Entlastungspaket der Bundesregierung nimmt zunehmend Gestalt an

24.11.2022

2 Minuten

Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf umfassende Maßnahmen als Ausgleich für die rasant steigenden Preise geeinigt. Mit insgesamt 200 Mrd. Euro unterstützt der Abwehrschirm alle Teile der Gesellschaft, vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende und besonders betroffene Unternehmen.

Mann hält Glühbirne und zählt Münzgeld

Die Ampel-Koalition im Bund hat sich auf umfassende Maßnahmen als Ausgleich für die rasant steigenden Preise geeinigt. Mit insgesamt 200 Mrd. € unterstützt der Abwehrschirm alle Teile der Gesellschaft, vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, Rentnerinnen und Rentner, Studierende und besonders betroffene Unternehmen.

Die Gas- und Strompreisbremse soll im Dezember 2022 beschlossen werden

Kern der Maßnahmen ist eine Strom- und Gaspreisbremse. Im Strombereich bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh einen Basisverbrauch von 80 % zu einem festen Preis von 40 ct/kWh brutto subventioniert. Um Sparanreize zu erhalten, zahlen sie bei Überschreitung der Verbrauchsgrenze den normalen Marktpreis. Die Strompreisbremse soll vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 gelten. Angedacht ist, dass die Monate Januar und Februar 2023 rückwirkend angerechnet werden. Entschieden ist das aber noch nicht.

Die Gaspreisbremse soll ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 gelten, wobei auch hier rückwirkend die Entlastungsbeiträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden sollen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresbedarf bis zu 1,5 Mio. kWh im Jahr wird der Preis für 80 % des Vorjahresverbrauchs auf 12 ct pro kWh brutto begrenzt. Aber auch die Fernwärmekundinnen und -kunden werden berücksichtigt: Ihr Preis soll im Basisverbrauch bei 9,5 Cent pro kWh (für Haushaltskundinnen und -kunden) gedeckelt werden.

Die Strom- und Gaspreisbremse soll im Dezember 2022 beschlossen werden. So lange kann es zu noch Änderungen kommen. Klar ist hingegen, dass der Staat die Abschlagszahlung für Gas- und Wärmelieferungen im Dezember 2022 übernimmt.

Details zur Finanzierung stehen noch nicht fest

Finanziert werden soll das Gesamtpaket über den Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sowie durch Abschöpfung von „Zufallsgewinnen“. Hintergrund ist das Preisfindungssystem im Strom-Großhandel: Der Strompreis wird über alle Erzeugungsarten hinweg einheitlich festgelegt, die letzte benötigte Erzeugungsart (meist Gaskraftwerke, die das Erdgas sehr teuer einkaufen müssen) setzt dabei den Strompreis über alle Erzeugungsarten hinweg (Merit-Order-Prinzip). Hiervon profitieren vor allem erneuerbare Energien-Anlagen. Diese „Zufallsgewinne“ sollen nun abgeschöpft werden. Wie genau wird der Gesetzgeber noch entscheiden. Überlegt wird derzeit auch, wie Zufallsgewinne u.a. der im Erdöl-, Kohle- und Raffineriebereich tätige Unternehmen abgeschöpft werden können.

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