Antragsformular § 22 EnFG

Bequemer Service für unsere Kundinnen und Kunden: Mainova hat als sog. Netznutzerin gegenüber dem örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage, sofern die Voraussetzungen dafür gem. §22 EnFG an einer Marktlokation vorliegen. 

Diese Voraussetzungen liegen an der unten genannten Marktlokation vor, ich bitte daher um Geltendmachung dieser Umlagenprivilegierung beim Verteilnetzbetreiber. 

 

Adresse der Verbrauchsstelle

Hinweis

Ich versichere in diesem Zusammenhang das Bestehen folgender Tatsachen: 

  • Ich bin Eigentümer einer Wärmepumpe, deren Verbrauch über einen separaten, nicht den sonstigen Haushalts- bzw. Betriebsverbrauch messenden Zählpunkt gemäß §22 Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) gemessen wird. Als gewerblicher Letztverbraucher von Elektrizität versichere ich für mein Unternehmen ferner:
  • Das Unternehmen stellt kein sog. „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach § 22 Nr. 2 EnFG dar.
  • Gegen das Unternehmen bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt. 

Etwaige Änderungen werde ich unaufgefordert Mainova mitteilen.