Mainova setzt sich für Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette ein

Unternehmen

18.09.2023 | Frankfurt am Main

Die Mitglieder des Branchendialogs Energiewirtschaft
Die Mainova AG übernimmt seit jeher Verantwortung für die menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten. Auf nationaler Ebene bringt sich der regionale Energieversorger dazu im Branchendialog Energiewirtschaft ein, der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) initiiert wurde. Am Mittwoch (13.9.) stellten die insgesamt 21 Mitglieder in Berlin eine gemeinsam erarbeitete Publikation zu potenziellen menschenrechtlichen Risiken entlang der Liefer- und Wertschöpfungsketten vor. Diese berücksichtigt im Wesentlichen die besonders für die Energiewende relevanten Sparten Photovoltaik, Batteriespeicher, Windenergie, Erdgas, Stromnetze und Wasserstoff.

Staatssekretärin Lilian Tschan sagte anlässlich der Veröffentlichung: „Die Publikation ist ein wichtiger erster Meilenstein des Branchendialogs Energiewirtschaft. Mit ihr haben die Mitglieder des Dialogs wertvolle Grundlagenarbeit geleistet, die allen Unternehmen in der Branche zugutekommt und die Basis für die Entwicklung konkreter Maßnahmen sein wird.“

Ferdinand Huhle, Bereichsleiter Konzernkommunikation und Public Affairs der Mainova AG, betonte: „Menschenrechte und Umwelt aktiv zu schützen, ist fester Bestandteil aller Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen bei Mainova. Dies entspricht unserem Selbstverständnis als verantwortungsbewusster regionaler Energieversorger. Vor diesem Hintergrund ist uns die Mitarbeit im Branchendialog der Energiewirtschaft ein zentrales Anliegen, denn gemeinsam können wir wirksamer handeln und damit mehr bewegen. Das Bewusstsein sowie ein gemeinsames Verständnis für potenzielle Risiken stellen dafür eine wichtige Grundlage dar. Darüber hinaus sind insbesondere praktikable Regelungen sowie konkrete und angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen ausschlaggebend dafür, dass die Unternehmen ihren Sorgfaltspflichten auch im Sinne des Gesetzes nachkommen können.“

Um ihren unternehmerischen Sorgfaltspflichten gemäß des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) nachzukommen, hat Mainova unter anderem potenzielle Risiken im eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette analysiert, ein Beschwerdeverfahren eingerichtet sowie eine Grundsatzerklärung veröffentlicht. Außerdem beschäftigt das Unternehmen eine Menschenrechtsbeauftragte, die die Umsetzung der Sorgfaltspflichten entsprechend der gesetzlichen Anforderungen steuert und überwacht.

Weitere Informationen:

Auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Auf den Internetseiten der Mainova:

Foto: Am 13. September stellten Staatssekretärin Lilian Tschan und die Mitglieder des Branchendialogs Energiewirtschaft in Berlin eine gemeinsame Publikation vor, die für sechs ausgewählte Sparten der Branche potenzielle menschenrechtliche Risiken ausweist (Quelle: BMAS/Ralf Rühmeier)