Die Bundesnetzagentur schreibt mit Wirkung zum 06.06. vor, wie Verteilnetzbetreiber künftig bei Einzugsmeldungen verfahren dürfen. Ziel ist eine Vereinfachung, die bisherige Sonderregelung für kleinere Verbrauchsstellen entfällt ersatzlos. Die Regelung betrifft insbesondere Eigentümer und Hausverwaltungen, da bei Mieterwechseln oder Neuvermietungen eine rückwirkende Meldung ab 06.06. nicht mehr möglich ist. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Versorger – idealerweise unter Angabe der MaLo-ID und Zählernummer sowie des Zählerstands – wird daher unerlässlich.