Einstweilige Verfügung erweist grundversorgten Verbraucherinnen und Verbrauchern einen Bärendienst

Kunde

Preise

22.02.2022 | Frankfurt am Main

Vor dem Hintergrund der Versorgungseinstellung einiger Energieanbieter hatte die Mainova AG zum 3. Januar 2022 gesonderte Preise für Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung eingeführt. Denn als zuständiger Grundversorger springt das Unternehmen für die betroffenen Kundinnen und Kunden von Fremdanbietern ein. Ungeplante, zusätzliche Mengen aber muss Mainova zu einem hohen Marktpreisniveau nachbeschaffen. Daher hatte sich das Unternehmen wie auch über 400 andere Energieversorger zur Einführung von eigenen Neukundentarifen in der Grund- und Ersatzversorgung entschlossen.

Das Landgericht Frankfurt hat dagegen nun eine einstweilige Verfügung erlassen. Mainova folgt den damit verbundenen rechtlichen Vorgaben und passt deshalb die Arbeitspreise der Neukundentarife in der Grund- und Ersatzversorgung auf das Niveau der grundversorgten Bestandskundschaft an.

Dessen ungeachtet hält Mainova die Entscheidung für falsch und wird gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen. So geht das Unternehmen weiterhin davon aus, dass die gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen der Landgerichte Berlin, Leipzig und Köln, die in gleicher Sache eine andere Auffassung vertreten, rechnet das Unternehmen sich dafür gute Erfolgsaussichten aus. Wenn sich die Rechtsauffassung des Landgerichts Frankfurt bundesweit durchsetzen würde, wäre dies ein Bärendienst für die grundversorgten Verbraucherinnen und Verbraucher. Denn damit werden die Risiken, die mit den kurzfristig angelegten Geschäftsmodellen der Energiediscounter einhergehen, auf die Schultern aller Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung abgewälzt.

Unabhängig davon steht Mainova für den Wettbewerb in einem liberalisierten Energiemarkt. Das Unternehmen bietet seinen Kundinnen und Kunden jeweils Sondertarife außerhalb der Grundversorgung an, sofern ein Wechsel vorteilhaft ist.