Neues Gebäudemodernisierungsgesetz: Das ändert sich beim Heizungstausch
25.08.2026
6 Minuten
Lange haben die Pläne zum neuen Heizungsgesetz – das jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz: GModG) heißt – die Gemüter erhitzt. Im Juli wurde das Gesetz verabschiedet und löste das alte GEG ab. Wir geben einen Überblick über grundlegende Änderungen und die angepasste Förderkulisse.
Freut euch auf folgende Themen:
Weshalb gibt es ein neues Heizungsgesetz?
Fernwärme, Wärmepumpe, (Bio-)Gas: Technologien zum Heizen
Steigender Anteil biogener Brennstoffe – die Biotreppe im Überblick
Schutz für Mieterinnen und Mieter
Kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung
So sieht die neue Heizungsförderung aus
Das GEG, besser bekannt als Heizungsgesetz, ist Geschichte. Sein Nachfolger trägt den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz (kurz: GModG) und wurde im Juli 2026 verabschiedet. Auch das GModG enthält Bestimmungen beim Heizungstausch. Seit Bekanntwerden des ersten Eckpunktepapiers gab es einige heiße Diskussionen rund um die Neuausrichtung. Doch was bedeuten die Änderungen jetzt konkret in unseren Heizungskellern? Was muss beim Einbau neuer Heizungen beachtet werden? Das Wichtigste in Kürze:
- Die Regelung, dass jede neu installierte Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Auch dann, wenn die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
- Betriebsverbote bestimmter Heizungen sowie bestehende Austauschpflichten für Ü-30-Anlagen wurden aufgehoben.
- Es gibt eine sogenannte Biotreppe: Ab 1. Januar 2029 gilt für neue Öl- und Gasheizungen ein verpflichtender Anteil an biogenen Brennstoffen von zunächst mindestens 10 %, der bis 2040 schrittweise ansteigt.
- Mieterinnen und Mieter sollen vor steigenden Nebenkosten geschützt werden, falls sich Vermieter beim Heizungstausch für fossile Brennstoffe entscheiden.
Deshalb gibt es das neue Heizungsgesetz
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige GEG – das war ein zentraler Punkt im Koalitionsvertrag von Union und SPD, der vor der parlamentarischen Sommerpause realisiert wurde. Am 13. Mai 2026 hatte das Bundeskabinett das neue Heizungsgesetz auf den Weg gebracht; am 10. Juli 2026 wurde es verabschiedet. Mit dem Gesetz gestalte man die Modernisierung von Gebäuden „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“, schreibt die Bundesregierung auf ihrer Webseite. Durch die Verkündung im Bundesgesetzblatt traten Ende Juli erste Regelungen in Kraft.
Vorgaben seitens der EU werden umgesetzt
Auch Ziele und Vorgaben der Europäischen Union nehmen Einfluss auf unsere Gesetze. Denn EU-Richtlinien müssen in das nationale Recht der Mitgliedsstaaten überführt werden. Das betrifft auch die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive; kurz: EPBD). Diese legt einen verbindlichen Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden fest. Ziel ist ein emissionsfreier Gebäudebestand innerhalb der EU bis 2050.
Entsprechende EPBD-Anforderungen sollen mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz 1:1 erfüllt werden. Dazu gehört unter anderem, dass Neubauten ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden (behördliche Gebäude schon 2 Jahre früher) und für neue Wohn- und Nichtwohngebäude schrittweise eine Solarpflicht gilt.
Fernwärme, Wärmepumpe, (Bio-)Gas: Technologien zum Heizen
Die Vorgabe, dass jede neu installierte Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen muss, ist entfallen. Sowohl für Neu- als auch für Bestandsbauten. Zu euren Technologieoptionen zählen beispielsweise:
- Die klassische strombasierte Wärmepumpe
- Eine Hausübergabestation für Fernwärme
- Biomasse-Pelletheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Gas- und Ölheizungen, sofern dem Brennstoff ein wachsender Bioanteil – zum Beispiel Biomethan, Bioheizöl oder Wasserstoff – beigemischt werden kann („Biotreppe“)
- Hybridmodelle
Wichtigster Tipp von uns: Bei der Heizungswahl einen kühlen Kopf bewahren! Wer eine neue Heizung einbauen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen, um eine langfristig sinnvolle Wärmelösung zu finden. Zu unterschiedlich sind die Heizsysteme, zu speziell ihre Einsatzmöglichkeiten, die sich unter anderem aus der Lage, den baulichen Gegebenheiten und dem energetischen Zustand/Energiebedarf ergeben. Und zu individuell ist damit auch die Wirtschaftlichkeit. Hinzu kommt, dass der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt. Außerdem müsst ihr mit der Biotreppe stufenweise Quotenvorgaben für biogene Brennstoffe erfüllen. Nutzt immer die Expertise von einem Energieberater oder eurem Schornsteinfeger.
Steigender Anteil biogener Brennstoffe – die Biotreppe im Überblick
Neue Gas- und Ölheizungen müssen einen steigenden Anteil an sogenannten biogenen Brennstoffen nutzen. Dazu gehören Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff. Der Anteil dieser Brennstoffe soll vom CO2-Preis befreit werden. Der gesetzliche CO2-Preis macht Öl, Benzin oder Erdgas teurer, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen und den Ausstoß von Kohlendioxid (CO2) zu senken.
| Biotreppe | Anteil biogener Brennstoffe |
| Ab 2029 | Mindestens 10 % |
| Ab 2030 | Mindestens 15 % |
| Ab 2035 | Mindestens 30 % |
| Ab 2040 | Mindestens 60 % |
Gut zu wissen:
- Auch bestimmte Hybridmodelle (zum Beispiel Wärmepumpen, die mit einem Gaskessel kombiniert werden) können bis 2035 die Anforderungen der Biotreppe erfüllen; danach müsst ihr belegen, dass der erneuerbare Anteil hoch genug ist.
- Es gibt eine Grüngas-/Grünölquote. Wer Gas und Öl bereitstellt und/oder liefert (der offizielle Begriff lautet „Inverkehrbringer“), muss ab 2028 dafür sorgen, dass mindestens 1 % davon biogen ist. In Einklang mit den deutschen Klimazielen müssen Brennstoffe für die Gebäudeheizung ab 2045 klimaneutral sein. Die Bundesregierung plant bis Ende des Jahres ein Gesetz, das die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas dazu verpflichtet.
- In 4 Jahren, also 2030, soll das Gebäudemodernisierungsgesetz evaluiert werden, um zu prüfen, ob sein Klimabeitrag ausreichend wirkt.
Das neue GModG: Informationen der Bundesregierung
Schutz für Mieterinnen und Mieter
Das Heizungsgesetz, die Biotreppe und die Auswirkungen auf die Miete – eine Sorge, die viele von euch umtreibt. Der Gesetzgeber verspricht Mieterschutz:
„Zum Schutz von Mietern wird eine hälftige Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter beim Einbau einer Heizung, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, geregelt.
- Ab 1. Januar 2028: Bei neu eingebauten Heizungen tragen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte die anfallenden Kohlendioxidkosten und Gasnetzentgelte.
- Ab 1. Januar 2029: Bei neu eingebauten Heizungen teilen sich Mieter und Vermieter zudem für die Stufen 1, 2 und 3 der Biotreppe jeweils hälftig den für die biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil.“
Die kommunale Wärmeplanung bietet Orientierung
Wärmepläne informieren über die künftige Infrastruktur vor Ort. Nach dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies verpflichtend. Für ihre Wärmepläne hatten Großstädte wie Frankfurt (mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) bis zum 30. Juni 2026 Zeit, für kleinere Kommunen (bis 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner) gilt als Stichtag der 30. Juni 2028. Die Vorab-Klärung beispielsweise folgender Fragen kann euch bei der Wahl des Heizsystems helfen:
- Wo wird der Anschluss ans Fernwärmenetz gesichert?
- Wo kann unvermeidbare Abwärme genutzt werden?
- Wo kann die Wärmeversorgung aller Voraussicht nach dezentral erfolgen?
- Gibt es vielleicht sogar einen Fahrplan zur Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff?
Mehr Planungssicherheit und vielleicht mehr Optionen! Wird ein Gebiet für Fernwärme ausgewiesen oder liegt eine genehmigte Wasserstoffplanung vor, könnt ihr entsprechende Informationen in eure Überlegungen einbeziehen. Recherchiert in jedem Fall bei eurer Kommune.
Hohe Versorgungssicherheit, geringer Platzbedarf, niedriger Wartungsaufwand: Wenn ihr euch für Fernwärme in Frankfurt, den derzeitigen Stand, die weiteren Pläne und einen Anschluss ans Fernwärmenetz interessiert, schaut gerne auf unserer Infoseite vorbei.
Fernwärme in Frankfurt: Vorteile, Verfügbarkeit und FAQ
Die neue Heizungsförderung
Eine gute Nachricht zum Schluss! Für den Kauf und Einbau einer fortschrittlichen Heizung, den Anschluss an ein Wärmenetz etc. gibt’s Geld vom Staat. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) könnt ihr weiterhin finanzielle Unterstützung erhalten. Die neuen Förderbedingungen für Privatpersonen (Zuschuss Nr. 458 – Wohngebäude) gelten seit dem 21. Juli 2026. Grundlegendes zur Heizungsförderung:
- Zuständig für die Heizungsförderung ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
- Je nach Antragsteller Zuschuss von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten (Grundförderung plus gegebenenfalls verschiedene Boni)
- Gestaffelter Einkommensbonus und Familienzuschlag (nur bis zu einem bestimmten Schwellenwert, um vor allem Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Heizungstausch zu fördern)
- Klimageschwindigkeitsbonus beim Austausch bestimmter funktionstüchtiger Heizungen
- Vor Beantragung des Zuschusses müsst ihr eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz/ein Fachunternehmen mit ins Boot holen, damit ihr eine offizielle Bestätigung zum Antrag (BzA) erhaltet.
- Auch wenn das GModG fossile Heizungen erlaubt, sind diese nach wie vor von der BEG-Förderung ausgeschlossen.
- Schnell sein lohnt sich: Die Höhe der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit und der Klimageschwindigkeitsbonus sinken schrittweise, letzterer wird – Stand jetzt – für Anträge nach dem 1. August 2028 gar nicht mehr gewährt.
Hinweis: Wir kennen das Energiegeschäft aus dem Effeff und recherchieren für euch mit größter Sorgfalt. Förderungen können sich jedoch ändern, Haushaltsmittel zu Neige gehen. Es gelten immer die Bedingungen der zuständigen Förderstelle zum dort angegebenen Zeitpunkt. Förderfähige Heizsysteme, Einkommensgrenzen und Höchstbeträge, Konditionen und Abläufe, die Expertenliste u. v. m. – verbindliche Informationen zur aktuellen Heizungsförderung und einen praktischen Vorab-Check findet ihr bei der KfW. Dort stellt ihr auch euren Antrag.
KfW-Informationen zur Heizungsförderung erhalten
So, das war jetzt natürlich viel Input … Aber das Heizungsgesetz ist wichtig und betrifft uns letztlich alle. Spannende Infos rund um die Energieversorgung von heute und morgen, unser regionales Engagement oder praktische Energiespartipps gibt’s immer hier im Blog und auf unseren Social-Media-Kanälen.
Energie sparen kann so einfach sein
Gewusst wie: Bei uns gibt’s viele wertvolle Energiespartipps fürs Kochen, Waschen, Heizen & Co! Kleine Kniffe, die im Alltag ganz einfach umzusetzen sind. So werden die Energiekosten mit wenig Aufwand gesenkt.
Tag des Wassers 2026: Trinkwasser bewusst erleben
Wasser ist die Grundlage für unser Leben und der 22. März steht ganz im Zeichen des kostbaren Elements. An zentralen Punkten der City befinden sich unsere öffentlichen Wasserspender, die ab dem Weltwassertag 2026 wieder frisch sprudeln. Ob Trinkbrunnen, Wasserlehrpfad oder Aktionen für Kids: Als Frankfurts Wasserversorger setzen wir uns rund ums Jahr für einen bewussten Umgang mit Wasser ein.
Es geht voran - Energiezukunft in Frankfurt
Mainova macht Frankfurts Energieversorgung fit für die Zukunft. Dafür verlegen wir Fernwärmeleitungen, verstärken Stromnetze, bauen Photovoltaikanlagen auf Dächer und errichten Ladestationen.