
Fernwärme: Kosten und Preiszusammensetzung
Fernwärme ist eine zukunftssichere Alternative zur klassischen Gas- oder Ölheizung. Die Preisgestaltung ist transparent und nachvollziehbar. Bei uns sind Sie gut informiert rund um Fernwärmekosten und das Preissystem.
So setzen sich die Fernwärmekosten zusammen
Die Fernwärmekosten kennen und verstehen! Ihr Preis für Fernwärme umfasst folgende Elemente:
- Grundpreis für die vertraglich vorzuhaltende Wärmeleistung (Anschlussleistung) in Kilowatt (kW)
- Arbeitspreis für die verbrauchte Arbeit in Kilowattstunden (kWh)
- Verrechnungspreis für Messung und Abrechnung
- Emissionspreis zur Deckung der Kosten für CO2-Emissionszertifikate
- Umlagenpreis für das Preissystem bis 30. Juni 2025, bemessen an der gelieferten Wärmemenge in kWh und ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden
- Wärmeumlagenpreis für das Preissystem ab 1. Juli 2025, bemessen an der gelieferten Wärmemenge in kWh. Der Wärmeumlagenpreis umfasst die Gasspeicherumlage. Ebenfalls gedeckt werden Mehrkosten, die vor dem Hintergrund der abgesetzten Wärmemengen durch VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt), RLM-Bilanzierungsumlage (Registrierende Leistungsmessung), Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage entstehen.
Ab 1. Juli 2025 gilt ein neues Wärmepreissystem. Dieses basiert weiter auf der tatsächlichen Kostenstruktur, die insbesondere durch die Anforderungen der Energiewende und die vorgeschriebene Umstellung der Fernwärme auf klimaneutrale Erzeugung bestimmt ist. Entsprechend der geltenden Preisformel werden die Preise regelmäßig an die sich verändernden Faktoren angepasst.
Ausführlichere Begriffserklärungen rund um Fernwärme, Fernwärmekosten und das Preissystem haben wir in unserem Glossar für Sie zusammengestellt. Hinweis zu den Einzelkosten: Die konkrete Aufschlüsselung der Preisbestandteile entnehmen Sie bitte den aktuellen .
Voll im Bilde über den Fernwärmepreis

Eine Wärmeversorgung, die es Ihnen einfach macht
Blicken Sie entspannt in die Energiezukunft. Mit Fernwärme heizen Sie schon heute umweltschonend und hocheffizient. In der Wärmewende nimmt Fernwärme eine Schlüsselrolle ein. Stichwort: Klimaneutralität. Bis spätestens 2045 müssen alle Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien arbeiten. Also packen wir es an, damit gesetzliche Vorgaben für den Ausstieg aus den Fossilen realisierbar sind! Bis 2040 stellen wir unsere Fernwärme auf eine 100 % klimaneutrale Erzeugung um. Für Sie ein Punkt weniger auf der To-do-Liste.
GEG-konform
Unsere Fernwärme erfüllt problemlos die GEG-Anforderungen zum Heizen mit 65 % erneuerbaren Energien.
Wertsteigernd
Attraktivität dank hohem Energiestandard: Fernwärme reduziert die CO2-Emissionen der Immobilie und wirkt sich positiv auf den Energieausweis aus.
Komfortabel
Keine Abgase, keine brennbaren Energieträger im Haus: Fernwärme bietet eine sichere Versorgung bei geringem Platz- und Wartungsaufwand.
Gefördert
Gut fürs Klima, gut für Sie: Als umweltschonende Heizmethode kann die Nutzung von Fernwärme mit attraktiven Zuschüssen gefördert werden.
Im Überblick: Diese Vorteile bietet Fernwärme
In Ihrem Mainova-Wärmevertrag sind Sie verlässlich versorgt und stellen frühzeitig sicher, dass Sie die gesetzlichen Anforderungen an zukünftige Heizsysteme erfüllen. Spätestens ab 2045 ist für fossile Brennstoffe Schluss. Fernwärme bietet überzeugende Vorteile:
- Kostentransparenz & Förderungen: Die Preisgestaltung ist transparent und nachvollziehbar; Fernwärmepreise unterliegen der Kontrolle des Bundeskartellamts. Da Fernwärme in einem System mit verschiedenen Energieträgern erzeugt wird, ist ihr Preis weniger von Marktschwankungen betroffen als der eines einzelnen Energieträgers. Für die Umstellung auf die umweltfreundliche Heizlösung können zudem attraktive Fördermöglichkeiten bestehen.
- Sicherheit & Komfort: kein Rauch, keine Abgase, keine brennbaren Energieträger im Haus. Auch der Wartungsaufwand gegenüber klassischen Öl- oder Erdgasheizungen sinkt.
- Flexibilität & Platzersparnis: Fernwärme kann nicht nur in Neubauten, sondern auch gut in Bestandsgebäuden eingesetzt werden. Statt Heizungskessel, Schornstein, Öl- oder Gastanks wird eine kompakte Fernwärme-Übergabestation verbaut.
- Wertsteigerung & Attraktivität: Die CO2-Emissionen des versorgten Gebäudes sinken; der niedrige Primärenergiefaktor wirkt sich positiv auf die energetische Bewertung Ihrer Immobilie aus.
Auf dem Weg in eine nachhaltige Energiezukunft sind für den vorgeschriebenen Umbau der Energie- und Wärmeversorgung hohe Investitionen unter anderem in das Fernwärmesystem erforderlich. Dies beeinflusst zzt. auch die Wärmekosten. Mainova geht engagiert voran, baut die Fernwärme bis 2040 auf 100 % klimaneutrale Erzeugung um und erweitert das Frankfurter Fernwärmenetz um mehr als das Doppelte. Dennoch wird nicht überall ein Hausanschluss realisierbar sein. Wo kein Netzausbau geplant ist und welche Lösungen es für diese Gebiete gibt, haben wir auf unserer Infoseite zur Fernwärme in Frankfurt zusammengefasst. Dort finden Sie aktuelle Netzkarten und unseren praktischen Wärmeverfügbarkeitscheck.
Langfristige Einsparungen durch klimafreundliche Wärme: Für wen lohnt sich Fernwärme?

Sie haben eine alte Gas- oder Ölheizung, die in den kommenden Jahren modernisiert werden muss? Gerade in dicht bebauten Städten wie Frankfurt ist die Entscheidung für Fernwärme oft sinnvoll. Sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch.
Für Ihre Kosten-Nutzen-Analyse und Zeitplanung geben wir Ihnen Folgendes an die Hand: Es ist davon auszugehen, dass fossiles Heizen über den steigenden CO2-Preis, die sogenannten BEHG-Kosten, sukzessive deutlich teurer wird. Fernwärme bietet nicht nur Versorgungssicherheit und Komfort – sie ist vor allem zukunftssicher. Denn gleichzeitig werden fossile Energieträger durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingeschränkt und gehören nicht zu den Erfüllungsoptionen. Mainova-Fernwärme werden wir bis 2040 auf eine 100 % klimaneutrale Erzeugung umstellen. Das heute mehr als 310 km umfassende Wärmenetz bauen wir um bis zu 450 km aus. Um zuverlässig und GEG-konform zu heizen, müssen Fernwärmekunden nichts weiter tun!
Gut zu wissen: Fernwärme eignet sich nicht nur im Neubau, sondern mit ihren hohen Vorlauftemperaturen auch gut im Bestand. Für den effizienten Einsatz einer Wärmepumpe etwa müssten die Gebäude (abhängig vom Energiestandard) oft umfassend saniert werden. Bei einem Fernwärmeanschluss kann die Anschlussleistung kontinuierlich optimiert werden, z. B. wenn neue Fenster oder Dämmmaßnahmen den Wärmebedarf reduzieren. Zudem sind für den Anschluss an die Fernwärme attraktive Förderungen möglich.
Häufige Fragen zu Fernwärmekosten und dem Preissystem
Die Kosten für einen Fernwärmeanschluss in Frankfurt hängen von verschiedenen Faktoren ab, dazu gehören die anzuschließende Leistung und die örtlichen Gegebenheiten. Beispielsweise spielen die Lage im Trassenraum, mögliche Kreuzungen mit Bahntrassen oder anderen Medien sowie denkmalgeschützte Bauwerke oder Altlasten eine Rolle bei der Preisgestaltung. Im Rahmen der Initiative zur Wärmewende in Frankfurt bietet Mainova derzeit Hausanschlüsse zu attraktiven Vorzugspreisen an.
Ob Ihr Bauvorhaben für dieses spezielle Angebot infrage kommt, prüfen unsere Experten gern für Sie. Eine Übersicht der Netzkarten und die Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Infoseite zur Fernwärme in Frankfurt.
Bei der Planung Ihres Bauvorhabens sollten Sie prüfen, ob für einen Anschluss an das Mainova-Fernwärmenetz Fördermöglichkeiten bestehen. Das Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet für Wohn- und Nichtwohngebäude staatliche Zuschüsse. Ein bei der Deutschen Energieagentur (DENA) gelisteter Energieeffizienz-Experte oder z. B. der Energiepunkt Frankfurt können zu dem Thema fachkundig beraten.
Die Stadt Frankfurt am Main hat das „Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes“ als regionales Förderprogramm aufgelegt.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bankengruppe) sowie die Landes Energie Agentur Hessen (LEA Hessen) bieten weitere Förderprogramme an. Es kann sich lohnen, die aktuellen Konditionen zu recherchieren.
Förderangebot der KfW
Förderangebot des BAFA
Fördermittelauskunft der LEA Hessen
- Der Arbeitspreis wird künftig in zwei Phasen eingeteilt. Aufgrund des Kohleausstiegs wird ab Oktober 2026 kein Kohlepreis mehr abgebildet.
- Preise und Preisänderungsbestimmungen wurden an aktuelle Verhältnisse/Strukturen angepasst.
- Sie profitieren von kurzen Vertragslaufzeiten und einer Kündigungsfrist von 9 Monaten.
- Die Preisformel wurde einer externen rechtlichen Überprüfung sowie einer Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer unterzogen.
Bitte beachten Sie: Weiterhin werden die Preise entsprechend der geltenden Preisformel an die sich verändernden Faktoren angepasst. Die bisherigen Preisanpassungszeitpunkte bleiben bestehen: Grund-, Arbeits-, Verrechnungs- und Emissionspreise ändern sich jährlich zum 1. Oktober. Die Wärmeumlagenpreise werden jeweils zum 1. Januar, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres angepasst.
Deutschland möchte bis 2045 klimaneutral werden. Die Reduzierung von Kohlendioxid (CO2) hängt maßgeblich von einer effizienten und nachhaltigen Wärmeversorgung ab. Diese macht über 50 % des Energiebedarfs in Deutschland aus und beruht zu großen Teilen auf fossilen Energiequellen. Die Wärmeerzeugung soll zunehmend auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Aus diesem Grund stellt Mainova in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Fernwärme bis 2040 schrittweise auf 100 % klimaneutrale Erzeugung um.
- Die Umstellung der Erzeugungsinfrastruktur und die daraus resultierenden Kosten machen eine Anpassung des Wärmepreissystems erforderlich.
- Basis des neuen Preissystems ist die tatsächliche Kostenstruktur, die insbesondere durch die Anforderungen der Energiewende und die vorgeschriebene Umstellung der Fernwärme auf klimaneutrale Erzeugung bestimmt ist.
- Durch die schrittweise Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes werden auch die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Die Novelle des GEG schreibt im § 71 Abs. 1 GEG (Anforderungen an eine Heizungsanlage) vor, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss. In Neubaugebieten schon jetzt, für Bestandsgebäude gelten längere Übergangsfristen.
Mit dem Abschlag für Fernwärme zahlen Kundinnen und Kunden in monatlichen Teilbeträgen für die Wärme, die sie von Mainova beziehen. Die Höhe des Fernwärmeabschlags setzt sich vor allem aus den aktuellen Wärmepreisen, dem erwarteten Verbrauch bis zum nächsten planmäßigen Ablesezeitpunkt und der Fernwärme-Anschlussleistung zusammen.
Wichtig zu wissen: In der Jahresrechnung werden die bereits geleisteten Abschläge mit den Kosten des tatsächlichen Wärmeverbrauchs verrechnet. Erst dann entscheidet sich, ob Sie einen Betrag nachzahlen müssen oder eine Gutschrift erhalten. Unerwartete Nachzahlungen am Ende eines Abrechnungsjahrs wollen wir vermeiden. Bei einer Preisänderung etwa prüfen wir die Abschlagsbeträge und passen sie automatisch an. Behalten Sie Ihren Wärmezähler im Blick: Wenn Sie feststellen, dass Sie mehr Wärme nutzen als zuvor, sollten Sie Ihren Abschlag selbst optimieren – ganz einfach im Mainova OnlineService.
Basis für die Berechnung Ihrer monatlichen Abschläge sind Jahresverbrauch, Wärmepreis und Anschlussleistung. Ändern sich Verbrauch und/oder der Wärmepreis, kann nicht mehr sichergestellt werden, dass die monatlichen Abschläge die tatsächlichen entstandenen Wärmekosten abdecken, sodass sie gegebenenfalls angepasst werden müssen.
- Im Falle einer Preisänderung: Nur wenn Ihr monatlicher Abschlag dem Wärmeverbrauch und den aktuellen Wärmepreisen entspricht, birgt die Jahresrechnung keine Überraschungen. Ändern sich die Wärmepreise, prüfen wir den Abschlag und passen ihn – wenn nötig – an. Damit möchten wir Sie vor einer unerwarteten Nachzahlung schützen. Einen neuen Abschlagsplan inklusive der neuen Abschlagshöhen würden Sie in diesem Fall ganz automatisch erhalten.
- Im Rahmen der Jahresabrechnung: Ihr Abschlag für Fernwärme kann automatisch angehoben werden, wenn der ermittelte Rechnungsbetrag höher ausfällt als im Vorjahr.
Tipp: Mit Ihrem individuellen Verbrauchsverhalten können Sie Ihre Wärmekosten beeinflussen. Auch eine qualifizierte Energieberatung bietet wertvolle Unterstützung rund ums Thema Energieeffizienz.
Bundesweites Verzeichnis qualifizierter Fachkräfte: Energieeffizienz-Expertenliste
Deutsche-Energieberater-Netzwerk (DEN): Energieberatung finden
Fernwärme-Glossar: wichtige Begriffe kompakt erklärt
- A-H
- I-Q
- R-Z
- Anschlussleistung: Die Anschlussleistung ist die maximal zur Verfügung gestellte Leistung an der Fernwärme-Übergabestation. Sie wird vom Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt. Dabei ist die maximale Leistung so ausgelegt, dass die Temperatur in den Wohnräumen auch am statistisch kältesten Tag des Jahres bei etwa 20 °C gehalten werden kann.
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis deckt die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Fernwärmeverbrauch stehen, also genau die Kosten für die verbrauchte Menge Energie.
- Emissionspreis: Für den CO2-Ausstoß, der bei der Fernwärme-Produktion entsteht, muss Mainova Emissionsrechte am Markt zukaufen. Die dabei entstehenden Kosten werden durch den Emissionspreis abgedeckt.
- Fernwärme Indizes: Ob Kohle- und Gaspreise – die Indizes für Fernwärme bezeichnen alle Marktwerte des Referenzjahrs, die in die Preisformel eingehen.
- GEG-konform: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die bauliche Ausführung von Gebäuden und Gebäudeteilen, also die Grundpflichten beim Errichten neuer Häuser als Niedrigstenergiegebäude und die verbindlichen Anforderungen in der energetischen Modernisierung. Dazu zählen zum Beispiel der Hitzeschutz und die Wärmedämmstandards. 2024 ist eine umfassende Novelle in Kraft getreten; sie soll die Wärmewende ankurbeln. Danach muss jede neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten gilt das schon jetzt, für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Mainova-Fernwärme erfüllt die Anforderungen des GEG problemlos.
- Grundpreis: Der Grundpreis deckt die Kosten, die unabhängig vom Verbrauch sind und im Rahmen der dauerhaften Erhaltung des Wärmesystems entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die vorgehaltene Anschlussleistung und die Instandhaltung des Fernwärmenetzes.
- Kommunale Wärmeplanung: Wo wird der Anschluss ans Fernwärmenetz gesichert? Wo kann Abwärme genutzt werden? Fragen wie diese beantwortet die Kommunale Wärmeplanung. Wärmepläne informieren über die künftige Infrastruktur vor Ort. Für ihre Wärmepläne haben Großstädte (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) wie Frankfurt bis zum 30. Juni 2026 Zeit; kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30. Juni 2028. Spätestens zu diesen Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden die Vorgaben des GEG erfüllen.
- Primärenergiefaktor: Der Primärenergiefaktor ist ein Indikator für die Effizienz und Umweltfreundlichkeit einer Energiequelle. Er gibt an, wie viel Primärenergie – also die ursprüngliche, natürliche Energiequelle wie Kohle, Öl, Gas, etc. – benötigt wird, um eine bestimmte Menge tatsächlich genutzter Endenergie bereitzustellen. Auf Fernwärme bezogen bedeutet ein niedriger Primärenergiefaktor, dass weniger Primärenergie verbraucht wird, um die benötigte Wärme zu erzeugen.
- Umlagenpreis (bis 30. Juni 2025): Der Umlagenpreis wird an der gelieferten Wärmemenge in kWh bemessen und ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einspeicherung von Gas nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz decken. Sie wird seit dem 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich 1. April 2027 erhoben.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV): Die AVBFernwärmeV definiert den rechtlichen Rahmen für einen Wärmeversorgungsvertrag zwischen einem Wärmelieferanten und Verbraucher und gibt die vertraglichen Mindestanforderungen vor. Gemäß § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV ist für die Berechnung der Preise gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl die „…Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden…“.
- Verrechnungspreis: Der Verrechnungspreis deckt die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Wärmeverbrauchs entstehen.
- Wärmeumlagenpreis (ab 1. Juli 2025): Der Wärmeumlagenpreis deckt zusätzliche Entgelte, Steuern und Umlagen ab und bemisst sich an den von Mainova eingesetzten Erdgasmengen für die Wärmeerzeugung. Dabei kann der Wärmeumlagenpreis verschiedene Kosten umfassen, wie zum Beispiel die Gasspeicherumlage. Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten finanziert, die fürs Erreichen der gesetzlichen Füllstandsvorgaben in den Gasspeichern anfallen. Sie wird seit dem 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich 1. April 2027 erhoben. Ebenfalls gedeckt werden Mehrkosten, die vor dem Hintergrund der abgesetzten Wärmemengen durch VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt), RLM-Bilanzierungsumlage (Registrierende Leistungsmessung), Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage entstehen.
- A-H
- I-Q
- R-Z
- Anschlussleistung: Die Anschlussleistung ist die maximal zur Verfügung gestellte Leistung an der Fernwärme-Übergabestation. Sie wird vom Wärmebedarf eines Gebäudes bestimmt. Dabei ist die maximale Leistung so ausgelegt, dass die Temperatur in den Wohnräumen auch am statistisch kältesten Tag des Jahres bei etwa 20 °C gehalten werden kann.
- Arbeitspreis: Der Arbeitspreis deckt die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Fernwärmeverbrauch stehen, also genau die Kosten für die verbrauchte Menge Energie.
- Emissionspreis: Für den CO2-Ausstoß, der bei der Fernwärme-Produktion entsteht, muss Mainova Emissionsrechte am Markt zukaufen. Die dabei entstehenden Kosten werden durch den Emissionspreis abgedeckt.
- Fernwärme Indizes: Ob Kohle- und Gaspreise – die Indizes für Fernwärme bezeichnen alle Marktwerte des Referenzjahrs, die in die Preisformel eingehen.
- GEG-konform: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die bauliche Ausführung von Gebäuden und Gebäudeteilen, also die Grundpflichten beim Errichten neuer Häuser als Niedrigstenergiegebäude und die verbindlichen Anforderungen in der energetischen Modernisierung. Dazu zählen zum Beispiel der Hitzeschutz und die Wärmedämmstandards. 2024 ist eine umfassende Novelle in Kraft getreten; sie soll die Wärmewende ankurbeln. Danach muss jede neu eingebaute Heizung grundsätzlich zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. In Neubaugebieten gilt das schon jetzt, für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Mainova-Fernwärme erfüllt die Anforderungen des GEG problemlos.
- Grundpreis: Der Grundpreis deckt die Kosten, die unabhängig vom Verbrauch sind und im Rahmen der dauerhaften Erhaltung des Wärmesystems entstehen. Hierzu zählen zum Beispiel Kosten für die vorgehaltene Anschlussleistung und die Instandhaltung des Fernwärmenetzes.
- Kommunale Wärmeplanung: Wo wird der Anschluss ans Fernwärmenetz gesichert? Wo kann Abwärme genutzt werden? Fragen wie diese beantwortet die Kommunale Wärmeplanung. Wärmepläne informieren über die künftige Infrastruktur vor Ort. Für ihre Wärmepläne haben Großstädte (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) wie Frankfurt bis zum 30. Juni 2026 Zeit; kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30. Juni 2028. Spätestens zu diesen Zeitpunkten müssen neu eingebaute Heizungen in Bestandsgebäuden die Vorgaben des GEG erfüllen.
- Primärenergiefaktor: Der Primärenergiefaktor ist ein Indikator für die Effizienz und Umweltfreundlichkeit einer Energiequelle. Er gibt an, wie viel Primärenergie – also die ursprüngliche, natürliche Energiequelle wie Kohle, Öl, Gas, etc. – benötigt wird, um eine bestimmte Menge tatsächlich genutzter Endenergie bereitzustellen. Auf Fernwärme bezogen bedeutet ein niedriger Primärenergiefaktor, dass weniger Primärenergie verbraucht wird, um die benötigte Wärme zu erzeugen.
- Umlagenpreis (bis 30. Juni 2025): Der Umlagenpreis wird an der gelieferten Wärmemenge in kWh bemessen und ist ausschließlich an die Entwicklung der Gasspeicherumlage gebunden. Die Gasspeicherumlage soll die Kosten für die Einspeicherung von Gas nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz decken. Sie wird seit dem 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich 1. April 2027 erhoben.
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV): Die AVBFernwärmeV definiert den rechtlichen Rahmen für einen Wärmeversorgungsvertrag zwischen einem Wärmelieferanten und Verbraucher und gibt die vertraglichen Mindestanforderungen vor. Gemäß § 24 Absatz 4 AVBFernwärmeV ist für die Berechnung der Preise gesetzlich vorgeschrieben, dass sowohl die „…Kostenentwicklung bei der Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigt werden…“.
- Verrechnungspreis: Der Verrechnungspreis deckt die Kosten, die für die Messung und Abrechnung Ihres Wärmeverbrauchs entstehen.
- Wärmeumlagenpreis (ab 1. Juli 2025): Der Wärmeumlagenpreis deckt zusätzliche Entgelte, Steuern und Umlagen ab und bemisst sich an den von Mainova eingesetzten Erdgasmengen für die Wärmeerzeugung. Dabei kann der Wärmeumlagenpreis verschiedene Kosten umfassen, wie zum Beispiel die Gasspeicherumlage. Über die Gasspeicherumlage werden die Kosten finanziert, die fürs Erreichen der gesetzlichen Füllstandsvorgaben in den Gasspeichern anfallen. Sie wird seit dem 1. Oktober 2022 bis voraussichtlich 1. April 2027 erhoben. Ebenfalls gedeckt werden Mehrkosten, die vor dem Hintergrund der abgesetzten Wärmemengen durch VHP-Entgelt (Virtueller Handelspunkt), RLM-Bilanzierungsumlage (Registrierende Leistungsmessung), Konvertierungsentgelt und Konvertierungsumlage entstehen.
Wärmetarife für Unternehmen
Mit Mainova Wärme Classic und Wärme Extra für Bauvorhaben erhalten Unternehmen zuverlässige Fernwärme für ihre Immobilie in Frankfurt.
Wärmetarif für Privatkunden
Mit Mainova Wärme Classic erhalten Hausbesitzer mit Anschluss ans Fernwärmenetz umweltschonend erzeugte Heizenergie in zuverlässiger Qualität.
Downloads
Methoden der Zertifizierung:
- Stromgutschriftmethode GEG-konform: Ermittlung Primärenergiefaktor und Emissionsfaktor (CO2-Äquivalent) (AGFW-309-1). Für die Ermittlung des Emissionsfaktors werden neben CO2 auch weitere Treibhausgase als CO2-Äquivalente bewertet.
- Carnot-Methode nicht GEG-konform: Emissionsfaktoren weisen die reinen CO2-Emissionen sowie die gesamten Treibhausgasemissionen aus (AGFW-309-6).
TAB Dampf, Anlage 1: Übersicht Fernwärme- und Nahwärmeversorgung in Frankfurt.
TAB Dampf, Anlage 2: Formular zur Angabe der Hausdaten.
TAB Dampf, Anlage 3: Liste Formblätter.
TAB Dampf, Anlage 4: Anschlussskizzen: Fermwärme (Dampf) Übergabestationen Mainova.
TAB Dampf, Anlage 5: Platzbedarf Hausstation - Dampf.
TAB Dampf, Anlage 6: Hausstation Dampf, Lieferumfang von Wärme-Kompaktstationen.
TAB Dampf, Anlage 7.1: Dampfversorgung Messstrecke Dampf - Produktdampf, Klimaanlagen.
TAB Dampf, Anlage 7.2: Dampfversorgung, Messstrecke Heizwasser (sekundär).
TAB Dampf, Anlage 7.4: Dampfversorgung, Messstrecke Kondensat.
TAB Heizwasser, Anhang HW 1: Fern- und Nahwärmeversorgungsgebiet der Mainova AG
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-1: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Riedberg
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-3: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Nordverbund
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-4: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Südverbund
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-5: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Innenstadt WLS
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-7: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Ostend
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-8: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Schielestraße
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-9: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Oberer Ornberg
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-10: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Gedener Sraße
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-11: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Langweidenstraße
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-13: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Sossenheimer Weg
TAB Heizwasser, Anhang HW 2-14: Daten für die Auslegung der Kundenanlage/Heizkurve Eichwäldchenweg
TAB Heizwasser, Anhang HW 4: Kundeninformation Gebäudeleitung
TAB Heizwasser, Anhang HW 5: Platzbedarf Hausstation Heizwasser
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.01.2025
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.01.2025)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.10.2024
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.10.2024)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.01.2024
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.07.2024
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.07.2024)
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.07.2024)
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.04.2024)
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.04.2024)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.04.2024
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.01.2024)
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.01.2024)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.10.2023
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.10.2023)
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.10.2023)
- Hintergründe zur Preisanpassung zum 01.10.2022
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.10.2022)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.10.2022
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.10.2021)
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.10.2021)
- Bekanntgabe zur Änderung der Wärmepreise ab 01.10.2021
- Preisblatt Mainova Wärme Classic (gültig ab 01.01.2021)
- Preisblatt Mainova Wärme ClassicFix (gültig ab 01.01.2021)