Vorsicht vor unseriösen Smart-Meter-Angeboten
06.11.2026 | Frankfurt am Main
Aktuell häufen sich in Frankfurt und in der Rhein-Main-Region Werbebriefe, die zum schnellen Wechsel auf intelligente Stromzähler, sogenannte Smart Meter, drängen. Oft entsteht dabei der Eindruck, ein zeitnaher Vertragsabschluss oder die sofortige Beauftragung eines solchen Zählers sei gesetzlich vorgeschrieben – oder das Angebot besonders wirtschaftlich für die Kunden.
Gut zu wissen: Für den gesetzlich vorgesehenen Einbau intelligenter Messsysteme braucht niemand selbst aktiv werden. In weiten Teilen Frankfurts ist die Mainova-Tochter NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) als grundzuständiger Messstellenbetreiber für den Smart-Meter-Rollout verantwortlich. Die Mainova Servicedienste GmbH (MSD) übernimmt im Auftrag der NRM die praktische Durchführung des Messstellenbetriebs sowie den Einbau der Geräte. Steht ein Zählerwechsel an, informiert das Unternehmen die betroffenen Kundinnen und Kunden rechtzeitig.
Grundsätzlich geht die Zeit der bisherigen analogen Stromzähler mit Drehscheibe zu Ende. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Haushalte und Gewerbe bis spätestens 2032 mit digitalen Messeinrichtungen ausgestattet werden. Ein intelligentes Messsystem mit Kommunikationsmodul, der Smart-Meter-Gateway, ist jedoch nur für bestimmte Kundengruppen verpflichtend vorgesehen. Dazu zählen all jene mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, mit größeren Photovoltaikanlagen (derzeit mehr als 7 Kilowatt installierte Leistung) oder mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die jeweils eine Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt verzeichnen.
Der Gesetzgeber hat diese Priorisierung bewusst gewählt: Die zusätzlichen Funktionen intelligenter Messsysteme bieten vor allem dort einen Nutzen, wo Stromverbrauch oder Stromerzeugung entsprechend hoch sind. Für Kundinnen und Kunden mit geringem Stromverbrauch oder ohne entsprechende Anlagen ergeben sich dagegen häufig nur begrenzte Vorteile, während die Messkosten steigen können.
Für grundzuständige Messstellenbetreiber wie die NRM gelten außerdem gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Im häufigsten Einbaufall liegen die jährlichen Kosten bei maximal 30 Euro. Wettbewerbliche Messstellenbetreiber können hingegen abweichende Preise verlangen, die teilweise deutlich höher ausfallen. Haushalte und Gewerbe sollten daher solche Werbeangebote und Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.