Frau und Kind vor Rechenschieber

Preisfakten

Transparenz für Verbraucher: Erfahren Sie, wie sich Ihre Energiepreise zusammensetzen.

Energiepreise einfach erklärt

In privaten Haushalten machen die Ausgaben für Strom und Erdgas einen wesentlichen Teil der monatlichen Lebenshaltungskosten aus. Ob die Preise für Energie sinken oder steigen, hängt dabei von ganz unterschiedlichen Faktoren ab. Dazu zählen Energieeinkauf und Produktion, die Netzentgelte der Netzbetreiber sowie Steuern und Abgaben, darunter die § 19 StromNEV-Umlage, die Mehrwertsteuer und der steigende CO2-Preis für Erdgas, Öl und Benzin (BEHG-Kosten). Wir erläutern Ihnen die Zusammensetzung der Energiepreise und die Preisbestandteile – leicht verständlich und transparent.

Der Strom- und Erdgaspreis im Detail

Der Strompreis im Detail

Was steckt alles im Strompreis? Von staatlich veranlassten Steuern und Umlagen bis zum Entgelt für die Nutzung der Stromnetze: Hier finden Sie die aktuelle Aufschlüsselung. Dazu beantworten wir wichtige Fragen zur gesetzlichen Strompreisbremse für das Jahr 2023.

Der Erdgaspreis im Detail

Von Erdgassteuer bis BEHG: Erhalten Sie Einblicke in die Gestaltung des Erdgaspreises und die Emissionszertifikate als Beitrag zum Klimaschutz. Dazu beantworten wir Ihre Fragen zur gesetzlichen Gas- und Wärmepreisbremse für das Jahr 2023.

Allgemeine Fragen zum Preis

Die Kosten der Strom- und Erdgasprodukte für Privatkunden setzen sich aus einem festen Grundpreis und einem Arbeitspreis je nach individuellem Verbrauch zusammen. Das ist übersichtlich und hat sich bewährt.


Der Strompreis im Detail
Der Erdgaspreis im Detail

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Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens und wird für die Bereitstellung der Energie bzw. des Wassers erhoben.

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Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Steuern und Umlagen, Netzentgelten, die von den Netzbetreibern für den Transport und die Weiterverteilung von Strom erhoben werden, sowie Kosten für den Stromeinkauf.

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Soweit ein Verrechnungspreis separat ausgewiesen ist (d. h., wenn dieser nicht in den Grundpreis integriert ist), deckt er insbesondere die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Strom- oder Erdgasverbrauchs entstehen. Seit 01.01.2019 haben wir unter anderem in den Tarifen Mainova Strom Classic und Strom Kombi unsere Tarifstruktur vereinfacht: Aus dem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis wurde ein Grundpreis.

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Mainova bietet Strom und Erdgas für Kunden in der gesamten Rhein-Main-Region und darüber hinaus an. Dabei entstehen abhängig von Ihrem Wohnort unterschiedliche Kosten für die Belieferung.

Die verschiedenen Preise berücksichtigen beispielsweise die regional variierenden Netzentgelte und Abgaben. Viele dieser Preisbestandteile  sind für die Mainova nicht beeinflussbar, weil der Gesetzgeber diese Bestandteile bestimmt. Wir überprüfen regelmäßig alle Kostenbestandteile.

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Nein, Sie müssen nichts tun. Der Zählerstand wird rechnerisch erstellt. Wenn Sie Ihren Zählerstand vorher erfassen möchten, geht das besonders komfortabel im kostenfreien Mainova OnlineService.

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Unsere Beschaffungsstrategie an der Energiebörse

Energie heißt Verantwortung

Diese Verantwortung nehmen wir ernst. Seit vielen Jahrzehnten stehen wir für eine verlässliche Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. In unserer Heimatregion Rhein-Main und darüber hinaus. Wir kennen das Energiegeschäft aus dem Effeff, planen mit Weitblick und treiben den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent voran. So machen wir unsere Versorgung auch langfristig für Sie sicher und unabhängiger von herkömmlichen Energieträgern. Dabei sind wir immer nah an unseren Kundinnen und Kunden. Von umfangreichen Energiespartipps über ein abwechslungsreiches Wissensangebot bis hin zu Unterstützungsmöglichkeiten – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Transparenz schafft Vertrauen

Für uns ganz wichtig: Wir kommunizieren offen und transparent, damit Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Neben Steuern, Emissionszertifikaten und Netzentgelten wirken sich die Beschaffungskosten für Energie auf die Verbraucherpreise aus. Über Entwicklungen an den Energiemärkten halten wir Sie auf dem Laufenden!

Hilfsangebote rund um Ihre Energieversorgung

Wir sind für Sie da! Wenn das Begleichen Ihrer Energiekosten zu Zahlungsschwierigkeiten führt, finden wir gemeinsam eine Lösung.

Hilfs- und Beratungsangebote

Entwicklungen am Energiemarkt

Wir beantworten Ihre Fragen zur Marktsituation und informieren Sie zu den wichtigsten Versorgungsthemen.

Zum 1. September 2022 ist die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft getreten. Ziel ist es, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden.


Als Kunde haben Sie im Zuge der Verordnung wichtige Informationen von uns erhalten, wie Sie beim Heizen Ihren Energieverbrauch senken können – und damit Energiekosten sparen. Das Schreiben und die darin enthaltenen Berechnungen folgen einem festen Muster und sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Beispielsweise muss die Berechnung auf Basis des Grundversorgungstarifs erfolgen.

Ganz wichtig zu wissen: Ihr individueller Tarif und die vertraglich vereinbarten Preise bleiben gleich. Sie wurden nicht automatisch in der Grundversorgung angemeldet. Ihren aktuell gültigen Preis können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen.

Den Verbrauch kennen und bewusst reduzieren

Für einen schnellen Überblick sehen Sie zunächst Ihren Verbrauch und die Energiekosten aus Ihrer letzten Jahresrechnung. Dann folgt ein Vergleich, wie viel dieser Verbrauch in der örtlichen Grundversorgung kosten würde. Hierfür werden die Grundversorgungspreise vom 01.09.2022 zugrunde gelegt. Das ist gesetzlich so vorgegeben.

Die Grundversorgung mit einem Preisstand vom 01.09.2022 wird als Vergleichstarif genutzt, da sie die aktuell hohen Beschaffungskosten für Energie abbildet. So können Sie das Preisniveau am Markt und Ihre persönliche Kostensituation besser einschätzen.

1 Grad weniger Raumtemperatur spart bis zu 6% Energie

Nun kommt der für Sie wichtigste Teil: Ihr Sparpotenzial im Verbrauch. Allein bei einer durchgängigen Absenkung der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 °C ist eine Energieeinsparung von ca. 6 % zu erwarten. Genau das rechnen wir Ihnen aus.

Und so funktioniert die Beispiel-Berechnung:

  • Gasverbrauch der letzten Abrechnung: 1.928 kWh
  • Gaskosten der letzten Abrechnung: 239,86 €
  • Aktuelle Gaskosten (geschätzt): 301,74 €
  • Mögliches Einsparpotenzial: ca. 116 kWh und damit etwa 18,10 € Verbrauchskosten 

Dieses Beispiel basiert auf Ihrem letztjährigen Gasverbrauch und dem örtlich geltenden Grundversorgungstarif (Preisstand: 01.09.2022) sowie einer Absenkung der Raumtemperatur um 1 °C. Das tatsächliche Einsparpotenzial ist auch abhängig von den technischen Gegebenheiten bei Ihnen zu Hause. Richtig lüften, ein smartes Thermostat anbringen oder Fenster abdichten: Von Mietwohnung bis Eigenheim gibt es viele weitere Möglichkeiten, den Energieverbrauch und die Heizkosten zu senken. Unsere Energiespartipps  helfen Ihnen dabei!


Bundesweit gelten folgende Maßnahmen und Regeln zum Energiesparen:

  • Öffentliche Gebäude werden in der Regel nur noch bis maximal 19 °C beheizt. Diese Regelung gilt also für Rathäuser, Museen, Kinos, Theater, Veranstaltungsorte, Restaurants, Bars, Hotels, Supermärkte, Friseure, Fitnessstudios, Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude etc. In Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räumen muss während der Nutzungsdauer eine Temperatur von mindestens 21 °C herrschen. Ebenfalls ausgenommen sind Kindertagesstätten, Schulen, Alters- und Pflegeheime, Kliniken, Arztpraxen und Krankenhäuser.
  • Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen möglichst gar nicht mehr beheizt werden.
  • Die rein ästhetische oder repräsentative Beleuchtung von Gebäuden und Denkmälern wird ausgeschaltet.
  • Ladentüren dürfen nicht mehr dauerhaft offen stehen, um keine Heizenergie zu verschwenden.
  • Schaufenster und Werbeanlagen müssen zwischen 22 und 6 Uhr dunkel bleiben, ausgenommen an Haltestellen und in Bahnhofsunterführungen.
  • Beleuchtung aus Sicherheitsgründen (z. B. Fluchtwegkennzeichnungen und Straßenbeleuchtung) ist ebenfalls von dieser Regel ausgenommen. Allerdings werden auch hier Einsparmöglichkeiten ausgelotet, etwa die Inbetriebnahme der Straßenbeleuchtung erst zur Dämmerung und nicht bereits vorher.
  • Private Pools dürfen nicht mehr mit Gas und Strom beheizt werden.
  • Regelungen in Mietverträgen über eine bestimmte Mindesttemperatur werden vorübergehend ausgesetzt. Dennoch müssen Mieter durch ihr Heiz- und Lüftungsverhalten Schäden in der Wohnung vorbeugen.
  • Wird das Warmwasser zentral erwärmt, muss ab 1. September 2022 die Temperatur abgesenkt werden, falls sie bislang zu hoch eingestellt war.
  • Spätestens zum Beginn der Heizsaison müssen Gasversorger und Besitzer größerer Wohngebäude ihre Kunden beziehungsweise Mieter über den erwartbaren Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten und Einsparmöglichkeiten informieren.
  • Ab Oktober 2022 sollen zunächst für 2 Jahre verpflichtend jährliche Heizungsprüfungen für Gebäude mit Gasheizung durchzuführen sein.
  • Ob Schwimmhallen und Saunen flächendeckend schließen, ist derzeit noch unklar. Grundsätzlich gilt, dass Betriebe mit einem hohen Energieverbrauch direkt von ihrem Versorger angeschrieben und zum Energiesparen aufgefordert werden müssen.

Die Verordnung können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz herunterladen.


Verordnung der Bundesregierung

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Zum 1. Oktober 2022 ist die sogenannte „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ in Kraft getreten. Die Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von zwei Jahren. Die Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich, die als Vorsorgemaßnahmen ausgestaltet sind, vermeiden unnötigen Energieverbrauch, um eine Mangelsituation zu verhindern oder eine solche bei ihrem Eintritt abzumildern.

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen

Eigentümer eines Gebäudes, in dem Anlagen zur Wärmeerzeugung durch Erdgas genutzt werden, sind nun verpflichtet, eine Heizungsprüfung durchzuführen und die Heizungsanlage des Gebäudes optimieren zu lassen.

Es muss geprüft werden,

  • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
  • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
  • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten.

Hydraulischer Abgleich und weitere Maßnahmen zur Heizungsoptimierung

Gaszentralheizungssysteme müssen 1. bis zum 30. September 2023 hydraulisch abgeglichen werden:
in Nichtwohngebäuden im Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes ab 1 000 Quadratmeter beheizter Fläche oder

  • in Wohngebäuden mit mindestens zehn Wohneinheiten,
  • In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten muss der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 erfolgt sein.

Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, in den Energieaudits nach § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen alle konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Maßnahmen umzusetzen, um die Energieeffizienz ihrem Unternehmen unverzüglich zu verbessern. Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.

Verordnung der Bundesregierung

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Für Gas und Fernwärme galt temporär ein ermäßigter Steuersatz. Der Bundestag hatte am 30. September 2022 mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beschlossen, den Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz vorübergehend von 19 % auf 7 % zu reduzieren.
Seit dem 1. April 2024 beträgt der Umsatzsteuersatz bei Gas und Fernwärme wieder 19 %. Die Änderungen bezüglich dieser Preisbestandteile setzen wir entsprechend um. Sie müssen nichts tun.

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Die gesetzlichen Energiepreisbremsen wurden eingeführt, um Privathaushalte und Unternehmen im Jahr 2023 von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten. Der staatliche Preisdeckel startete am 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2023. Die zunächst angekündigte Verlängerung bis zum Frühjahr 2024 ist entfallen.

Gut zu wissen: Die Entlastung durch die Energiepreisbremsen erfolgte i. d. R. über Ihren monatlichen Abschlag. Und keine Sorge – bei Abrechnungen für das Jahr 2023 sind die Erstattungen auch weiterhin berücksichtigt. Auf Ihrer Jahresrechnung finden Sie die Details zur Be- und Verrechnung und den tatsächlichen Rechnungsbetrag für den jeweils ausgewiesenen Zeitraum. Nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit uns vertraglich vereinbarte Preis.
Richtig und wichtig bleibt weiterhin: Die günstigste Kilowattstunde Energie ist die, die Sie gar nicht erst verbrauchen. Energiesparen ist gut für die Umwelt, schont die knappen Gasreserven, damit Europa sicher und warm durch den Winter kommt. Bei uns sind Sie jederzeit verlässlich versorgt – auf Wunsch beraten wir Sie gerne rund um Ihren Tarif!


Informationen zur Strompreisbremse
Informationen zur Gas-/Wärmepreisbremse
Energiepreisbremsen für Unternehmen

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Der staatliche Preisdeckel startete am 1. März 2023 (rückwirkend zum 1. Januar 2023) mit einer Befristung bis zum 31. Dezember 2023. Die Entlastung durch die Energiepreisbremsen erfolgte i. d. R. über Ihren monatlichen Abschlag. Und keine Sorge – bei Abrechnungen für das Jahr 2023 sind die Erstattungen auch weiterhin berücksichtigt. Auf Ihrer Jahresrechnung finden Sie die Details zur Be- und Verrechnung und den tatsächlichen Rechnungsbetrag für den jeweils ausgewiesenen Zeitraum. Nach dem gesetzlich festgelegten Ende der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse gilt für Ihren gesamten Energiebezug wieder der mit uns vertraglich vereinbarte Preis. 


Hinweis: Falls Sie Ihre Jahresrechnung im Januar und Februar 2023 erhalten haben, sind die Entlastungsbeträge dort noch nicht berücksichtigt gewesen. Die rückwirkende Erstattung erfolgt mit der nächsten Verbrauchsabrechnung. Sie müssen nichts unternehmen.
Sind Sie vor dem 1. März 2023 von Mainova zu einem anderen Lieferanten gewechselt, haben Sie unsere Schlussrechnung ohne Preisbremse erhalten. Die Entlastung für Januar und Februar 2023 gewährt Ihnen der neue Lieferant.

Sind Sie vor dem 1. März 2023 aus Ihrer Wohnung ausgezogen oder wurde Ihr Anschluss stillgelegt, erhalten Sie keine (rückwirkende) Erstattung für Januar und Februar 2023. In beiden Fällen gab es zum Stichtag, dem 1. März 2023, keinen zur Entlastung verpflichteten Versorger. 

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Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung insgesamt drei Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Darin enthalten: der Heizkostenzuschuss unter anderem für Beziehende von Wohngeld, die Energiepreispauschale für alle Erwerbstätigen (beides ist automatisch ausgezahlt worden), das Neun-Euro-Ticket und vieles mehr.

Die bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Energiepreisbremsen etwa waren Teil eines wirtschaftlichen Abwehrschirms, zusätzlich gab es ein Wirtschaftspaket mit gezielten Unternehmenshilfen. Um Mehrbelastungen zu vermeiden, wurde mit dem Inflationsausgleichsgesetz (November 2022) die Steuerlast an die Inflation angepasst. Einen Überblick erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Finanzen.


Maßnahmenpaket im Überblick

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Die Bezeichnung „EEG-Umlage“ leitet sich ab vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Seit dem 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage nicht mehr erhoben. Durch das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ wurde sie zum 1. Juli 2022 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf null gesetzt. Im Rahmen einer umfassenden EEG-Novelle erfolgte dann die dauerhafte Abschaffung – seit 2023 wird der Finanzierungsbedarf der erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt gedeckt. Den Wegfall der EEG-Umlage hat Mainova vollumfänglich und automatisch an die Stromkunden weitergegeben.

Weiterführende Informationen zur EEG-Finanzierung

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Bereits im September 2021 nahm die beispiellose Entwicklung am Energiemarkt ihren Anfang, als die Beschaffungspreise für Erdgas merklich angezogen haben. Verantwortlich dafür waren die konjunkturell bedingte wirtschaftliche Erholung und die winterlich bedingte erhöhte Gasnachfrage.

Diese Gaspreissteigerung hatte auch Auswirkungen auf die Beschaffungskosten für Strom. Durch die erhöhten Bezugspreise am Strommarkt hat sich der Strompreis für Endkunden ebenfalls verteuert.

Mit dem Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Ende Februar 2022 hat sich die Marktlage deutlich zugespitzt. Die Folge: Die Preise für Erdgas entwickelten sich zwischenzeitlich von einem Höchststand zum nächsten. Noch sind belastbare Prognosen über längere Zeiträume schwer möglich. Wir beobachten den Energiemarkt konstant und fördern die Erzeugung aus regenerativen Quellen und eine effiziente Energienutzung. So machen wir die Versorgung langfristig für Sie sicher und unabhängiger von herkömmlichen Energieträgern.
Auf der Webseite des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. finden Sie Details zur Preisentwicklung.


Preisanalyse Gas

Preisanalyse Strom

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Die Preisanstiege an den Energiebörsen und Beschaffungsmärkten in der Vergangenheit, kurzfristige Preisschwankungen (die sogenannte Volatilität), aber auch die Entwicklung der Netzentgelte und staatlichen Umlagen erschweren belastbare Prognosen über längere Zeiträume.


Wenn Sie einen Vertrag mit einer Preisgarantie bei uns haben, informieren wir Sie in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Garantie über notwendige Preisanpassungen.


Hinweis zur Änderung von Abschlagszahlungen: Sie haben bereits einen neuen Abschlagsplan oder eine Ankündigung dazu erhalten? Auch wenn uns dieser Schritt nicht leichtfällt – mit der Anpassung möchten wir Sie vor zu großen Auswirkungen schützen. Jeder Monat, in dem Sie einen zu geringen Abschlag zahlen, erhöht die Gesamtsumme Ihrer Nachzahlung. Diese wird bei der Jahresrechnung fällig. Um die Belastung zu verringern, prüfen wir die monatlichen Abschläge und passen sie an die neuen Preise an.

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Mit vorausschauender Beschaffungsstrategie beschaffen wir Energie auf dem deutschen Energiegroßmarkt. Sinken dort die Preise für Strom und Erdgas, können wir neuen Kunden entsprechend günstige Angebote machen. Aber auch in die zukünftigen Abschlagszahlungen unserer bestehenden Kunden fließen etwaige sinkende Börsenpreise ein. Im Jahr 2023 haben die gesetzlichen Energiepreisbremsen den Preis automatisch reduziert: auf 40 ct/kWh bei Strom bzw. 12 ct/kWh bei Erdgas für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs.


Wir beobachten weiter konstant die Entwicklungen am Energiemarkt und prüfen mögliche Preissenkungen. Zusätzlich ergreifen wir verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom, Erdgas und Wärme auch in unseren Erzeugungsanlagen weiterhin zuverlässig sicherzustellen.

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Unsere risikoarme Beschaffungsstrategie führt grundsätzlich dazu, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen zeitlich versetzt zu den Entwicklungen an den Beschaffungsmärkten erfolgen: So haben wir in 2022 erst zum 1. Juli (Erdgas) beziehungsweise 1. August (Strom)  die Preise erhöht, obwohl sich die Preise an den Energie-Börsen bereits ab Februar 2022 (also ein halbes Jahr vorher) vervielfacht hatten.

Auch wenn derzeit vieles darauf hindeutet, dass die Energiepreise auch mittelfristig höher sein werden als vor der Energiekrise, so können Sie sicher sein: Sobald es möglich ist, geben wir Preissenkungen an sie weiter, so wie zum 1.Juni 2023 und jetzt zum 1. Januar 2024.

Hintergründe

  • Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten, bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Preise schon gestiegen.
  • Die Beschaffung über Spotmarkt-Preise (tagesaktuelle Preise) sind Schwankungen ausgesetzt. Steigen die Preise, dann müssen die Preise kurzfristig erhöht werden bzw. Kunden gekündigt werden. Diese Beschaffungsstrategie führte allein 2021 zu 39 Geschäftsaufgaben von diversen Versorgern.
  • Mainova setzt auf eine risikoärmere Beschaffungsstrategie und kauft die benötigte Energie in Teilmengen und unterschiedlichen Monate im Voraus ein.

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Mit Mainova haben Sie Hessens größten Energieversorger an Ihrer Seite – mit 190 Jahren Erfahrung. Wir sind ein vor Ort engagierter Regional- und Grundversorger und mehr als 1 Mio. Menschen in ganz Deutschland vertrauen auf uns. Wir unterstützen Sie auch in einer schwierigen Situation.


Wenn Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Seite „Hilfsangebote“. Dort haben wir auch wichtige Adressen zu Schuldnerberatungen und eine Übersicht regionaler und überregionaler Energiespar-Initiativen zusammengestellt. Nutzen Sie gleichzeitig unsere Energiespartipps, um Ihre Strom- und Wärmekosten schnell und einfach zu senken.

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Als Hessens größter Energieversorger nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernst. Wir unterstützen Sie aktiv dabei, dauerhaft Energie zu sparen und Ihre Kosten zu senken, u. a. mit wertvollen Energiespartipps.
In der Vorteilswelt unseres mainplus Kundenprogramms bieten wir Ihnen außerdem attraktive Rabatte, etwa auf ausgewählte Effizienzprodukte.

Nutzen Sie auch eine Energieberatung, um beispielsweise versteckte Einsparpotenziale im Bereich Wand-, Dach- und Fensterdämmung zu identifizieren. Auch die Vorteile sinnvoller und wirtschaftlich nachhaltiger Alternativen zu Öl- oder Gasheizungen lassen sich dann in Ruhe durchrechnen und abwägen.


Energieberatung nutzen


Für Unternehmen jeder Größe bieten wir umfangreiche Energieeffizienz-Maßnahmen an: Von der Energieberatung für den Mittelstand über Energieaudits bis hin zur Umrüstung veralteter Anlagen oder Energie-Contracting als moderne Energieversorgung ohne Investitionskosten.

Wenn Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung. Details und Optionen erläutern wir Ihnen auf unserer Seite „Hilfsangebote“. Dort haben wir auch wichtige Adressen zu Schuldnerberatungen und eine Übersicht regionaler und überregionaler Energiespar-Initiativen zusammengestellt.

Zusammen nach vorne schauen: Mit großem Engagement treiben wir die Energiewende voran. Dies macht uns unabhängiger von fossilen Energien und senkt den Kostendruck für Verbraucherinnen und Verbraucher. In den nächsten Jahren investieren wir verstärkt in den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, in den Ausbau der Netze und die Digitalisierung. Auch künftig bleiben wir damit ein zuverlässiger Partner für unsere Kundinnen und Kunden in ganz Deutschland, die Stadt Frankfurt und unsere Region.

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Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Stufen und gilt für ganz Deutschland. Er ist mit der Europäischen Union abgestimmt und enthält Regeln für den Umgang mit sich massiv verschlechternden Gas-Versorgungslagen. Seit dem 30.03.2022 galt die erste Stufe (die sogenannte Frühwarnstufe), am 23.06.2022 wurde mit der zweiten Stufe die Alarmstufe aktiviert.


Laut Bundesnetzagentur ist die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit sowohl für Haushaltskunden als auch für Unternehmen und Industrie gewährleistet. Um die Gasversorgung für den kommenden Winter zu sichern, müsse bis zum 1. Oktober 2024 ein Speicherfüllstand von 85 % erreicht werden. In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen, wie beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und Kitas durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

Ebenfalls geschützt sind Gewerbebetriebe mit kleinen und mittleren Verbräuchen, darunter u. a. Supermärkte und Bäckereien.

In der derzeitigen Alarmstufe stellen die Gasversorgungsunternehmen weiterhin eigenverantwortlich die Versorgung mit Erdgas sicher und nutzen dafür marktbasierte Mechanismen wie beispielsweise die Ausnutzung bereits vertraglich vereinbarter Lastreduzierung. Doch es gilt weiterhin Energie einzusparen. Je weniger Gas zum Beispiel in den Sommermonaten verbraucht wird, desto einfacher gestaltet sich die Versorgung im Winter.

Sie möchten Ihren Energieverbrauch optimieren? Mit unseren Energiespartipps gelingt dies schnell und einfach.

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Laut Branchenverband INES (Initiative Energien Speichern e.V.) und Bundesnetzagentur können die Speicher – sofern sie vollständig gefüllt sind – die Gasversorgung für zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate gewährleisten.

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Mainova beschafft Erdgas am Großhandelsmarkt in Deutschland. Die dort gehandelten Mengen haben keine Kennzeichnung, aus welcher Quelle sie stammen.

Mit viel Tempo und Engagement bauen wir unsere Erzeugung nachhaltig um und treiben vor allem den Ausbau und die Vergrünung der Fernwärme voran. Zudem setzen wir auf erneuerbare Energien und perspektivisch auf Wasserstoff als Energieträger der Zukunft.

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Mainova OnlineService

Setzen auch Sie auf unseren komfortablen OnlineService und erledigen Sie alles Wichtige rund um Ihre Energieversorgung jederzeit selbst: Abschlag ändern, Zählerstand übermitteln, Rechnungen einsehen und vieles mehr. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.

Fragen zur Energieversorgung

Im Bereich „Wissenswertes“ haben wir Antworten auf FAQ – häufig gestellte Fragen – zusammengestellt.

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Auch in unserem Chat helfen wir Ihnen gerne weiter! Abschlag, Rechnung, Vertrag: Wählen Sie das passende Thema aus oder richten Sie Ihr individuelles Anliegen per Live-Chat an die Kundenberatung.

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