Bei der Umstellung der Wärmelieferung nach § 556c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf gewerbliche Wärmelieferung muss nach der Wärmelieferverordnung (WärmeLV) ein sogenannter Warmmietenneutralitätsvergleich durchgeführt werden. Wir unterstützen Sie gerne und erstellen für Sie den Kostenvergleich. Dafür benötigen wir einige Angaben. Bitte übermitteln Sie uns diese über den Fragebogen.