E-Auto-Förderung 2023: neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

E-Mobilität

19.12.2023

7 Minuten

Der Erwerb rein elektrischer Fahrzeuge wurde 2023 weiterhin staatlich gefördert, wenn auch mit neuen Fördersätzen. Außerdem entfiel die Förderung für Plug-in-Hybride. Leider ist der sogenannte Umweltbonus früher als geplant ausgelaufen und es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

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Autor: Mainova Redaktion

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Wichtiger Hinweis
Die staatliche Förderung fürs Elektroauto, der sogenannte Umweltbonus, ist früher als geplant ausgelaufen. Die Mittel für den Umweltbonus wurden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle schreibt dazu auf seiner Webseite : „[…] Seit dem 18.12.2023 um 00:00 Uhr können daher keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Hintergrund ist die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, in dessen Folge dem KTF 60 Milliarden Euro entzogen werden. Daher muss der Wirtschaftsplan des KTF für 2024 neu aufgestellt werden und ihm stehen weniger Mittel zur Verfügung. […]“
 Bereits zugesagte Zuschüsse sind vom vorzeitigen Aus des Umweltbonus übrigens nicht betroffen. Und: Wenn ihr euren Förderantrag bis zum 17. Dezember 2023 gestellt hattet, wird dieser auch weiterhin bearbeitet. Den Status eures Antrags könnt ihr online mit eurer Vorgangsnummer und PLZ abfragen

Die gute Nachricht zuerst: Kauf und Leasing reiner Elektroautos werden auch dieses Jahr staatlich gefördert! Der Umweltbonus 2023 wurde jedoch neu ausgerichtet und es gelten reduzierte Fördersätze. Die Bezuschussung von Plug-in-Hybriden entfällt. Aber wie hoch ist die Umweltprämie seit dem 1. Januar und wo stellt man den Förderantrag? Sind bereits weitere Anpassungen geplant? Wir beantworten häufig gestellte Fragen rund um die neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus und geben euch hilfreiche Tipps zur E-Auto-Förderung.

Wie hoch ist die staatliche Förderung fürs Elektroauto?

Neues Jahr – und auf eurer To-do-Liste steht die Anschaffung eines E-Autos ganz oben? Ein guter Vorsatz! Denn der Umweltbonus für E-Autos wird fortgesetzt, allerdings hat sich doch einiges geändert. Verglichen mit dem Rekordjahr 2022 sind die Fördersätze gesunken. Beim Kauf eines Neufahrzeugs etwa liegt der Bundesanteil am Umweltbonus für 2023 noch bei 4.500 € (inkl. der Innovationsprämie und bei einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €). On top kommt der sogenannte Herstelleranteil, der die Hälfte der Bundesförderung beträgt. Zumindest beim Kauf wird dieser Zuschuss meist automatisch verrechnet. Einige Hersteller haben angekündigt, bei ausgewählten und bereits bestellten Modellen die finanziellen Nachteile auszugleichen. Hier lohnt sich der Blick ins Kleingedruckte. Ganz wichtig: Generell gibt es die Umweltprämie nur noch für batterie- und brennstoffzellenbetriebene Fahrzeuge. Für Plug-in-Hybride könnt ihr also keine Förderanträge mehr stellen.

Die E-Auto-Prämie 2023 kompakt

Für unsere eMobility-Newbies oder als kleiner Reminder: Bevor ihr in die Förderdetails einsteigt, achtet unbedingt darauf, dass euer Fahrzeugmodell beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als förderfähiges Fahrzeug gelistet ist. Mehr dazu später, wenn es konkret um die Antragsstellung geht. Damit ihr einen Förderantrag für die BAFA-Prämie einreichen könnt, muss euer E-Fahrzeug erworben und zugelassen sein. Sowohl Fahrzeugkäufe als auch Leasingverträge sind okay. Antragsberechtigt sind Privatpersonen – und bis zum 31. August 2023 auch weiterhin Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein förderfähiges E-Fahrzeug zugelassen wird. Achtung: Ab dem 1. September 2023 wird die E-Auto-Förderung auf Privatpersonen beschränkt. Maßgeblich bleibt das Datum des Förderantrags beim BAFA, der die Zulassung eures E-Autos voraussetzt.

Bundesanteil der Förderung für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beim Fahrzeugkauf:

  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €: 4.500 €
  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells über 40.000 € und bis 65.000 €: 3.000 €
  • Für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells über 65.000 €: keine staatliche Förderung
  • Bei einer erhöhten Mindesthaltedauer von 12 Monaten (eine kürzere Haltedauer oder auch die Rückabwicklung des Kaufs müsst ihr unverzüglich melden)
  • Bei Beantragung durch Privatpersonen bis einschließlich 31. Dezember 2023

Quelle: BAFA. Es gilt der Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Oben aufgeführt ist der Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inkl. Innovationsprämie für das Jahr 2023. Der Herstelleranteil soll „auch zukünftig 50 % der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen“, schreibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Prüft vor einer Kaufentscheidung die Förderkonditionen für euer E-Fahrzeug immer noch einmal im Detail.


BAFA-Prämie: Das gibt‘s bei Leasingverträgen zu beachten


Ein neues E-Auto zu leasen ist als Alternative zum Kauf vor allem eins: deutlich flexibler. Ihr legt die Vertragslaufzeit fest und zahlt entsprechend eine monatliche Leasingrate. Wenn ihr dabei ganz auf Elektroantrieb setzt, könnt ihr euch beim BAFA gelistete Leasingfahrzeuge durch den Umweltbonus fördern lassen. Allerdings müsst ihr für den BAFA-Anteil i. d. R. mit einer Sonderzahlung in Vorleistung gehen.
Bei Beantragung bis einschließlich 31. Dezember 2023 liegt der Bundesanteil am Umweltbonus inkl. Innovationsprämie bei 4.500 € (für Neufahrzeuge mit einem Netto-Listenpreis des Basismodells bis 40.000 €) – plus Herstelleranteil. Die volle Förderung wird aber nur bei einer Leasinglaufzeit von über 23 Monaten und einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten gewährt. Alle Infos zur Staffelung der Umweltprämie und der jeweiligen Mindesthaltedauer beim Leasing sowie weitere Tipps zu Leasingverträgen findet ihr auf der BAFA-Seite in den Abschnitten „Fördersätze“ bzw. „Wer kann einen Antrag stellen?“.
Und, apropos Haltedauer. Wenn ihr euer geleastes E-Auto doch früher abgeben solltet als geplant, kann dies einen anderen Fördersatz zur Folge haben. In diesem Fall müsst ihr das unbedingt beim BAFA melden!

E-Auto-Förderung für junge Gebrauchtfahrzeuge

Noch ein Tipp für alle, die mit Kauf oder Leasing eines gebrauchten E-Autos liebäugeln: Die Umweltprämie für reine Elektroautos gibt es nicht nur für nigelnagelneue, sondern auch für sogenannte junge Gebrauchtfahrzeuge – sofern das Modell förderfähig ist. Allerdings gelten auch hier neue Fördersätze und weitere besondere Bedingungen. Einige wesentliche Punkte im Überblick:

  • Die erste Zulassung des jungen Gebrauchtfahrzeugs darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen
  • Die Laufleistung von 15.000 km darf zum Zeitpunkt der Zulassung auf euch als Antragssteller nicht überschritten sein
  • Ein privater Kfz-Kaufvertrag ist nicht förderfähig
  • Für das Fahrzeug dürfen zuvor weder der Umweltbonus noch eine vergleichbare staatliche Förderung in einem EU-Mitgliedstaat gewährt worden sein
  • Die Mindesthaltedauer liegt bei 12 Monaten im Inland
  • Die Beschränkung, junge Gebrauchtfahrzeuge nur bei Anmeldung auf den Zweithalter zu fördern, entfällt

Wie hoch die E-Auto-Prämie 2023 für junge Gebrauchtfahrzeuge bei Kauf oder Leasing ist und wie sie im Detail aufgeschlüsselt wird, könnt ihr auf der BAFA-Seite nachlesen. Dort findet ihr auch die gesamte Checkliste zu den Fördervoraussetzungen für Gebrauchtwagen. Ob online oder beim Autoverkäufer eures Vertrauens – es ist wichtig, dass ihr euch gut informiert!

Der neugestaltete Umweltbonus

15 Mio. vollelektrische Pkw bis 2030, so lautet das Ziel der Bundesregierung. Der Umweltbonus unterstützt euren Wechsel vom klassischen Verbrenner auf ein klima- und umweltfreundlicheres E-Auto. Dabei handelt es sich um eine finanzielle Beteiligung der Bundesregierung und Industrie, mit der der Verkauf elektrisch betriebener Fahrzeuge gefördert werden soll.
Mit der neuen Förderrichtline, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, soll der Umweltbonus konsequent auf den Klimaschutz ausgerichtet werden. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte hierzu bereits im Juli vergangenen Jahres: „Die Elektromobilität hat den Übergang in den Massenmarkt geschafft: […] E-Fahrzeuge werden also immer beliebter und brauchen in absehbarer Zukunft keine staatlichen Zuschüsse mehr. Wir müssen aber den Übergang gestalten und genau das tun wir mit der Neukonzipierung der Förderung. Für die nun anstehende Förderphase setzen wir einen klaren Fokus auf Klimaschutz und konzentrieren die Förderung auf rein batterieelektrische Fahrzeuge. […].“ (Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 26. Juli 2022)
Die Mittel für den Umweltbonus werden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Und egal, ob Kauf oder Leasing, Neuwagen oder junger Gebrauchter: Ist der Fördertopf leer, dann gibt es auch keine Prämien mehr. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht. Ein frühzeitiger Antrag kann sich also auch dieses Jahr wieder lohnen!

Schnelles Laden bringt euch auf die Überholspur

Natürlich macht selbst das flotteste Elektroauto nur halb so viel Spaß, wenn die Ladeoptionen nicht stimmen. Sowohl privat als auch im öffentlichen Raum. Auch wir wissen das und treiben den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Frankfurt und der Rhein-Main-Region voran. Im vergangenen Dezember haben wir die ersten Schnellladesäulen im Frankfurter Stadtgebiet in Betrieb genommen. Diese hochmodernen Lade-Hubs ergänzen unser Angebot zur E-Mobilität, das wir derzeit intensiv überarbeiten. Euch erwarten ein exklusiver Autostromtarif und verschiedene Wallboxen für zu Hause. Wenn ihr über den Start des Angebots informiert werden wollt, könnt ihr euch ganz einfach registrieren, um nichts zu verpassen.

So stellt ihr euren Förderantrag beim BAFA

Wie oben bereits kurz erwähnt, muss euer Fahrzeugmodell auf der vom BAFA veröffentlichten Liste stehen, mit der sich die Automobilhersteller zu einer Beteiligung an der Finanzierung des Umweltbonus verpflichten. Da sich die Förderfähigkeit ändern kann, empfiehlt das BAFA eine aktuelle Fahrzeugliste vor Anschaffung und Beantragung eines Fahrzeugs zu prüfen.
Um den Bundesanteil am Umweltbonus zu erhalten, reicht ihr den Förderantrag online direkt beim BAFA ein – am besten zeitnah nach der Zulassung. Theoretisch habt ihr ab Zulassung aber 1 Jahr Zeit. Die Antragsstellung ist nur für reine E-Fahrzeuge möglich, die von euch erworben und bereits auf euch zugelassen sind. Neben euren persönlichen und fahrzeugbezogenen Daten braucht ihr im besten Fall nur zwei Anlagen zum Förderantrag hochladen: die Fahrzeugrechnung, aus der auch der Herstelleranteil hervorgeht, und ein Formblatt zur Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben. Für Gebrauchtfahrzeuge und generell beim Leasing sind weitere Nachweise notwendig. Wenn ihr alle Bedingungen erfüllt, wird euch nach abgeschlossener Prüfung die BAFA-Prämie fürs Elektroauto überwiesen.
Checklisten zu den Fördervoraussetzungen, hilfreiche Musterunterlagen sowie eine Übersicht aktueller Regelungen und Fristen gibt’s beim BAFA im Bereich „Elektromobilität“.


Die neue Förderrichtlinie zum Download

Bundesanteil am Umweltbonus, Herstelleranteil, Netto-Listenpreise und Mindesthaltedauer – wenn euch jetzt der Kopf schwirrt, dann ladet euch die „Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)“ herunter. Lasst euch von dem komplizierten Namen nicht abschrecken, in dem Dokument findet ihr alle Infos sowie die E-Auto-Prämien und Fördervoraussetzungen tabellarisch. Dann könnt ihr alles noch einmal in Ruhe nachlesen. Wir raten euch generell, die aktuellen Bedingungen für eure E-Auto-Förderung kurz vor Vertragsabschluss noch einmal zu checken und die Lieferzeiten im Blick zu behalten.

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