Häufige Fragen zum Zähler

Strom-/Gaszähler sind in der Regel im Keller oder im Eingangs-/Flurbereich des Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern sollten Sie z.B. den Hausmeister ansprechen, da die Zähler manchmal nicht frei zugänglich sind.

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Strom-/Gaszähler befinden sich der Regel im Keller oder im Eingangs-/Flurbereich des Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern sollten Sie z. B. den Hausmeister ansprechen, da die Zähler manchmal nicht frei zugänglich sind. Der Strom- und/oder der Gaszähler kann/können auch direkt in Ihrer Wohnung installiert sein. Das ist vor allem bei älteren Häusern der Fall.

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Nutzen Sie unser Informationsblatt mit Abbildung und kurzer Anleitung zur Zählerstandserfassung.

Der Zählerstand ist beim Stromzähler mit der Einheit kWh gekennzeichnet.
Bei den Gas- und Wasserzählern steht entsprechend als Einheit.

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Auf den ersten Blick scheint das Prozedere überflüssig, aber es ist erklärbar:

Der örtliche Messstellenbetreiber (in Frankfurt bspw. die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH) liest den Zählerstand in der Regel einmal jährlich ab. Alternativ kann er Sie auch um eine Ablesung Ihrer Zähler bitten.

Zwar bekommen wir von Ihrem Messstellenbetreiber auch Zählerstände gemeldet, aber häufig unterscheiden sich die Ablesetermine des Messstellenbetreibers von denen des Lieferanten, so dass eine weitere Ablesung notwendig werden kann.

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Um Ihre Jahresabrechnung mit einem tatsächlichen Verbrauch erstellen zu können, benötigen wir einen aktuellen Zählerstand.

Bekommen wir hierzu keine termingerechte Rückmeldung, sind wir berechtigt, den Zählerstand rechnerisch – also auf Basis von Verbrauchswerten der letzten Jahre – für die Abrechnung zu ermitteln.

Falls es sich um Ihre erste Jahresabrechnung handelt, können wir die Jahresabrechnung z. B. anhand der von Ihnen angegebenen Mengen/Verbräuchen erstellen.

Auf Ihrer Jahresabrechnung erhalten Sie in diesem Fall eine gesonderte Information, dass Ihr Zählerstand rechnerisch ermittelt werden musste.

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Die Plausibilitätsprüfung dient der Absicherung gegen mögliche Fehleingaben. Dabei wird geprüft, ob der Verbrauch der aktuellen Periode in etwa dem Verbrauch der letzten Periode entspricht.
 

Die Plausibilitätsprüfung ist nur zu Ihrem Vorteil. Es handelt sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, welche Sie vor falsch gestellten Rechnungen bewahrt.

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Wenn Sie an der Messgenauigkeit Ihres Zählers zweifeln, können Sie eine Befundprüfung beantragen.


Jetzt Befundprüfung beantragen

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Ihr Zähler ist gesperrt? Keine Sorge, das bekommen wir gemeinsam wieder hin – unser Kundeservice hilft Ihnen gerne unter 069 80088018  weiter. 

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