Heizungsmonteur steht im Heizungskeller vor einigen Rohrleitungen.

Messdienstleister finden

Betriebs- und Heizkostenabrechnung leicht gemacht! Dank umfassendem Service aus einer Hand

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Ihr neuer Messdienstleister – smarte Lösungen für Ihre Immobilie

Effizient, transparent und rechtskonform: Bei unserem Fachpartner Metera Messdienste erhalten Sie einen maßgeschneiderten Service für Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung sowie Rauchwarnmelder im Rhein-Main-Gebiet. Profitieren Sie von der großen Expertise und den hohen Qualitätsstandards eines kompetenten digitalen Messdienstleisters für die Immobilienwirtschaft.

Mess- und Abrechnungsservice

  • Erfassung von Verbrauchswerten mit modernster Messtechnik
  • Verbrauchsgerechte und genaue Abrechnung
  • Schneller und direkter Kundenservice
  • Ansprechpartner vor Ort
  • Bei Bedarf auch Rauchwarnmelder
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Nutzen Sie moderne Messdienstleistungen nach Maß

Metera ist ein kompetenter Anbieter digitaler Energielösungen für die Immobilienwirtschaft mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet. Seit über 20 Jahren steht Metera Kundinnen und Kunden als kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um Messtechnik und Betriebskostenabrechnung zur Seite.

Mit modernen Geräten, exzellentem Service und tiefgreifendem Know-how unterstützt der erfahrene Messdienstleister unter anderem Vermieter und Hausverwaltungen dabei, den Energieverbrauch durch eine transparente Abrechnung zu optimieren, CO2-Emissionen zu senken und Kosten zu sparen. Ziel ist es, die Energiewende in der Immobilienwirtschaft aktiv mitzugestalten. Die kundenorientierten Messdienstleistungen und zeitgemäßen Technologien von Metera leisten einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Zukunft.
 

Zwei Hände, die mit einem Schraubendreher einen Heizkostenverteiler am Heizkörper befestigen

Moderne Messtechnik

  • Funktechnik nach neuestem Standard
  • Keine Ablesung vor Ort mehr
  • Smart und effizient
Hand tippt auf einem Tablet-Display

Schnelle Abrechnung

  • Verbrauchsabhängig und genau
  • Rechtskonformität gewährleistet
  • Betriebs- und Heizkosten
Ein weißer Rauchwarnmelder, der an der Decke befestigt ist

Schutz für Ihr Zuhause

  • Moderne Rauchwarnmeldertechnik
  • Wartungs- und Austauschservice
  • Sicherheit für Ihr Zuhause

So erhalten Sie die sorgenfreie verbrauchsabhängige Abrechnung

Die Heizkostenabrechnung ist ein wichtiger Bestandteil der jährlichen Betriebskostenabrechnung, die jeder Nutzer erhält. Sie zeigt detailliert auf, wie sich die Kosten für Heizung und Warmwasser in einem Mehrfamilienhaus zusammensetzen und wie sie auf die einzelnen Nutzeinheiten verteilt werden. Gesetzliche Grundlage: Die Erstellung der Heizkostenabrechnung ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung (kurz: HeizkostenV) geregelt. Diese Verordnung legt fest, welche Kosten in die Abrechnung einfließen dürfen und wie sie auf die Nutzer umgelegt werden müssen.

Machen Sie es sich leicht und setzen Sie bei der rechtskonformen Abrechnung auf den bewährten Service eines kompetenten Messdienstleisters.

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Angebot anfordern

Fordern Sie noch heute Ihr unverbindliches Angebot an. Nach Prüfung der Voraussetzungen werden sich die Experten des Metera Messdienstleisters umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

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Begehungstermin vereinbaren

Bei der Begehung werden alle nötigen Informationen aufgenommen, um anschließend ein passendes Angebot für die Geräte und das gewünschte Abrechnungsmodell zu erstellen. Optional mit Rauchwarnmelder-Service.

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Messtechnik installieren

Geschulte Techniker installieren in den Nutzeinheiten die passenden Messgeräte. Die Erfassung der Verbrauchsdaten startet direkt nach dem Einbau.

Digital und transparent: Online-Portal zur Visualisierung von Verbrauchsdaten

Die Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist seit Dezember 2021 ein zentraler Bestandteil der Heizkostenverordnung. Sie verfolgt zwei klar definierte Ziele:

  1. Erhöhung der Transparenz: Mieter und Mieterinnen erhalten monatlich detaillierte Informationen zu ihrem individuellen Heiz- und Warmwasserverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
  2. Förderung energieeffizienten Verhaltens: Durch die monatlichen Informationen und den Vergleich mit Durchschnittswerten werden Mieter motiviert, ihr Heizverhalten anzupassen und ihren Energieverbrauch zu senken.

Im Online-Portal ist die fertige Abrechnung jederzeit abrufbar.

Rauchwarnmelder-Service

Schutz für Ihr Zuhause

Sicherheit und Service aus einer Hand! Jetzt ein attraktives Angebot anfordern und auf die neueste Rauchwarnmeldertechnik umsteigen.

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Häufige Fragen zum Mess- und Abrechnungsservice

In Mietwohnungen werden die Heizkosten in der Regel verbrauchsabhängig abgerechnet. Laut Heizkostenverordnung müssen dabei mindestens 50 % und höchstens 70 % der Gesamtkosten auf Basis des individuellen Verbrauchs berechnet werden. Die verbleibenden 30 bis 50 % werden anteilig nach Wohnfläche verteilt. Die Gesamtkosten werden mithilfe eines Abrechnungsschlüssels auf alle Mieterinnen und Mieter aufgeteilt. Dieser Schlüssel muss in der Heizkostenabrechnung eindeutig angegeben werden. Der individuelle Verbrauch wird durch Messgeräte an den Heizkörpern in den jeweiligen Wohnungen erfasst.

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Eine vollständige Heizkostenabrechnung muss alle relevanten Heiz- und Nebenkosten des gesamten Gebäudes enthalten. Dabei ist es wichtig, dass sämtliche Positionen nach Menge, Preis und Datum transparent aufgeschlüsselt sind. Die Abrechnung muss formal korrekt und übersichtlich gestaltet sein und folgende Angaben enthalten:

  • Name des Erstellers bzw. der Erstellerin der Abrechnung
  • Zeitraum, für den abgerechnet wird
  • Energiekosten (z.  B. für Strom, Gas, Öl oder Fernwärme)
  • Betriebskosten für Reinigung, Wartung und Steuerung der Heizungsanlage
  • Kosten für den Schornsteinfeger sowie für Betriebsstrom
  • Warmwasserkosten
  • Gegebenenfalls Mietkosten für Messgeräte wie Heizkostenverteiler oder Warmwasserzähler
  • Verwendeter Verteilerschlüssel
  • Tatsächlicher Verbrauch der einzelnen Parteien
  • Bereits geleistete Vorauszahlungen
  • Endbetrag: Nachzahlung oder Erstattung
  • Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung

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Die Betriebskostenverordnung definiert Betriebskosten als laufende Ausgaben, die dem Eigentümer durch das Grundstück oder die bestimmungsgemäße Nutzung des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen und Einrichtungen entstehen. Vermieterinnen und Vermieter dürfen jedoch nur bestimmte dieser Kosten auf die Mietparteien umlegen. Dazu gehören unter anderem:

  • Grundsteuer
  • Kosten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • Heizkosten sowie Wartung der Heizungsanlage
  • Warmwasserversorgung
  • Betriebskosten für einen vorhandenen Aufzug
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung gemeinschaftlich genutzter Bereiche (z. B. Treppenhaus, Kellerflur)
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeisterkosten
  • Gebühren für Kabelanschluss, Antenne oder Gemeinschaftsfernsehen
  • Kosten für einen gemeinschaftlich genutzten Waschraum (falls vorhanden)
  • Weitere sonstige Betriebskosten, sofern sie im Mietvertrag klar benannt sind

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Beide Abrechnungen sind Teil der Nebenkostenabrechnung eines Gebäudes. Sie müssen transparent und nachvollziehbar sein und unterliegen gesetzlichen Vorgaben und Fristen. 
Die Betriebskostenabrechnung enthält alle laufenden Kosten eines Gebäudes, die durch den Betrieb entstehen, und basiert auf der Betriebskostenverordnung. Die Berechnungsgrundlage ist meist die Wohnfläche oder die Anzahl an Wohnungen bzw. Bewohnern. Die Heizkostenabrechnung ist Teil der Betriebskostenabrechnung, unterliegt allerdings einer anderen rechtlichen Grundlage und wird anders berechnet. 
Die Heizkostenabrechnung bezieht ausschließlich die Kosten für die Heizung und die Warmwasserbereitung ein und beruht auf der Heizkostenverordnung. Sie berechnet die verbrauchte Energiemenge und verteilt diese auf Basis des gemessenen Verbrauchs und anteiliger Wohnfläche auf die einzelnen Wohnungen. Die Erfassung des Verbrauchs erfolgt über geeignete Messgeräte.

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Die unterjährige Verbrauchsinformation (kurz: UVI) ist ein zentraler Bestandteil der Heizkostenverordnung und verfolgt zwei konkrete Ziele. Zum einen soll die Transparenz der Verbrauchsdaten gegenüber den Mietern erhöht, zum anderen das Verbrauchsverhalten positiv beeinflusst werden. Die monatlichen Verbrauchsdaten werden übersichtlich dargestellt und monatlich zur Verfügung gestellt, inklusive Vergleich zu Durchschnittswerten und Vormonaten. Ergänzt wird die UVI durch praktische Tipps zum Energiesparen.

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Um die gesetzliche Pflicht zur Ausstattung der Wohnräume mit Rauchwarnmeldern zu erfüllen, müssen Sie als Vermieter folgendes tun: 

  • Einbau von geeigneten Rauchwarnmeldern in allen verpflichtenden Räumen gemäß Landesbauverordnung
  • Information der Bewohner über den geplanten Einbau und den Ablauf
  • Einbau der Geräte durch geschultes Fachpersonal gemäß der Herstellerangaben und DIN Vorschriften
  • Bewohner entsprechend über den Gebrauch einweisen
  • Durchführung jährlicher Inspektion und Wartung aller Rauchwarnmelder gemäß Vorschrift
  • Dokumentation aller Prüfergebnisse und deren Archivierung
  • Jederzeit Sofortmaßnahmen ergreifen bei Störung

Metera unterstützt Sie dabei, die umfangreichen Anforderungen zur Rauchwarnmelderpflicht zu erfüllen und den gesetzlichen Anforderungen mit neuester Technik gerecht zu werden!

 

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Mit der Mainova Mieterdirektabrechnung sinkt der Mehraufwand für gewerbliche Vermieter und Verwalter enorm. Im Rahmen der Fernwärmeversorgung übernimmt Mainova Gerätemanagement, Abrechnung und Forderungsmanagement direkt mit den privaten Mietern.

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