Meldung: Vertragspartner verstorben

Als Erbe/Erbin können Sie den Energievertrag per Sonderkündigung beenden, wenn Sie die Wohnung des Verstorbenen/der Verstorbenen ebenfalls kündigen bzw. verkaufen.

Antragssteller

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oder

Lieferstelle

Sparten

Bitte wählen Sie die Sparte aus, die Sie kündigen möchten (Mehrfachauswahl möglich).