Unabhängig und sicher – die Energiepolitik der Bundesregierung
02.08.2022
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Die letzten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat am 8. Juli läuteten die politische Sommerpause ein. Im ersten halben Jahr der neuen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde energiepolitisch viel umgesetzt – wenn auch unter anderen Vorzeichen als ursprünglich angedacht. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine setzte zwei zentrale Themen an die oberste Stelle der energiepolitischen Agenda: Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit.
Die letzten Sitzungen von Bundestag und Bundesrat am 8. Juli läuteten die politische Sommerpause ein. Im ersten halben Jahr der neuen Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde energiepolitisch viel umgesetzt – wenn auch unter anderen Vorzeichen als ursprünglich angedacht. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine setzte zwei zentrale Themen an die oberste Stelle der energiepolitischen Agenda: Energiesicherheit und Energieunabhängigkeit.
Ganz konkret: das Osterpaket
Eine Erhöhung der Ausbauziele für erneuerbare Energien wird in Änderungen sowohl des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als auch des Wind-auf-See-Gesetzes festgeschrieben. Zur Erreichung der Ausbauziele müssen künftig zwei % der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen wer-den. Darüber hinaus wird die EEG-Umlage dauerhaft abgeschafft. Alle erneuerbaren Energien stehen zukünftig „im überragenden öffentlichen Interesse“, was diesen eine beschleunigte Planung und Umsetzung ermöglichen soll.
Die hessische Perspektive
Auch in Hessen und Frankfurt spiegelt sich die Energiepolitik des Bundes wider. Mit dem Koalitionsvertrag und der Verabschiedung des Haushalts der Stadt Frankfurt wurden sowohl das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 als auch erste finanzielle Mittel hierfür beschlossen. Die Landesregierung bringt zudem eine Neufassung des Hessischen Energiegesetzes auf den Weg und übernimmt damit die nachgeschärften Klimaziele des Bundes, die bis 2045 Klimaneutralität vorsehen. Enthalten sind auch landes-weite Zielvorgaben für PV- und Windkraftanlagen:
Zwei % der Landesfläche sollen für Windenergie vor-gesehen werden, ein % für Photovoltaikanlagen. Ebenso soll eine Photovoltaikpflicht auf landes- eigenen Gebäuden und auf Stellplätzen eingeführt wer-den. Für Kommunen ab 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern soll eine kommunale Wärmeplanung verpflichtend werden. Kommunen sollen hierfür ganzheitliche Konzepte zur Wärmeeffizienz und -versorgung erstellen. Dafür sollen unterschiedliche Maßnahmen in vorhandene Instrumente, wie etwa Flächennutzungs- und Bauleitpläne, integriert werden.
Was kommt nach dem Sommer?
Nach der Sommerpause ist mit weiteren Änderungen zu rechnen: So soll ab 1. Januar 2024 möglichst jede neu ein-gebaute Heizung zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Alternativ ist der der Anschluss an ein Wärmenetz möglich. Der EH40-Standard soll ab 2025 zum Neubaustandard werden und die Sanierung öffentlicher Gebäude soll stärker gefördert werden. Auch soll die kommunale Wärmeplanung für Städte und Gemeinden bundes-weit verpflichtend werden.