11.11.2025 | Frankfurt am Main
Zum 1. Januar 2026 senkt Mainova die Preise in den Grundversorgungstarifen „Mainova Strom Classic“ und „Mainova Erdgas Classic“. Möglich wird dies zum einen durch einen vorausschauenden Energieeinkauf. Zum anderen wirken sich geplante staatliche Entlastungen wie ein für 2026 angekündigter Bundeszuschuss zu den Stromnetzentgelten auf Übertragungsnetzebene und der Wegfall einer staatlichen Umlage auf Erdgas positiv aus. Diese Entlastungen geben wir in voller Höhe weiter.
Bei einem Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.500 Kilowattstunden reduziert sich der Preis im Tarif „Mainova Strom Classic“ um 1,68 Cent je Kilowattstunde (brutto), was einer jährlichen Ersparnis von rund 42 Euro (brutto) entspricht. Neben den niedrigeren Beschaffungskosten ermöglichen gesunkene Netzentgelte aufgrund des vorgesehenen Bundeszuschusses zu den Übertragungsnetzentgelten diese Entlastung.
Auch beim Erdgas profitieren Kundinnen und Kunden: Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden spart ein Haushalt im Tarif „Mainova Erdgas Classic“ künftig rund 69 Euro (brutto) im Jahr. Zu der Preissenkung von 0,46 ct/kWh (brutto) trägt neben dem vorausschauenden Energieeinkauf auch der vorgesehene Entfall der staatlichen Gasspeicherumlage bei. Ab dem 1. Januar 2026 will der Bund diese Kosten vollständig übernehmen. Mainova gibt diese geplante staatliche Entlastung unmittelbar weiter. Dadurch wird der gleichzeitige Anstieg anderer staatlicher Abgaben wie des CO2-Preises kompensiert.
Die aufgeführten Preissenkungen gelten für die Grundversorgungstarife Strom und Erdgas der Mainova. In anderen Energietarifen beispielsweise mit festen Laufzeiten können Abweichungen auftreten. In jedem Fall berücksichtigen wir die staatlichen Entlastungen auch in diesen Tarifen. Insgesamt hängt die Preisentwicklung von vielen individuellen Faktoren wie Preisgarantien, regional differenzierten Netzentgelten oder auch dem Verbrauchsverhalten ab.
Mainova informiert im Internet unter www.mainova.de/preisfakten umfassend über die Preisentwicklungen. Für Fragen stehen darüber hinaus der Online-Service, unsere Webseite und die telefonische Beratung jederzeit zur Verfügung.
Zum Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und der Abschaffung der Gasspeicherumlage
Die Bundesregierung will die Menschen bei den Energiekosten entlasten. Dazu hat sie sich im Bundeskabinett auf einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu den Übertragungsnetzentgelten geeinigt. Der Gesetzgebungsprozess dazu muss erst noch abgeschlossen werden. Dies geschieht voraussichtlich Ende November. Erst dann ist dieser rechtskräftig. Gleiches gilt für die vorgesehene Abschaffung der Gasspeicherumlage ab dem 1. Januar 2026. Auch hier muss der Gesetzgebungsprozess erst noch abgeschlossen werden.
Für eine Preisanpassung ab dem 1. Januar 2026 ist dies aufgrund geltender Informationsfristen zu kurzfristig. Damit Kundinnen und Kunden dennoch schnellstmöglich von sinkenden Preisen profitieren können, hat Mainova diese geplanten staatlichen Entlastungen bereits jetzt in der Preiskalkulation berücksichtigt.