
Strompreis-Zusammensetzung
Preisbremsen, Netzentgelte und mehr: Wir beantworten Ihre Fragen rund um die Zusammensetzung des Strompreises.
Strompreis und Strompreisbremse
Vom 1. März und befristet bis Ende Dezember 2023 und maximal bis April 2024 profitieren Sie von der gesetzlichen Strompreisbremse. Einfach gesagt handelt es sich hierbei um einen Preisdeckel, der Sie bei den Stromkosten entlastet. Eine Entlastung für die Monate Januar und Februar erfolgt rückwirkend. Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Weitere Informationen zur Umsetzung der Strompreisbremse und eine Beispielrechnung finden Sie im Bereich .
Die Situation auf den Energiemärkten ist weiterhin angespannt und von Unsicherheiten geprägt. Belastbare Prognosen über längere Zeiträume sind nur schwer möglich. Darüber hinaus haben sich zum 1. Januar 2023 auch die Netzentgelte und die Summe der staatlichen Umlagen erhöht.
So setzt sich der Strompreis zusammen
Die Kosten für Ihren Strom werden in Grundpreis und Arbeitspreis eingeteilt. Den festen Grundpreis erheben wir für die Bereitstellung des Stroms. Der Arbeitspreis (in Cent pro kWh Strom) hingegen deckt die variablen Kosten – und steht somit in direktem Zusammenhang mit Ihrem persönlichen Stromverbrauch.
Aber was steckt alles im Strompreis? Der Strompreis in Deutschland setzt sich aus drei Teilen zusammen. Ein Anteil entfällt dabei auf die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen. Zusammen mit den behördlich festgelegten Netzentgelten (Gebühr für die Nutzung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs) machen sie knapp zwei Drittel des Strompreises aus. Der verbleibende Teil entfällt auf die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Abrechnung.

Mainova Strom Classic, Grundpreis 83,24 €/Jahr, Arbeitspreis 46,92 ct/kWh, Abnahmefall: 2 500 kWh/a (brutto). Gültig ab 01.06.2023
Hintergrundinformationen finden Sie auf „Energiemarkt in Bewegung“
Häufig gestellte Fragen
Für Haushalte und kleinere Unternehmen, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, wird der Preis für 80% des Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt. Für einen Energieverbrauch von mehr als 30.000 kWh gilt ein Preisdeckel von 13 ct/kWh netto für 70% des Vorjahresverbrauchs. Sollte kein Verbrauch vorliegen gilt der vom Netzbetreiber prognostizierte Jahresverbrauch. Für den restlichen Energieverbrauch gilt der mit uns vertraglich vereinbarte Preis.
Die Entlastung für Strom haben wir hier für Sie beispielhaft berechnet
Durch die Energiekrise ist der Strompreis von Familie Müller von 30 ct/kWh auf 50 ct/kWh gestiegen. Mit der Preisbremse möchte die Bundesregierung Familie Müller entlasten und deckelt den Preis für 80% ihres Vorjahresverbrauchs auf 40 ct/kWh.
Familie Müller erhält die Differenz zwischen Ihrem neuen Arbeitspreis von 50 ct/kWh und dem gedeckelten Preis von 40 ct/kWh - also 10 ct/kWh - als Entlastung.
Familie Müller hat einen Jahresverbrauch an Strom von 4.500 kWh, also 375 kWh im Monat. Mit ihrem bisherigen Arbeitspreis von 30 ct/kWh bezahlte Sie bisher dafür 112,50 €/Monat bzw. 1350 €/Jahr. Mit dem neuen Arbeitspreis von 50 ct/kWh würde Familie Müller ohne Preisbremse für Ihren Verbrauch 187,50 €/Monat bezahlen. Mit der Preisbremse liegt der Betrag deutlich niedriger, nämlich bei 157,50 €/Monat. Denn für 80% des prognostizierten Verbrauchs werden 40 ct/kWh bezahlt und nur für den darüber liegenden Verbrauch fallen die Kosten in der vollen Höhe des Arbeitspreises von 50 ct/kWh an. Die Ersparnis durch die Preisbremse beträgt damit 30 €/Monat.
Familie Müller versucht trotzdem Strom zu sparen, denn auch der gedeckelte Preis ist höher als ihr früherer Strompreis. Für jede Kilowattstunde, die über die 80% ihres Vorjahresverbrauchs hinausgeht, muss sie 50 ct/kWh bezahlen.

Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch gilt ein Preis im Strom von maximal 13 Cent des reinen Energiepreises für 70% des Vorjahresverbrauchs – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen.
Wichtige Informationen zu den Preisbremsengesetzen für Unternehmen

Quelle: Thüga Aktiengesellschaft
Es gibt Melde-/Mitteilungspflichten für Kunden, die sehr hohe Entlastungen erwarten – also Unternehmensverbünde und Industrie. Für Privatverbraucher und Kleingewerbe übernimmt die ganze Abwicklung Mainova.
Wenn Sie per Bankeinzug bezahlen, müssen Sie ansonsten nichts tun. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wir informieren Sie darüber, wie sich Ihr Abschlag durch die Preisbremse verändert. Wenn Sie uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben und Ihren Abschlag selbst überweisen, erhalten Sie eine Information über Ihren neuen Abschlag, sodass Sie diesen anpassen können. Sollten Sie keine Abschlagsanpassung vornehmen, werden die von Ihnen geleisteten Abschläge und die staatliche Entlastung in Ihrer nächsten Jahresrechnung verrechnet. Egal ob Bankeinzug oder Überweisung: Wir kümmern uns darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten.
Liegt Ihr aktueller Arbeitspreis unter 40 Cent pro Kilowattstunde, dann greift bei Ihnen die staatliche Preisbremse nicht, da Ihr Vertragspreis bereits niedriger ist als der von den Preisbremsengesetzen geregelte Maximalpreis.
Sollte im Zeitraum von 01.01.2023 bis 31.12.2023 (im Falle einer Verlängerung der Gesetzesgeltung auch darüber hinaus) Ihr Strom-Arbeitspreis auf über 40 ct/kWh ansteigen, haben Sie automatisch Anspruch auf Entlastung über die Strompreisbremse. Wir würden Ihnen dann automatisch den staatlichen Entlastungsbetrag zukommen lassen. Sie müssten also selbst nicht aktiv werden.
Zu den mittleren und großen Unternehmen werden Firmen mit mehr als 30.000 kWh Jahresverbrauch gezählt. Bei diesen wird der Preis bei 13 ct (zuzüglich Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer) für 70% des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr - gedeckelt. Verbrauchen sie mehr, zahlen auch Unternehmen den regulären Marktpreis, den sie mit ihrem Versorger vertraglich vereinbart haben.
Wichtige Informationen zu den Preisbremsengesetzen für Unternehmen
Die derzeit angespannte Lage auf dem Energiemarkt stellt auch uns vor große Herausforderungen. Insbesondere die massiven Energiepreisanstiege an den Energiebörsen und Beschaffungsmärkten sowie die hohen kurzfristigen Preisschwankungen (die sogenannte Volatilität) erschweren belastbare Prognosen über längere Zeiträume.
Wenn Sie einen Vertrag mit einer Preisgarantie bei uns haben, informieren wir Sie in der Regel 4 bis 6 Wochen vor Ablauf der Garantie über notwendige Preisanpassungen.
Hinweis zur Änderung von Abschlagszahlungen: Sie haben bereits einen neuen Abschlagsplan oder eine Ankündigung dazu erhalten? Auch wenn uns dieser Schritt nicht leichtfällt – mit der Anpassung möchten wir Sie vor zu großen Auswirkungen schützen. Jeder Monat, in dem Sie einen zu geringen Abschlag zahlen, erhöht die Gesamtsumme Ihrer Nachzahlung. Diese wird bei der Jahresrechnung fällig. Um die Belastung zu verringern, prüfen wir die monatlichen Abschläge und passen sie an die neuen Preise an.
Transparenz für Verbraucher: Auf unserer Preisfakten-Seite erläutern wir Ihnen die Zusammensetzung der Energiepreise und die Preisbestandteile bei Strom und Erdgas – leicht verständlich und transparent.
Mit vorausschauender Beschaffungsstrategie beschaffen wir Energie auf dem deutschen Energiegroßmarkt. Sinken dort die Preise für Strom und Erdgas, können wir neuen Kunden entsprechend günstige Angebote machen. Aber auch in die zukünftigen Abschlagszahlungen unserer bestehenden Kunden fließen etwaige sinkende Börsenpreise ein. Zusätzlich reduzieren die Energiepreisbremsen den Preis automatisch: auf 40 ct/kWh bei Strom bzw. 12 ct/kWh bei Erdgas für 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs.
Wir beobachten weiter konstant die Entwicklungen am Energiemarkt und prüfen mögliche Preissenkungen. Zusätzlich ergreifen wir verschiedene Maßnahmen, um die Erzeugung von Strom, Erdgas und Wärme auch in unseren Erzeugungsanlagen weiterhin zuverlässig sicherzustellen.
Unsere risikoarme Beschaffungsstrategie führt grundsätzlich dazu, dass sowohl Preiserhöhungen als auch Preissenkungen zeitlich versetzt zu den Entwicklungen an den Beschaffungsmärkten erfolgen: So haben wir in 2022 erst zum 1. Juli (Erdgas) beziehungsweise 1. August (Strom) die Preise erhöht, obwohl sich die Preise an den Energie-Börsen bereits ab Februar 2022 (also ein halbes Jahr vorher) vervielfacht hatten.
Auch wenn derzeit vieles darauf hindeutet, dass die Energiepreise auch mittelfristig höher sein werden als vor der Energiekrise, so können Sie sicher sein: Sobald es möglich ist, geben wir Preissenkungen an sie weiter, so wie jetzt zum 1.Juni 2023
Hintergründe
- Die extrem gestiegenen Beschaffungskosten, bereits vor dem Ukraine-Krieg waren die Preise schon gestiegen.
- Die Beschaffung über Spotmarkt-Preise (tagesaktuelle Preise) sind Schwankungen ausgesetzt. Steigen die Preise, dann müssen die Preise kurzfristig erhöht werden bzw. Kunden gekündigt werden. Diese Beschaffungsstrategie führte allein 2021 zu 39 Geschäftsaufgaben von diversen Versorgern.
- Mainova setzt auf eine risikoärmere Beschaffungsstrategie und kauft die benötigte Energie in Teilmengen und unterschiedlichen Monate im Voraus ein.
Mit Mainova haben Sie Hessens größten Energieversorger an Ihrer Seite – mit 190 Jahren Erfahrung. Wir sind ein vor Ort engagierter Regional- und Grundversorger und mehr als 1 Mio. Menschen in ganz Deutschland vertrauen auf uns.
Sie brauchen sich also keine Sorgen zu machen, dass Mainova einfach Ihren Vertrag kündigt. In wenigen Ausnahmefällen könnten wir dies tun, wenn Sie beispielsweise Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen und wir gemeinsam keine Lösung finden. Dies kommt aber nur sehr selten vor.
Wir sind für Sie da und wir finden gemeinsam eine Lösung. Grundsätzlich gilt: Rechnungen und Abschläge müssen pünktlich bezahlt werden. Zahlungen für Strom, Heizung und Miete sollten immer Vorrang haben und vor allen anderen Rechnungen beglichen werden. Uns ist allerdings sehr wohl bewusst, dass manche Umstände dies erschweren können und gerade die aktuelle Situation eine besondere Herausforderung für viele Haushalte darstellt.
Sollten Sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten, nehmen Sie bitte unmittelbar Kontakt mit uns auf. Bei Nichtbezahlung von Energierechnungen oder monatlichen Abschlägen drohen zusätzliche Kosten durch Beantragung von Mahnbescheiden, Gerichtskosten sowie Inkasso- und Sperrgebühren.
Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir eine individuelle Lösung. Bitte nutzen Sie ebenfalls die Angebote Dritter wie Caritas oder öffentliche Institutionen.
Ob eine Strompreiserhöhung ansteht oder nicht, hängt also stark vom Kostenblock der Steuern und Umlagen ab – und vom geplanten Netzausbau im Rahmen der Energiewende. Nur so erreicht genug Strom aus erneuerbaren Energien Ihre Steckdose. Auch die erwartete Steigerung des Energiebedarfs spielt daher eine Rolle. Abhängig von Ihrem Wohnort entstehen unterschiedliche Kosten für die Belieferung, beispielsweise durch regional variierende Netzentgelte.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Steuern und Umlagen auf Strom zusammengestellt.
bis | ab 1.07.2022 (ct/kWh) | ab 1.01.2023 (ct/kWh) | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | 3,723 | 0,00 | 0,00 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 | 2,050 |
Umlage nach § 17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) | 0,419 | 0,419 | 0,591 |
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) | 0,378 | 0,378 | 0,357 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV) | 0,437 | 0,437 | 0,417 |
Umlage nach Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) | 0,003 | 0,003 | 0,000 |
Summe (exklusive aktuell geltender MwSt.) | 7,010 | 3,287 | 3,415 |
Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 7. November 2022 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen (www.netztransparenz.de). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Windenergie, Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse, Erdwärme. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die so erzeugte Energie zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Es handelt sich also um eine Subvention für den Klimaschutz. Die Kosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Erzeugung entstehen, werden mit Hilfe der sogenannten EEG-Umlage an die Endverbraucher weitergegeben.
Der Bundestag hat die Absenkung der EEG-Umlage auf 0,00 ct pro Kilowattstunde beschlossen. Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ sieht vor, dass die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft wurde. Dazu wird die EEG-Umlage mit Wirkung zum 1. Juli 2022 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf null gesetzt. Die dauerhafte Abschaffung und Finanzierung der EEG-Förderung über den Energie- und Klimafonds erfolgt in einem zweiten Schritt im Rahmen der aktuell anstehenden EEG-Novelle.
Was Sie zum Strompreis wissen sollten
Strompreise: wichtige Begriffe im Überblick
Welche Bestandteile umfasst der Arbeitspreis und was versteht man unter Netzentgelten? Die wichtigsten Begriffe zum Thema Strompreis-Zusammensetzung haben wir kompakt für Sie zusammengestellt.
- Arbeitspreis Strom: Der Arbeitspreis deckt insbesondere die variablen Kosten, die in direktem Zusammenhang mit Ihrem Stromverbrauch stehen. Die Kosten setzen sich zusammen aus den oben genannten Steuern und Umlagen, den Netzentgelten für den Stromtransport und die Weiterverteilung sowie den Kosten für den Stromeinkauf.
- EEG-Umlage: Die Bezeichnung EEG-Umlage leitet sich ab vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG), das die Energiewende vorantreiben soll. Mit Hilfe der EEG-Umlage wurden Extrakosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Stromerzeugung entstehen, an Sie als Endverbraucher weitergegeben. Seit dem 01.07.2022 wird die EEG-Umlage nicht mehr erhoben.
- Grundpreis Strom: Der Grundpreis deckt die fixen Kosten Ihres Stromversorgers ab und wird für die Bereitstellung des Stroms erhoben.
- Leistungspreis: Mit dem Leistungspreis werden die fixen Kosten für den Bezug (Einkauf) des Stroms abgedeckt.
- Netzbetreiber: Der Netzbetreiber ist für den sachgemäßen und störungsfreien Betrieb des Energienetzes zuständig, so dass der Strom zuverlässig zu Ihnen kommt. Zu den Aufgaben zählen Wartung, Erneuerung und Ausbau. Die Entgelte für die Netznutzung sind in Ihrem Strompreis enthalten.
- Netzentgelte: Der jeweilige Netzbetreiber erhebt dieses Entgelt für den Transport und die Verteilung des Stroms. Die Höhe dieser Entgelte wird behördlich durch die Bundesnetzagentur oder die Landesaufsichtsbehörden festgelegt und kann sich je nach Region unterscheiden.
- Stromsteuer: Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland als „Ökosteuer“ eingeführt. Die Energieversorger geben diesen Betrag von Ihnen an den Staat weiter.
- Verrechnungspreis: Wenn ein Verrechnungspreis separat ausgewiesen ist (d. h., wenn dieser nicht bereits in den Grundpreis integriert ist), deckt er insbesondere die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Stromverbrauchs entstehen.
Der Erdgaspreis im Detail
Von Erdgassteuer bis BEHG: Erhalten Sie Einblicke in die Gestaltung des Erdgaspreises und die Emissionszertifikate als Beitrag zum Klimaschutz. Dazu beantworten wir Ihre Fragen zur gesetzlichen Gas- und Wärmepreisbremse.
Ökostrom für alle Haushalte
Grünes Licht für mehr Nachhaltigkeit: Wir beschaffen für alle Haushalte zu 100 % Ökostrom – und das ohne Aufpreis.
Mainova OnlineService
Setzen auch Sie auf unseren komfortablen OnlineService und erledigen Sie alles Wichtige rund um Ihre Energieversorgung jederzeit selbst: Abschlag ändern, Zählerstand übermitteln, Rechnungen einsehen und vieles mehr. So sparen Sie Zeit und schonen die Umwelt.