Osterpaket bringt EEG-Novelle

26.04.2022

2 Minuten

Vor den Sommerferien soll der Bundestag unter anderem Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschließen. Die Umsetzung soll 2023 folgen.

Zu Jahresbeginn kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), seine Pläne für ein sogenanntes Osterpaket an.

Grünes Feld mit Solaranlagen vor blauem Himmel

Vor den Sommerferien soll der Bundestag unter anderem Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschließen. Die Umsetzung soll 2023 folgen.


Zu Jahresbeginn kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), seine Pläne für ein sogenanntes Osterpaket an. Nun sind erste Details bekannt. Die weitestgehende Änderung betrifft das EEG. Bis 2035 soll die Stromerzeugung nahezu treibhausgasneutral sein. Das Ausbauziel der erneuerbaren Energien für 2030 wird dafür auf 80 % des Bruttostromverbrauchs angehoben. Die Bundesregierung rechnet damit, dass dann 600 von 715 Terawattstunden durch erneuerbare Energien erbracht werden. Um dies zu erreichen, soll die Windenergie an Land bis dahin von heute 56 Gigawatt (GW) auf 115 GW nahezu verdoppelt, auf See von acht GW auf 30 GW erhöht werden. Auch die Photovoltaik soll von derzeit 59 GW auf 215 GW mehr als verdreifacht werden.

Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau wie etwa planungs- und umweltrechtliche Vorgaben sollen abgebaut werden und erneuerbare Energien künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen und der „öffentlichen Sicherheit“ dienen. Ob dies ausreichen wird, um den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, ist fraglich. Auch die Branchenverbände sehen hier zusätzlichen Handlungsbedarf, um den Ausbau deutlich zu beschleunigen. Das Osterpaket hat das Kabinett am 6. April 2022 passiert. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind noch zu erwarten.

EEG-Umlage wird zum 01.07.2022 abgeschafft

Der Bundestag hat die Absenkung der EEG-Umlage auf O Cent pro Kilowattstunde beschlossen. Das „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ sieht vor, dass die EEG-Umlage de facto bereits zum 1. Juli 2022 abgeschafft wird. Dazu wird die EEG-Umlage mit Wirkung zum 1. Juli 2022 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf null gesetzt. Die dauerhafte Abschaffung und Finanzierung der EEG-Förderung über den Energie- und Klimafonds erfolgt in einem zweiten Schritt im Rahmen der aktuell anstehenden EEG-Novelle.

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