Bequemer Service für unsere Kundinnen und Kunden: Mainova hat als sogenannte Netznutzerin gegenüber dem örtlich zuständigen Verteilnetzbetreiber einen Anspruch auf Freistellung von der Zahlungsverpflichtung der KWKG- und der Offshore-Netzumlage, sofern die Voraussetzungen dafür gemäß § 22 EnFG an einer Marktlokation vorliegen.
Mit Absenden des Formulars bestätigen Sie, dass an der genannten Marktlokation alle Voraussetzungen für die Anwendung von § 22 EnFG erfüllt werden. Sie beauftragen Mainova, die Umlagenprivilegierung beim Verteilnetzbetreiber geltend zu machen.