
Mainova Energieaudit
- Individuelle Analyse des Energieeinsatzes
- Maßnahmenplan zur Steigerung der Energieeffizienz
- Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1
Einsparpotenziale aufdecken, Energiekosten senken
Halten Sie den Energieverbrauch im Unternehmen transparent: Nur eine detaillierte Datenaufnahme und die präzise Analyse des Energieeinsatzes in Gebäuden, Anlagen und Systemen decken mögliche Schwachstellen auf und ermöglichen eine fundierte energetische Bewertung. Im Rahmen des Mainova Energieaudits schaffen Sie so die Basis für nachhaltige Energieoptimierungen und rentable Effizienzmaßnahmen.
Mit dem Mainova Energieaudit nach DIN 16247-1 erfüllen Sie gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Die Auditpflicht gilt seit 2015 für Unternehmen und Organisationen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (Nicht-KMU) sind. Ein Energieaudit muss alle vier Jahre erneuert werden, das Wiederholungsaudit bringt deutliche Vereinfachungen mit sich.
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Häufige Fragen zum Energieaudit
Das Energieaudit wird von der BAFA wie folgt beschrieben: „Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.“
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz größer 50 Mio. EUR und einer Jahresbilanzsumme größer 43 Mio. EUR. Hinzu kommt die Definition der Eigenständigkeit des Unternehmens: Wenn ein KMU mit einem Nicht-KMU verbunden ist (Anteil >25 %), so gilt es ebenfalls als Nicht-KMU und fällt unter die gesetzliche Auditpflicht. Von der Auditpflicht befreit sind Unternehmen, die bereits erfolgreich ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt haben.
KMU des produzierenden Gewerbes schaffen sich mit einem Energieaudit die Voraussetzung zur Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung nach EEG bzw. des Spitzenausgleichs nach Stromsteuergesetz/Energiesteuergesetz.
Nach EDL-G agiert ein Energieauditor hersteller-, anbieter- und vertriebsneutral und ist beim BAFA registriert. Für die Registrierung muss der Auditor über eine angemessene Qualifikation und entsprechende Berufserfahrung verfügen.
Ich berate Sie zum Energieaudit

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