E-Rechnung
Wie E-Rechnungen funktionieren und was sich mit der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung für Sie ändert
E-Rechnungen: effiziente Rechnungsstellung nach gesetzlichen Standards
Umstellung auf E-Rechnungen
Die elektronische Rechnungsstellung wird künftig zum Standard im Geschäftsverkehr. Seit dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, E‑Rechnungen empfangen zu können. Ab dem 1. Januar 2027 versenden wir unsere Rechnungen ausschließlich als E‑Rechnung in einem gesetzlich vorgeschriebenen Format. Eine Zustellung in Papierform ist dann nicht mehr möglich.
Damit wir Ihre Rechnungen weiterhin korrekt und ohne Unterbrechung zustellen können, benötigen wir von Ihnen eine E-Mail-Adresse für den Rechnungsempfang. Über diese Adresse erhalten Sie Ihre E‑Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung. Bitte teilen Sie uns Ihre Empfangsadresse rechtzeitig über das Formular auf dieser Seite mit.
Vorteile für Unternehmen
- Elektronische Rechnungsformate: ZUGFeRD oder XRechnung – Sie haben die Wahl
- Schnellere Bearbeitung: Elektronische Rechnungen können sofort verarbeitet werden
- Bessere Nachverfolgbarkeit: Digitale Rechnungen werden direkt in Ihr Buchhaltungssystem integriert
- Fehlerreduktion: Die automatische Verarbeitung senkt die Fehlerquote
- Rechtliche Konformität: Sie erfüllen die E-Rechnungspflicht
- Umweltfreundlich: Mit digitalen Rechnungen werden Ressourcen geschont
Bitte geben Sie hier die E-Mail-Adresse an, an die wir Ihre E‑Rechnungen künftig senden sollen. Die Angabe ist erforderlich, damit wir Ihre Rechnungen ab 2027 weiterhin korrekt zustellen können.
Wie funktioniert die E-Rechnung?
E-Rechnungspflicht: Das gilt für Rechnungsempfänger
Seit dem 1. Januar 2025 ist es gemäß § 14 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) verpflichtend, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen zu können. Das bedeutet, dass die Zustimmung des Empfängers zur Übermittlung elektronischer Rechnungen nicht mehr erforderlich ist. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen somit sicherstellen, dass sie in der Lage sind, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Außerdem sind Sie dazu verpflichtet, eine Empfangsadresse mitzuteilen. Warum die verpflichtende E-Rechnung für Unternehmen kommt? Die Änderung zielt darauf ab, den Rechnungsprozess effizienter und umweltfreundlicher zu gestalten.
ZUGFeRD oder XRechnung – so empfangen Sie Ihre Mainova E-Rechnung
Wir bieten Ihnen zahlreiche Serviceleistungen, die Ihren Alltag rund um das Thema Energie erleichtern. Im Laufe des Jahres 2025 werden wir Sie automatisch nach vorheriger Ankündigung auf das ZUGFeRD-Format umstellen. Sie wollen nicht warten? Gerne können Sie uns jetzt schon Ihre Empfangsadresse mitteilen. ZUGFeRD verbindet die Vorteile der beiden Formate PDF und XML. Wenn Sie alternativ das elektronische Rechnungsformat XRechnung wünschen, teilen Sie uns das bitte mit. Beide E-Rechnungsformate entsprechen den gesetzlichen Anforderungen:
- ZUGFeRD-Rechnung: Eine ZUGFeRD-Rechnung besteht aus zwei Teilen: einer visuellen Darstellung im PDF-Format und einem strukturierten, maschinenlesbaren XML-Teil, der als Anhang beigefügt wird.
- XRechnung: Die XRechnung besteht ausschließlich aus einer strukturierten, maschinenlesbaren XML-Datei.
Wir sind für Sie da! Sie haben weitere Fragen zum elektronischen Rechnungsformat oder zu Ihrer individuellen Umstellung auf E-Rechnungen? Werfen Sie einen Blick in die FAQ oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne. Wenn Ihr Buchhaltungssystem noch nicht so weit ist, finden wir gemeinsam eine Übergangslösung.
Häufige Fragen zu elektronischen Rechnungen
Um sich für die E-Rechnung anzumelden, füllen Sie einfach das Formular mit Ihrer gewünschten Empfangsadresse aus. Wir stellen den Versandweg anschließend um. Alternativ werden Sie im Laufe des Jahres automatisch auf den Versand per E-Rechnung umgestellt. Darüber informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail oder per Brief. Nehmen Sie bei weiteren Fragen gerne Kontakt mit uns auf.
Wir unterstützen die gängigen elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung, die beide den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. ZUGFeRD ist das bevorzugte Format, aber Sie können wählen, welches Format Sie erhalten möchten.
Ja, Sie können Ihre E-Rechnung ausdrucken. Obwohl die E-Rechnung elektronisch übermittelt wird, haben Sie die Möglichkeit, sie bei Bedarf auszudrucken und in Papierform aufzubewahren. Besonders die PDF-Datei im ZUGFeRD-Format bietet eine vertraute Visualisierung.
Wir benötigen von Ihnen nur ein E-Mail-Postfach, an welches wir Ihnen die Rechnung zukommen lassen können. Der Versand erfolgt dann simpel per E-Mail mit der E-Rechnung im Anhang. Mehr Infos finden Sie auf der Website vom BMI https://www.e-rechnung-bund.de/. Dieses Angebot richtet sich nicht an Privatkunden.
Wissenswertes rund um Ihre Energieversorgung
Aktuelle Veranstaltungen
Tauschen Sie sich vor Ort auf Messen und Veranstaltungen mit unseren Experten aus oder frischen Sie Ihr Wissen bequem mit den Mainova Online Seminaren auf– kostenlos und praxisnah.
Mediathek für Unternehmen
Aktuelle Themen aus der Energiebranche: CO2-Bepreisung, Marktanalysen, Energierichtlinien u. v. m. Unsere Experten geben Auskunft!
Geschäftskunden Blog
Kompakt informiert: Wissenswertes zur Energieversorgung in Unternehmen!