Ausgleichsenergie abzudecken. Sie erleichtert dem Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) den kurzfristigen Zukauf von Gas. Dies kann nötig sein, um den Druck im Netz aufrechtzuerhalten, wenn ansonsten zu wenig Gas fließen würde. Kurzfristige Zukäufe sind derzeit tendenziell besonders teuer. Die Bilanzierungsumlage weist dabei für Kundinnen und Kunden mit niedrigerem Verbrauch (an sogenannten SLP-Zählern) einen anderen Preis aus als für jene mit einem höheren Verbrauch (an sogenannten RLM-Zählern).
Die Unterschiede kurz erklärt: SLP steht für Standard-Lastprofil. Dieses ist der Regelfall für private Verbraucher und Gewerbetreibende und orientiert sich am typischen Abnahmeprofil der verschiedenen Kunden- bzw. Verbrauchergruppen. Es dient dem Energieversorger als Grundlage für die Prognose und Beschaffung des jeweils erwarteten Jahresverbrauchs.
RLM steht für registrierende Leistungsmessung. Ab einem Jahresverbrauch von ca. 1.500.000 kWh kommen RLM-Zähler zum Einsatz. Bei Kunden mit RLM-Zählern werden jeden Monat die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebende Verbrauch errechnet. Dadurch ist eine genauere und bedarfsgerechtere Prognose möglich als mit einem Standard-Lastprofil.
Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird jährlich zum 1. Oktober neu festgelegt und gilt für die Dauer von 12 Monaten. Sie wird von den Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht und kann jederzeit auf der Webseite von Trading Hub Europe eingesehen werden.
Um die Versorgungssicherheit für Privathaushalte und Unternehmen im Winter 2022 /2023 aufrechtzuerhalten, wollte die Bundesregierung ab 1. Oktober 2022 eine befristete Gasbeschaffungsumlage – oft auch nur Gasumlage genannt – nach §26 EnSiG (Energiesicherungsgesetz) einführen.
Auf diese geplante Gasbeschaffungsumlage wurde seitens Bundesregierung verzichtet. Daher wird die Gasbeschaffungsumlage auch nicht von Mainova weiterberechnet.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Der Umfang der Preisgarantie ist abhängig von Ihrem Tarif und den bei Vertragsabschluss gültigen Bedingungen. Unsere Preisgarantien sichern grundsätzlich den Preis für die Energie ab. Das bedeutet: Sie umfassen die Energie- und Vertriebskosten oder auch zusätzlich die Netzentgelte für den Transport. Steuern und Umlagen oder vergleichbare staatlich veranlasste Belastungen sind in der Regel von der Preisgarantie ausgenommen. Diese Steuern und Umlagen werden dann jeweils direkt an die Kunden weitergegeben. Dies gilt sowohl bei Erhöhungen als auch bei Senkungen – wie beispielsweise bei der aktuellen Senkung der Umsatzsteuer.
Für Gas und Fernwärme gilt temporär ein ermäßigter Steuersatz. Der Bundestag hat am 30. September 2022 mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vorübergehend von 19 % auf 7 % zu reduzieren.
Webseite des Bundestages
Selbstverständlich setzen wir alle Änderungen bezüglich dieser Preisbestandteile um.
BEHG steht für Brennstoffemissionshandelsgesetz. Es gilt seit dem 1. Januar 2021 und ist Teil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Mit dem Gesetz sollen Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu senken. Konkret geht es um den CO2-Ausstoß bei der Verbrennung von Kraft- und Brennstoffen, also zum Beispiel Öl, Benzin und Erdgas. Für diese Energieträger müssen seit dem 1. Januar 2021 Emissionszertifikate gekauft werden. Das bedeutet: Der CO2-Ausstoß hat einen Preis bekommen – er muss also bezahlt werden. Seit 2023 wird der CO2-Preis auch für die Kohleverbrennung fällig. Die Einnahmen aus dem BEHG werden unter anderem genutzt, um Förderprogramme für klimafreundliche Gebäude und Fahrzeuge oder Steuerentlastungen wie die Abschaffung der EEG-Umlage zu finanzieren.
In der Einführungsphase (2021 bis 2025) werden die Zertifikate zu einem Festpreis verkauft. 2021 lag dieser Preis bei 25 €/t und steigt sukzessive Jahr für Jahr bis auf 45 €/t in 2025. Die ursprünglich für den 1. Januar 2023 geplante Erhöhung des CO2-Preises um 5 €/t wurde um 1 Jahr verschoben. Ab 2026 soll die Preisbildung für die Zertifikate grundsätzlich über den Markt erfolgen zu einem Mindestpreis von 55–65 €/t.
Die nachfolgende Darstellung zeigt, wie sich die Preise pro Tonne CO2 über die nächsten Jahre entwickeln und welche Kosten pro Kilowattstunde dabei voraussichtlich entstehen:
Jahr | Preis pro Tonne CO2 | vsl. Zusatzkosten für Erdgas pro kWh netto |
2021 | 25 EUR | 0,455 Ct |
2022 | 30 EUR | 0,546 Ct |
2023 | 30 EUR | 0,544 Ct |
2024 | 35 EUR | 0,637 Ct |
2025 | 45 EUR | 0,819 Ct |
Durch die Kosten für die Zertifikate wird Erdgas auch für Sie als Kunde teurer. Ein Rechenbeispiel: Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 7.000 kWh führt das zu Mehrkosten von rund 35 € im Jahr 2021. Dabei sollen die Zertifikatpreise in den Folgejahren steigen – das resultiert für unser Beispiel in bis zu 60 € Mehrkosten im Jahr 2025. Die höheren Kosten sollen einen Anreiz schaffen, Energie zu sparen.
Was Ihre Abschlagszahlungen betrifft, müssen Sie nichts weiter tun. Sie erhalten automatisch einen neuen Abschlagsplan, der alle Preisveränderungen berücksichtigt. Wenn Sie Ihren Abschlag dennoch anpassen möchten, können Sie das jederzeit selbst im Mainova OnlineService erledigen. Bitte beachten Sie dabei: Reduzieren Sie Ihren Abschlag bitte nur dann, wenn sich Ihr Energieverbrauch aufgrund einer veränderten Lebenssituation oder einer energetischen Maßnahme reduziert hat oder reduzieren wird. Sie vermeiden damit eine hohe Nachzahlung.
Mit Mainova Erdgas KlimaPlus leisten Sie bereits einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz: Denn der CO2-Ausstoß, der durch Ihren Gasverbrauch entsteht, wird durch die Förderung internationaler Klimaschutzprojekte ausgeglichen. Mit den geringen Mehrkosten unterstützen Sie ausschließlich Projekte nach dem strengen „Gold Standard“ des WWF. Wir freuen uns, dass Sie dabei sind!
Das neue BEHG betrifft allerdings alle Gaskunden gleichermaßen – auch Mainova Erdgas Klima Plus Kunden. Leider hat der Gesetzgeber vergessen, diejenigen Gaskunden von den Mehrbelastungen auszunehmen, die bereits heute ihren CO2-Ausstoß neutralisieren.
So sparen Sie Erdgaskosten ein
Durch die stark gestiegenen Beschaffungskosten und die neuen staatlichen Umlagen verändert sich der Erdgaspreis. Wir sagen Ihnen, was Sie gegen steigende Wärmekosten tun können.
So sparen Sie Kosten und reduzieren weiter Ihren CO2-Ausstoß.
- Tipps für Mieter
- Tipps für Hausbesitzer
Wärmekosten sparen: Das können Sie als Mieter tun
Heizung drosseln
Reduzieren Sie die Raumtemperatur. Jedes Grad weniger spart rund 6 % Heizkosten ein. Kurz: Je höher die Raumtemperatur, desto höher die Heizkosten.
Heizkörper freilassen
Lassen Sie die Heizkörper frei. Diese sollten unverstellt von Möbeln, Vorhängen und Gardinen sein. Die Wärme kann auf diese Weise ungehindert an die Raumluft abgegeben werden.
Richtig lüften
Stoßlüften ist besser als die Fenster dauernd zu kippen. Dazu die Heizkörperthermostate schließen und die Fenster weit öffnen. Lüften Sie so alle zwei Stunden für ca. 5 Minuten. Verbrauchte Luft wird durch neue ausgetauscht und Feuchtigkeitsschäden vermieden.
Heizung entlüften
Entlüften Sie regelmäßig die Heizung. Spätestens wenn die Heizung „gluckert“ oder die Wärmeverteilung am Heizkörper ungleichmäßig ist, ist es dafür höchste Zeit.
Wärmekosten sparen: Das können Sie als Hausbesitzer tun
Elektronische Thermostatventile einbauen
Steigen Sie auf programmierbare Thermostatventile um. Diese sorgen – ausgerichtet an Ihren Bedürfnissen – für eine flexible und vollautomatische Temperaturregelung. Temperatur absenken, während Sie bei der Arbeit sind, anheben, wenn Sie am Abend zu Hause sind, und nachts wieder absenken, das alles geschieht dann automatisch und spart bares Geld.
Heizungsrohre dämmen
Isolieren Sie die Heizungsrohre im Keller. Besonders in älteren Gebäuden sind die Heizungsrohre dort oft nicht gedämmt – ein unnötiger Wärmeverlust, der sich leicht beheben lässt.
Alte Fenster abdichten
Über schlecht schließende Fenster und Einfachverglasungen geht jede Menge Wärme verloren. Dichten Sie im ersten Schritt die Fenster ab oder lassen Sie eine neue Dichtung einbauen. Langfristig ist der Einbau moderner Fenster zusammen mit einer Wohnungslüftungsanlage der beste Wärmeschutz.
Hydraulischer Abgleich für die Heizung
Bei der Heizungsoptimierung hilft ein hydraulischer Abgleich, auch hydraulische Einregulierung genannt. Dabei werden Heizungskomponenten, die Heizlast der einzelnen Räume und die Heizleistung der Heizkörper neu aufeinander abgestimmt. Eine Investition, die sich auf lange Sicht auszahlt.
Heizungspumpe tauschen
Ältere, nicht regelbare Heizungspumpen verbrauchen viel Strom, weil sie durchgängig unter voller Leistung laufen. Regelbare Hocheffizienzpumpen passen die Leistung automatisch dem Wärmebedarf an.
- Tipps für Mieter
- Tipps für Hausbesitzer
Wärmekosten sparen: Das können Sie als Mieter tun
Heizung drosseln
Reduzieren Sie die Raumtemperatur. Jedes Grad weniger spart rund 6 % Heizkosten ein. Kurz: Je höher die Raumtemperatur, desto höher die Heizkosten.
Heizkörper freilassen
Lassen Sie die Heizkörper frei. Diese sollten unverstellt von Möbeln, Vorhängen und Gardinen sein. Die Wärme kann auf diese Weise ungehindert an die Raumluft abgegeben werden.
Richtig lüften
Stoßlüften ist besser als die Fenster dauernd zu kippen. Dazu die Heizkörperthermostate schließen und die Fenster weit öffnen. Lüften Sie so alle zwei Stunden für ca. 5 Minuten. Verbrauchte Luft wird durch neue ausgetauscht und Feuchtigkeitsschäden vermieden.
Heizung entlüften
Entlüften Sie regelmäßig die Heizung. Spätestens wenn die Heizung „gluckert“ oder die Wärmeverteilung am Heizkörper ungleichmäßig ist, ist es dafür höchste Zeit.
Wärmekosten sparen: Das können Sie als Hausbesitzer tun
Elektronische Thermostatventile einbauen
Steigen Sie auf programmierbare Thermostatventile um. Diese sorgen – ausgerichtet an Ihren Bedürfnissen – für eine flexible und vollautomatische Temperaturregelung. Temperatur absenken, während Sie bei der Arbeit sind, anheben, wenn Sie am Abend zu Hause sind, und nachts wieder absenken, das alles geschieht dann automatisch und spart bares Geld.
Heizungsrohre dämmen
Isolieren Sie die Heizungsrohre im Keller. Besonders in älteren Gebäuden sind die Heizungsrohre dort oft nicht gedämmt – ein unnötiger Wärmeverlust, der sich leicht beheben lässt.
Alte Fenster abdichten
Über schlecht schließende Fenster und Einfachverglasungen geht jede Menge Wärme verloren. Dichten Sie im ersten Schritt die Fenster ab oder lassen Sie eine neue Dichtung einbauen. Langfristig ist der Einbau moderner Fenster zusammen mit einer Wohnungslüftungsanlage der beste Wärmeschutz.
Hydraulischer Abgleich für die Heizung
Bei der Heizungsoptimierung hilft ein hydraulischer Abgleich, auch hydraulische Einregulierung genannt. Dabei werden Heizungskomponenten, die Heizlast der einzelnen Räume und die Heizleistung der Heizkörper neu aufeinander abgestimmt. Eine Investition, die sich auf lange Sicht auszahlt.
Heizungspumpe tauschen
Ältere, nicht regelbare Heizungspumpen verbrauchen viel Strom, weil sie durchgängig unter voller Leistung laufen. Regelbare Hocheffizienzpumpen passen die Leistung automatisch dem Wärmebedarf an.
Erdgaspreise: wichtige Begriffe im Überblick
Welche Kosten sind im Arbeitspreis enthalten und was genau ist die Energie- bzw. Erdgassteuer? Die wichtigsten Begriffe zum Thema Erdgaspreis-Zusammensetzung haben wir kompakt für Sie zusammengestellt.
- Arbeitspreis Erdgas: Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, den Netzentgelten für den Energietransport und die Weiterverteilung sowie den Kosten für den Einkauf.
- Bilanzierungsumlage: Die Bilanzierungsumlage dient zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie. Die Umlagenhöhe wird jährlich zum 01.10. neu festgelegt und von den Marktgebietsverantwortlichen veröffentlicht.
- Energie-/Erdgassteuer: Die Energiesteuer (umgangssprachlich auch Erdgassteuer genannt) ist eine Verbrauchssteuer auf Erdgas und Flüssiggas und ist im Energiesteuergesetz geregelt. Ihre Höhe beträgt 0,55 ct/kWh.
- Gasspeicherumlage: Die Speicherumlage soll die Kosten für die Einspeicherung von Gas nach § 35e EnWG decken. Sie wird ab dem 1. Oktober 2022 bis zum Frühjahr 2025 erhoben. Die Umlage wird regelmäßig überprüft. Ihre Höhe kann bei Bedarf angepasst werden. Die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage wurde nicht umgesetzt.
- Grundpreis Erdgas: Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie erhoben.
- Netzentgelte: Der jeweilige Netzbetreiber erhebt dieses Entgelt für den Transport und die Verteilung von Strom bzw. Erdgas. Die Höhe dieser Entgelte wird behördlich durch die Bundesnetzagentur oder die Landesaufsichtsbehörden festgelegt und kann sich je nach Region stark unterscheiden.
- Umsatzsteuer: Da die Umsatzsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt) auf den Nettobetrag der Stromrechnung, der beispielsweise schon die Stromsteuer und andere Umlagen enthält, erhoben wird, kommt es hier zu einer Doppelbesteuerung von Strom. Denn so zahlen Sie auch Umsatzsteuer auf die Stromsteuer. Bei Erdgas tritt die Energiesteuer an die Stelle der Stromsteuer.
Der Strompreis im Detail
Von EEG-Umlage bis Stromsteuer: Welche Anteile bekommt der Staat und was bekommen wir als Ihr Energieversorger? Hier finden Sie die aktuelle Aufschlüsselung der Strompreise
Mainova OnlineService
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Fragen zur Energieversorgung
Im Bereich „Wissenswertes“ haben wir Antworten auf FAQ – häufig gestellte Fragen – zusammengestellt.