Mainova Erdgas Extra
Unser Erdgastarif mit dem Extra an Sicherheit
- 12 Monate Preisgarantie
- Garantieverlängerung für bis zu drei neue Elektrogeräte
- Persönlicher oder digitaler Kundenservice
- Rechnungen auf Wunsch kostenfrei per Post
Ihr persönliches Angebot
So einfach funktioniert der Wechsel
Erdgas Extra von Mainova – für eine sichere Versorgung mit gutem Gefühl! Wechseln Sie jetzt in unseren Gastarif mit doppelter Garantie und lehnen Sie sich entspannt zurück. Wir kümmern uns darum, dass Ihre Energie jetzt und in Zukunft einfach funktioniert.
Wir sind persönlich für Sie da
Sie haben Fragen zu Produkten und Bestellungen? Wir beraten Sie gerne:
Häufig gestellte Fragen zum Erdgas Extra-Tarif
Ihre Vorteile im Überblick:
- Zuverlässige Energieversorgung mit fairen und stabilen Preisen
- 12 Monate Preisgarantie
- Garantieverlängerung für bis zu drei neue Elektrogeräte
- Persönlicher oder digitaler Kundenservice
- Rechnungen auf Wunsch kostenfrei per Post
Die Preisgarantie umfasst den Teil des Arbeits- und Grundpreises, der sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzt:
- Energie- und Vertriebskosten
- Netzentgelt
- Konzessionsabgabe
Die Preisgarantie umfasst nicht folgende Steuern, Abgaben und Umlagen:
- Umsatzsteuer
- Energiesteuer nach §2 Abs.3 EnergieStG
- Kosten des Emissionszertifikatehandels (Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG))
- Gasspeicherumlage (gem. § 35e EnWG)
- Bilanzierungsumlage
Weiterführende Informationen zum Erdgaspreis haben wir auch noch einmal für Sie zusammengefasst.
Mehr Infos zu den Energiepreisen
Mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Preisgarantie informieren wir Sie schriftlich über die Anpassung der bis dahin garantierten Preisbestandteile. Sollten sich Änderungen an den nicht garantierten Preisbestandteilen ergeben, werden diese zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an Sie weiter berechnet.
Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von mindestens 12 Monaten und endet zum Monatsende (Beispiel: Sie schließen den Vertrag am 16. Mai eines Jahres ab. Dieser läuft dann 12 Monate bis zum nächsten Monatsende, also in diesem Fall bis zum 31. Mai des Folgejahres).
Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn die Kündigung nicht spätestens 1 Monat vor Laufzeitende bei Mainova eingeht.
Ein Tarifwechsel kann bereits 6 Wochen vor Laufzeitende in Auftrag gegeben werden. Eine gesonderte Kündigung Ihrer Zusatzleistung Garantieverlängerung für Elektrogeräte ist nicht nötig. Sie wird automatisch zeitgleich mit dem Liefervertrag gekündigt.
So geht’s:
- Nutzen Sie unser Formular für die Registrierung von bis zu drei Elektrogeräten spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum unter Angabe des Modells, der Seriennummer und des Rechnungsdatums.
- Möchten Sie im Schadensfall die Versicherung in Anspruch nehmen, melden Sie den Schaden umgehend telefonisch dem Mainova Extra-Team unter der Telefonnummer 0800 11 555 44 oder direkt per E-Mail an . Prüfen Sie mit dem Hersteller des Geräts, ob ein Garantiefall vorliegt. Wenn ja, holen Sie einen Kostenvoranschlag für die Reparatur ein.
- Laden Sie das Schadensformular herunter und senden Sie es spätestens 4 Wochen nach Auftreten des Schadens ausgefüllt und zusammen mit den nötigen Originalbelegen per Post an:
Mainova Extra-Team, Postfach 10 17 68, 33517 Bielefeld. - Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung, ob die Reparaturkosten im Rahmen der Garantieverlängerung des Mainova Extra-Tarifs abgedeckt sind.
- Lassen Sie die Reparatur durchführen und senden Sie die Rechnung per Post an:
Mainova Extra-Team, Postfach 10 17 68, 33517 Bielefeld
Der Rechnungsbetrag wird Ihnen zurückerstattet (abzüglich Selbstbehalt).
Versichert sind alle handelsüblichen Elektrogeräte (z. B. Kaffeevollautomat, Waschmaschine, Fernseher) mit Ausnahme von Handys und Smartphones. Diese Geräte müssen beim Kauf neu und unverändert sein und für den privaten Gebrauch bestimmt sein:
Pro abgeschlossenem Liefervertrag können Sie jeweils drei Geräte im Rahmen der Garantieverlängerung versichern. Wenn Sie also z. B. Strom Extra und Erdgas Extra beziehen, dürfen Sie bis zu sechs Geräte gleichzeitig versichern. Geben Sie bei der Registrierung der Geräte einfach den Liefervertrag an, dem das jeweilige Gerät zugeordnet werden soll.
Die Reparatur muss nicht zwingend durch den Hersteller erfolgen. Meistens haben die Händler einen eigenen kleinen Reparaturservice oder direkt Reparaturservice, mit denen der Händler vor Ort zusammenarbeitet. Beispielsweise reicht ein Kostenvoranschlag vom Media Markt, wenn das Gerät dort gekauft worden ist und wird nicht vom Hersteller selber benötigt.
Die kostenlosen Zusatzleistungen zu Ihrem Mainova Extra-Tarif sind gleichzeitig mit der Kündigung Ihres Extra-Liefervertrags beendet. Es bedarf keiner gesonderten Kündigung der Garantieverlängerung von Ihrer Seite. Sie können die Garantieverlängerung nach der Kündigung noch bis zum Ende der Energiebelieferung nutzen. Alle Garantiefälle, die nach Ende der Energiebelieferung auftreten, sind nicht mehr durch die Versicherung abgedeckt.
Sollten Sie mehrere Extra-Lieferverträge haben (z. B. Mainova Strom Extra und Erdgas Extra) und einen davon kündigen, erlischt die Gerätegarantie für die drei Elektrogeräte, die Sie diesem Vertrag zugeordnet haben.
Sollten Sie umziehen und Ihren Mainova Extra-Liefervertrag an die neue Adresse mitnehmen (Voraussetzung ist die Möglichkeit der Belieferung durch Mainova an der neuen Anschrift), profitieren Sie natürlich weiterhin von der Garantieverlängerung für Ihre bereits registrierten Geräte.
Per Gesetz hat jeder Verbraucher ein Gewährleistungsrecht, sofern er ein Elektrogerät von einem gewerblichen Verkäufer gekauft hat. Zusätzlich bieten manche Hersteller Garantien von z. B. 12 oder 24 Monaten für ihre Geräte an. Der Umfang der Garantie sowie die Dauer können dabei von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich sein. Diese Herstellergarantien können Sie als Mainova Extra-Kunde für drei ausgewählte Elektrogeräte um weitere 24 Monate verlängern, sofern Sie die Geräte spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum registrieren. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht ist durch unsere kostenlose Garantieverlängerung nicht möglich.