Häufige Fragen zur Rechnung

Der erste fällige Abschlag für das neue Belieferungsjahr wird mit Ihrem Guthaben verrechnet. Das restliche Guthaben überweisen wir Ihnen. Falls uns keine Kontodaten von Ihnen vorliegen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Sollten Sie einen Bonus erwarten, finden Sie diesen unter dem Punkt „Betragsermittlung“ in Ihrer Jahresabrechnung.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Eine Nachzahlung kommt zustande, wenn die Summe der gezahlten Abschläge die tatsächlichen Energiekosten nicht abdeckt. Mit einer höheren Nachzahlung ist immer dann zu rechnen, wenn der aktuelle Verbrauch höher liegt als im Vorjahr oder der erwartete Verbrauch. Liegt der tatsächliche Verbrauch niedriger, ist mit einem Guthaben zu rechnen. Wenn Sie aufgrund von Entwicklungen am Energiemarkt ein Preisanpassungsschreiben erhalten haben, können gestiegene Preise im Abrechnungszeitraum ebenfalls Grund für eine Nachzahlung sein.

Aufgrund der hochkomplexen staatlichen Vorgaben für die Abrechnungen kann es vorkommen, dass notwendige Abschlagsanpassungen teils verzögert oder noch gar nicht mitgeteilt wurden.
Vertrauen und Transparenz: Sollten Sie die Energiekosten aus eigener Hand nicht mehr bewältigen können, finden wir gemeinsam eine Lösung – z. B. in Form eines Ratenplans. Wir empfehlen Ihnen eine rechtzeitige Kontaktaufnahme, um einer eventuellen Liefersperre oder Kündigung vorzubeugen. Sobald Sie absehen können, dass die Jahresabrechnung Ihr Budget übersteigt, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice: 069 80088 0000.

Unser Tipp: Ihren Abschlagsplan können Sie jederzeit im Mainova OnlineService einsehen und bei Bedarf anpassen. Nutzen Sie zuvor gerne unseren Abschlagsrechner. Er hilft Ihnen einzuschätzen, ob Ihr derzeitiger Abschlag zu den aktuellen Energiepreisen und zu Ihrem Verbrauch passt.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Wenn Sie feststellen, dass der in der Rechnung verwendete Zählerstand nicht stimmt, können Sie uns diesen gerne nachmelden. Halten Sie hierfür bitte Ihre Kundennummer und Ihren aktuellen Zählerstand bereit.


Sie zweifeln an der Messgenauigkeit Ihres Zählers, so können Sie eine Befundprüfung beantragen.
Jetzt Befundprüfung beantragen

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Transparenz ist uns sehr wichtig. Alle relevanten Informationen rund um Ihre Rechnung finden Sie in unseren Rechnungserklärungen.

Exemplarisch haben wir Rechnungen für die Sparte Strom für Sie dargestellt. Gas-Rechnungen sind genauso aufgebaut.

Rechnungserklärung ohne Preisbremse

Rechnungserklärung mit Preisbremse


Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?

0

Sie haben Zweifel an der Messrichtigkeit Ihres Zählers?

Befundprüfung durchführen

Ähnliche Themengebiete