Bequemer Service für unsere Kundinnen und Kunden: Mainova hat als sog. Netznutzerin gegenüber dem örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage, sofern die Voraussetzungen dafür gem. §22 EnFG an einer Marktlokation vorliegen.
Diese Voraussetzungen liegen an der unten genannten Marktlokation vor, ich bitte daher um Geltendmachung dieser Umlagenprivilegierung beim Verteilnetzbetreiber.