
Preisfakten - Energiepreise im Überblick
Transparenz für Verbraucher: Erfahren Sie, wie sich die Strom- und Erdgaspreise zusammensetzen
Wie setzt sich Ihr Strompreis zusammen?
Der Strompreis setzt sich aus drei Teilen zusammen. Der größte Anteil entfällt dabei auf die staatlich veranlassten Steuern, Abgaben und Umlagen, welche wir weiter unten noch einmal detailliert aufgeführt haben. Zusammen mit den behördlich festgelegten Netzentgelten (Gebühr für die Nutzung der Stromnetze sowie die Messung des Verbrauchs) machen sie knapp drei Viertel des Strompreises aus. Der verbleibende Teil entfällt auf die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Abrechnung.

Mainova Strom Classic, Grundpreis 71,40 €/Jahr, Arbeitspreis 32,61 ct/kWh, Abnahmefall: 2.500 kWh/a (brutto), Preise gültig ab dem 1. Januar 2021.
Ihr Strompreis im Detail

Steuern und Umlagen
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Steuern und Umlagen auf Strom zusammengestellt.
2019 (ct/kWh) | 2020 (ct/kWh) | 2021 (ct/kWh) | |
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) | 6,405 | 6,756 | 6,500 |
Stromsteuer | 2,050 | 2,050 | 2,050 |
Umlage nach § 17f Energie-Wirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) | 0,416 | 0,416 | 0,395 |
Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) | 0,280 | 0,226 | 0,254 |
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetz-Entgeltverordnung (StromNEV) | 0,305 | 0,358 | 0,432 |
Umlage nach Abschaltbare-Lasten-Verordnung (AbLaV) | 0,005 | 0,007 | 0,009 |
Summe (exklusive aktuell geltender MwSt.) | 9,46 | 9,813 | 9,640 |
Die Angaben zur Höhe der Steuern und Umlagen entsprechen dem Stand vom 2. November 2020 und erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen können Sie online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber – also den Betreibern des Stromnetzes – einsehen (www.netztransparenz.de). Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die kundenindividuell zutreffende Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt des örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, fördert die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wie Windenergie, Wasserkraft, Solarenergie, Biomasse, Erdwärme. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die so erzeugte Energie zu einem festgelegten Preis abzunehmen. Es handelt sich also um eine Subvention für den Klimaschutz. Die Kosten, die durch die Förderung der erneuerbaren Erzeugung entstehen, werden mit Hilfe der sogenannten EEG-Umlage an die Endverbraucher weitergegeben.
Die bei den Netzbetreibern anfallenden Subventionszahlungen sind regional unterschiedlich. In Netzgebieten, in denen viel Energie aus erneuerbaren Quellen eingespeist wird, sind die Kosten höher. Da der Gesetzgeber eine einheitliche Belastung für Verbraucher wünscht, melden die Verteilnetzbetreiber, in deren Gebieten entsprechende Anlagen stehen, ihre Aufwendungen an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber. Diese ermitteln den Gesamtaufwand und legen die Umlagenhöhe fest. Im Lieferjahr 2021 zahlen Endverbraucher 6,500 Cent pro Kilowattstunde.
Die Höhe der EEG-Umlage wird immer zum 15. Oktober von den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern (zusammen mit Forschungsinstituten und unter Kontrolle der Bundesnetzagentur) festgelegt. Grundlage ist eine Bedarfsprognose für das jeweils kommende Jahr, die sich im Wesentlichen aus der Differenz von gesetzlich festgelegten Ökostrompreisen und den tatsächlichen Verkaufserlösen an der Strombörse ergibt. Das bedeutet: Wenn der Börsenpreis sinkt, steigt die Differenz zum festgelegten Preis für Ökostrom – und damit der Bedarf für die EEG-Umlage.

Gestaltung des Erdgaspreises
Auch der Erdgaspreis setzt sich im Wesentlichen aus drei Faktoren zusammen. Zunächst sind hier die gesetzlich verursachten Belastungen in Form von Abgaben und Steuern zu nennen. Dazu zählen u.a. Konzessionsabgabe, Erdgassteuer (aktuell 0,55 ct/kWh) sowie Mehrwertsteuer.
Ab 1. Januar 2021 kommt ein weiterer Bestandteil hinzu: die Kosten resultierend aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das Gesetz ist Teil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Es sollen Anreize geschaffen werden, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu senken. Dazu gehört unter anderem, dass der CO2-Ausstoß einen Preis bekommt. Dieser Preis liegt 2021 bei 0,455 ct/kWh und erhöht sich schrittweise über die nächsten fünf Jahre. Mehr Informationen zum BEHG finden Sie hier.
Hinzu kommen die Netzentgelte als Gebühr für die Nutzung des Erdgasnetzes sowie die Kosten für Erdgasbeschaffung und Vertrieb. Die wichtigsten Begriffe rund um Energiepreise erklären wir Ihnen in unserem Glossar. Dieses finden Sie unter „Downloads“.