Wie setzt sich der Strompreis eigentlich zusammen?

03.08.2022

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Der Strompreis hat drei Bestandteile: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben & Umlagen sowie die Netzentgelte. Rund 59 % des Strompreises sind staatlich veranlasst. Rund 34 % der Stromkosten entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte betragen rund 25 %. Für Beschaffung, Service und Vertrieb verbleiben 41 %.

Frau mit Taschenrechner und Preistabellen

Der Strompreis hat drei Bestandteile: Beschaffungskosten, Steuern, Abgaben & Umlagen sowie die Netzentgelte. Rund 59 % des Strompreises sind staatlich veranlasst. Rund 34 % der Stromkosten entfallen auf Steuern, Abgaben und Umlagen. Die Netzentgelte betragen rund 25 %. Für Beschaffung, Service und Vertrieb verbleiben 41 %.

Staatliche Preisbestandteile

Darunter fallen zum Beispiel die Mehrwert- und Stromsteuer, eine Umlage für die Förderung von Offshore-Windenergie oder ein Aufschlag für die Kraft-Wärme-Kopplung. Mit der Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 ist dieser Anteil leicht gesunken. Diese Preisbestandteile können die Energieversorger nicht beeinflussen, sondern sind verpflichtet, sie voll an die jeweiligen Endkundinnen und -kunden weiterzugeben.

Kostenanteil für das Netz macht weniger als ein Viertel aus

Rund ein Viertel des Preises wird durch das Netzentgelt bestimmt. Dieses wird von den Strom- und Gasnetzbetreibern für die Nutzung der Netzinfrastruktur zur Netzdurchleitung von Strom und Gas erhoben. Die Höhe der Netzentgelte wird von der Bundesnetzagentur berechnet.


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