Eine Hand hält ein Übergabeprotokoll, die andere Hand einen Hausschlüssel

24-Stunden-Lieferantenwechsel

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel und worauf müssen Eigentümer, Hausverwaltungen und Unternehmen achten? Vom Mieterwechsel bis zum Betriebsumzug: Wichtiges im Überblick.

Was bedeutet 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue durch die Bundesnetzagentur vorgegebene Regelungen, die den gesamten Strommarkt betreffen. Die Bundesnetzagentur hat festgelegt, dass ein Lieferantenwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen soll. Für die Fristberechnung zählen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mit, es können also durchaus deutlich mehr als 24 Stunden vergehen, bis der Wechsel vollzogen ist. Das Ziel: den Stromanbieterwechsel beschleunigen und vereinfachen. Derzeit gelten die Vorgaben des 24-Stunden-Lieferantenwechsels für Strom, für Gas werden sie allerdings schon im nächsten Jahr folgen.

Marktkommunikation in 24 Stunden: Allgemeines zum Prozess

Die Zeitangabe im Schlagwort  „24-Stunden-Lieferantenwechsel" bezieht sich außerdem nur auf die reine Bearbeitungszeit des technischen Wechsels, also die Marktkommunikation zwischen dem bisherigen und dem neuen Lieferanten, Netz- und Messstellenbetreiber. Kurz gesagt muss der bisherige Lieferant die Kündigung zum Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist bestätigen, der Netzbetreiber muss der Anmeldeanfrage des neuen Lieferanten (ggf. erst nach Abschluss entsprechender Rahmenverträge zwischen Netzbetreiber und Lieferant über die Netznutzung und Bilanzkreisbewirtschaftung) zustimmen. All dies passiert, ohne dass Sie als Kunde davon etwas mitbekommen. Für diesen Datenaustausch haben die Beteiligten werktags 24 Stunden Zeit. So erhalten Kundinnen und Kunden deutlich schneller die Rückmeldung zu ihrem Auftrag und den endgültigen Liefertermin. Wichtig: Diese Vorgaben zur technischen Kommunikation zwischen Lieferanten und Netzbetreibern setzen die Konditionen eines laufenden Stromvertrags nicht außer Kraft. Ein tatsächlicher Anbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden ist nur dann möglich, wenn keine Kündigungsfrist und keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurden (das trifft eigentlich nur auf die gesetzliche Ersatzversorgung zu). Die neuen Vorgaben haben aber auch noch eine weitere wichtige Auswirkung: Ein- und Auszüge können seit 6. Juni 2025 nicht mehr rückwirkend berücksichtigt werden.

Mieterwechsel und Neuvermietungen

Immobilienmakler führt ein junges Paar durch eine leer stehende Wohnung

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel definiert, wie Verteilnetzbetreiber bei Einzugsmeldungen verfahren dürfen. Ziel ist eine Vereinfachung, die bisherige Sonderregelung für kleinere Verbrauchsstellen ist ersatzlos entfallen. Dies betrifft insbesondere Eigentümer und Hausverwaltungen, da seit dem 6. Juni 2025 bei Mieterwechseln oder Neuvermietungen keine rückwirkende Meldung mehr möglich ist. Damit der Nutzerwechsel reibungslos funktioniert und jeder Beteiligte nur bezahlen muss, was er selbst verbraucht hat, muss der Prozess so früh wie möglich angestoßen werden. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Energieversorger ist das A und O, idealerweise geben Sie dabei direkt die Marktlokations-ID und Zählernummer mit an. Wir empfehlen, einen Nutzerwechsel mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzukündigen und den finalen Zählerstand zeitnah nach erfolgter Übergabe zu übermitteln.

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel einfach erklärt

So läuft’s rund

Die Hausverwaltung (oder auch der Mieter bzw. die Mieterin selbst) teilt uns den geplanten Auszug bereits 14 Tage im Voraus mit. Dabei werden wir als Energieversorger auch darüber informiert, ob direkt ein neuer Mieter folgt oder ob die Wohnung in den Leerstand übergeht. Am Auszugstag wird noch der Zählerstand abgelesen und entsprechend übermittelt. Die Mitteilung des Zählerstands kann auch später erfolgen. Wichtig ist zunächst, dass wir die eigentliche Auszugsmeldung rechtzeitig erhalten.

So wird’s schwieriger

Eine Wohnungsübergabe mit Ablesung des Zählers findet am 31. Mai statt. Die Hausverwaltung teilt den Auszug des bisherigen Mieters aber erst am 15. Juni mit. Die Abmeldung des bisherigen Mieters wäre erst 24 Stunden später – also zum 16. Juni – wirksam. Ein neuer Mieter könnte dann frühestens zum 17. Juni angemeldet werden. Wenn der neue Mieter dies nicht selbst tut und auch der Immobilieneigentümer oder die Hausverwaltung nicht, würde aufgrund der lediglichen Abmeldung des bisherigen Mieters ohne bekannten neuen Mieter der Immobilieneigentümer für den vermeintlichen Leerstand angemeldet. So lange der Lieferant und/oder der Netzbetreiber nicht von einem neuen Nutzer wissen, und die Fristen für dessen Meldung abgelaufen sind, bleibt der bisherige Vertragspartner unser Vertragspartner. Über die Kostenverteilung nach tatsächlicher Nutzung müssen sich Mieter (alt und neu) und Immobilieneigentümer bilateral einigen.

24-h-Wechsel – Ihre Fragen, unsere Antworten

Vor Inkrafttreten der Regelungen des 24-h-Wechsels ließ sich im Nachhinein noch einiges geraderücken, wenn der ausziehende Mieter die Kündigung vergessen hatte. Eigentlich hätten Altmieter oder Vermieter (der während eines Leerstands die Verbrauchskosten trägt) in diesem Fall weiterhin für den Energieverbrauch des Nachfolgers zahlen müssen. Jedoch konnten sie durch die Einzugsmeldung des neuen Mieters meist vor diesen Kosten bewahrt werden. Denn bis Juni 2025 war es möglich, einen Einzug noch bis zu 6 Wochen rückwirkend systemisch zu verarbeiten. Durch die Vorgaben des 24-Stunden-Lieferantenwechsels können Änderungen dieser Art nur noch mit Wirkung in die Zukunft erfolgen.

Energiewirtschaftsgesetz: weiterführende Informationen

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Die Verantwortung für die rechtzeitige An- und Abmeldung liegt allein beim jeweiligen Abnehmer. Wir empfehlen dringend, uns jeden Aus- und Einzug unverzüglich mitzuteilen.

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Wir empfehlen dringend, uns jeden Aus- und Einzug unverzüglich mitzuteilen. Die Stromanmeldung bei Mieterwechseln muss vor oder spätestens am Tag des Einzugs erfolgen.

  • Wenn keine rechtzeitige Anmeldung durch den neuen Mieter erfolgt, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Vertragspartner registriert
  • In der Regel sind das die Hausverwaltung oder der Vormieter
  • Der bisherige Vertragspartner bleibt weiterhin zahlungspflichtig
  • Dies tritt nicht ein, wenn Altmieter oder Vermieter rechtzeitig mit Wirkung zum Einzugsdatum des neuen Mieters ihre Lieferverhältnisse beendet haben
     

Vermieter sollten daher zur Sicherheit mitteilen, wann sie durch Übergabe an Neumieterinnen und Neumieter ihre Leerstandszeit beendet haben und die entsprechenden Daten übermitteln. Falls keine Anmeldung des Neumieters erfolgt, kann so die Zuweisung eines vermeintlich erneuten Leerstands vermieden werden.

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Die Grundversorgung hat keine Mindestvertragslaufzeit und eine kurze Kündigungsfrist von nur 2 Wochen. Mieterinnen und Mieter können zum nächstmöglichen Termin schnell in ihren Mainova-Wunschtarif wechseln.

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Um unnötigen Ärger zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, uns frühzeitig über einen Nutzerwechsel zu informieren. Um den Ablauf für Sie zu vereinfachen, stellen wir Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
 

Nutzerwechsel melden: Formular

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Auf einen Blick: drei Tipps für die optimale Umsetzung

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Früh kommunizieren

Informieren Sie neue Mieter und Mieterinnen rechtzeitig über die Wichtigkeit und Notwendigkeit der sofortigen Anmeldung beim Stromversorger. In aller Regel verpflichten Sie Mieter in den Mietverträgen bereits ausdrücklich dazu, dies zu tun. Dennoch wird es im Stress des Umzugs häufig vergessen.

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Digitale Prozesse nutzen

Tools und digitalisierte Abläufe helfen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Am besten sollten Umzüge so früh wie möglich gemeldet werden. Falls ein Aus- oder Einzug dann doch nicht wie vertraglich vorgesehen erfolgt ist, ist eine Korrektur im Einzelfall besser als die Folge verspäteter Meldung.

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MaLo-ID bereithalten

Die Marktlokations-ID (kurz: MaLo-ID) ist eine 11-stellige nummerische Codenummer. Über sie kann eine Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert werden. Die MaLo-ID hilft uns bei der korrekten Zuordnung der Ein- oder Auszugsmeldung und ist auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung zu finden.

Umzug eines Gewerbebetriebs

Eine Frau und ein Mann beraten sich in einem Café und schauen gemeinsam auf ein Tablet.
Buehne_Strom_BusinessFix

Wie wirkt sich der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bei einem Betriebsumzug aus? Ganz wichtig: Der Stromanbieter muss vorab informiert werden. Rückwirkende Auszugsmeldungen für Stromverträge sind durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr möglich. Grundsätzlich beendet ein Umzug den Liefervertrag für die Verbrauchsstelle nicht.Sobald an der neuen Abnahmestelle Strom genutzt wird (und sofern dort kein Liefervertrag mit einem anderen Versorger besteht), kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande. Gut zu wissen: Wenn Sie Mainova-Kunde sind, profitieren Sie beim Umzug Ihres Betriebs von der gewohnt hohen Servicequalität. Wir beliefern Sie bundesweit gerne nahtlos weiter. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 0800 5533388 oder per E-Mail unter – bitte so früh wie möglich und mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin. Wir kümmern uns um das Weitere!

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?

Damit Energie reibungslos auch an der neuen Anschrift fließt, muss der Prozess früh genug angestoßen werden. Wir raten, jeden Umzug mindestens 14 Tage im Voraus anzukündigen und nach Übergabe zeitnah den Zählerstand mitzuteilen. Wenn die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt, bleibt der Stromzähler auf Sie registriert und der dortige Stromverbrauch wird weiterhin Ihrem Kundenkonto zugerechnet. Dies betrifft Mieter und Eigentümer gleichermaßen und kann zu unnötigem Ärger führen.

Stromanbieter wechseln: Das ist zu beachten

Ob Strom für Gewerbe, den Mittelstand oder Großunternehmen, mit Preisgarantie nach Wahl, flexiblen Laufzeiten oder effektiver Risikostreuung: Wer sich neu für Mainova entscheidet profitiert von einer zuverlässigen Versorgung – optimal zugeschnitten auf den individuellen Bedarf. Wann Sie den Stromanbieter wechseln können? Im Prinzip jederzeit. Wann genau die Belieferung startet, hängt von der Restlaufzeit und Kündigungsfrist des bisherigen Vertrags ab. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung, nicht auf den Vertragsbeginn. Wenn keine Vertragsbindungen (mehr) bestehen, ist der schnelle Stromanbieterwechsel zu Mainova möglich; nach erfolgreicher Stromanmeldung wird die Marktkommunikation werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen. Sobald uns alle Bestätigungen vorliegen, können wir den genauen Lieferbeginn nennen.

Mainova-Strom für Unternehmen: Tarifübersicht

Die wichtige Rolle der MaLo-ID

Über die Marktlokations-ID (MaLo-ID) wird eine Entnahme- bzw. Einspeisestelle eindeutig identifiziert. Einmal vergeben, bleibt die 11-stellige Codenummer unverändert. Für die 24-Stunden-Marktkommunikation ist die MaLo-ID besonders wichtig: Sie macht die Zuordnung von Ein- und Auszugsmeldungen oder den Anbieterwechsel zu uns deutlich effizienter. Bitte geben Sie die MaLo-ID stets mit an; sie steht z. B. auf Ihrer Rechnung.

Marktlokations-ID

Über die Marktlokations-Identifikationsnummer kann eine Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert werden. Warum es sie gibt und wofür sie steht? Wichtige Informationen finden Sie im Ratgeber.

Ratgeber Marktlokations-ID

Service für Privatkunden

Umzugsservice

Steht bei Ihnen ein Umzug an? Nehmen Sie Mainova mit in Ihr neues Zuhause! Wir beliefern Sie in ganz Deutschland zuverlässig mit Strom und Erdgas. Bitte melden Sie uns Ihren Umzug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin online – je früher, desto besser. Wir kümmern uns um alles Weitere.

Anbieterwechsel

Ausgezeichnete Versorgung, attraktive Mehrwerte: Wer sich neu für Mainova entscheidet kann ganz bequem wechseln! Wir erklären, wie die Anmeldung von Strom und Gas funktioniert. Der Anbieterwechsel zu Mainova ist selbstverständlich kostenfrei.