Die kommunale Wärmeplanung kommt

28.11.2022

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Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch die Wärmeversorgung der Kommunen dekarbonisiert werden. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit an einem Gesetz für eine kommunale Wärmeplanung.

Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, muss auch die Wärmeversorgung der Kommunen dekarbonisiert werden. Aus diesem Grund arbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit an einem Gesetz für eine kommunale Wärmeplanung. Zeitnah soll ein Entwurf für eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung ins Bundeskabinett eingebracht werden. Das Bundesgesetz stellt den verbindlichen Rahmen für alle landesrechtlichen Regelungen dar. Die Bundesländer können darüber hinaus Regelungen beschließen, dürfen aber nicht hinter die des Bundesgesetzes fallen.

Wärme ohne fossile Energieträger

Das BMWK versteht unter einer kommunalen Wärmeplanung einen planerischen Prozess, dessen Ziel es ist, auf kommunaler Ebene die Klimaziele zu erreichen. Dafür wird eine Dekarbonisierungsstrategie für die Wärmeversorgung entwickelt, die an der Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ausgerichtet ist. Detaillierte methodische und inhaltliche Festlegungen sollen jedoch nicht durch das Bundesgesetz vorgeschrieben werden. Aus Sicht von Mainova sollte den Kommunen die grundsätzliche Organisation, Fortschreibung des Fortschritts, Festlegung lokaler Vorgaben und Eckwerte sowie die Beschaffung der notwendigen Daten obliegen. Die Modelle und der Rechenprozess hingegen sollten bei den Netzbetreibern und Versorgern aufgebaut und betreut werden.

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