Mieterwechsel und Neuvermietungen
Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel definiert, wie Verteilnetzbetreiber bei Einzugsmeldungen verfahren dürfen. Dies betrifft insbesondere Eigentümer und Hausverwaltungen, da seit dem 6. Juni 2025 bei Mieterwechseln oder Neuvermietungen keine rückwirkende Meldung mehr möglich ist. Damit der Mieterwechsel reibungslos funktioniert und jeder Beteiligte nur bezahlen muss, was er selbst verbraucht hat, muss der Prozess so früh wie möglich angestoßen werden. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Energieversorger ist das A und O, idealerweise geben Sie dabei direkt die Marktlokations-ID und Zählernummer mit an. Wir empfehlen, einen Mieterwechsel mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzukündigen und den finalen Zählerstand zeitnah nach erfolgter Übergabe zu übermitteln.
Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass Vor- und Nachname des neuen Mieters analog dessen ist, wie der neue Mieter an seinem Wohnsitz gemeldet ist.
Ergänzen Sie bitte ein Foto der Zählerstände aus ihrem Übergabeprotokoll.
Die Grundversorgung hat keine Mindestvertragslaufzeit und eine kurze Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Mieterinnen und Mieter können zum nächstmöglichen Termin schnell in ihren Mainova-Wunschtarif wechseln.
Damit Energie reibungslos auch an der neuen Anschrift fließt, muss der Prozess früh genug angestoßen werden. Wir raten, jeden Umzug mindestens 14 Tage im Voraus anzukündigen und nach Übergabe zeitnah den Zählerstand mitzuteilen. Wenn die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt, bleibt der Stromzähler auf Sie registriert und der dortige Stromverbrauch wird weiterhin Ihrem Kundenkonto zugerechnet. Dies betrifft Mieter und Eigentümer gleichermaßen und kann zu unnötigem Ärger führen.