Wie setzt sich der Strompreis eigentlich zusammen?
03.08.2022
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Der Strompreis hat drei Bestandteile: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben & Umlagen sowie die Netzentgelte. Rund 59 % des Strompreises sind staatlich veranlasst. Rund 34 % der Stromkosten entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte betragen rund 25 %. Für Beschaffung, Service und Vertrieb verbleiben 41 %.
![Frau mit Taschenrechner und Preistabellen](/resource/image/61996/landscape_ratio3x2/760/506/cac23a0f7b985d51427427172710230e/2C151A44B25AA362ED3BF1E9190AB5A1/co2-bepreisung.jpg)
Der Strompreis hat drei Bestandteile: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben & Umlagen sowie die Netzentgelte. Rund 59 % des Strompreises sind staatlich veranlasst. Rund 34 % der Stromkosten entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte betragen rund 25 %. Für Beschaffung, Service und Vertrieb verbleiben 41 %.
Staatliche Preisbestandteile
Darunter fallen zum Beispiel die Mehrwert- und Stromsteuer, eine Umlage für die Förderung von Offshore-Windenergie oder ein Aufschlag für die Kraft-Wärme-Kopplung. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist dieser Anteil leicht gesunken. Diese Preisbestandteile können die Energieversorger nicht beeinflussen, sondern sind verpflichtet, sie voll an die jeweiligen Endkundinnen und -kunden weiterzugeben.
Kostenanteil für das Netz macht weniger als ein Viertel aus
Rund ein Viertel des Preises wird durch das Netzentgelt bestimmt. Dieses wird von den Strom- und Gasnetzbetreibern für die Nutzung der Netzinfrastruktur zur Netzdurchleitung von Strom und Gas erhoben. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur berechnet.