Ab 6. Juni 2025: Neue Meldefristen bei Ein- und Auszug

21.05.2025

2 Minuten

Die Bundesnetzagentur schreibt mit Wirkung zum 06.06. vor, wie Verteilnetzbetreiber künftig bei Einzugsmeldungen verfahren dürfen. Ziel ist eine Vereinfachung, die bisherige Sonderregelung für kleinere Verbrauchsstellen entfällt ersatzlos. Die Regelung betrifft insbesondere Eigentümer und Hausverwaltungen, da bei Mieterwechseln oder Neuvermietungen eine rückwirkende Meldung ab 06.06. nicht mehr möglich ist. Eine rechtzeitige Kommunikation mit dem Versorger – idealerweise unter Angabe der MaLo-ID und Zählernummer sowie des Zählerstands – wird daher unerlässlich.

Vermieterin reicht neuem Mieter die Hand, daneben steht die neue Mieterin

Konkrete Auswirkungen für Eigentümer und Hausverwaltungen

Bisher ließ sich rückwirkend noch allerlei „heilen“, wenn der ausziehende Mieter die Kündigung vergessen hat. Zwar hätte er in diesem Fall weiter den Energieverbrauch des schon eingezogenen neuen Mieters bezahlen müssen, jedoch sorgte die Einzugsmeldung des neuen Mieters notfalls rückwirkend dafür, dass der Altmieter (oder der Vermieter, der während des Leerstands die Verbrauchskosten trägt) vor diesen Kosten bewahrt wurde. Bisher konnte ein Einzug noch bis zu 6 Wochen rückwirkend systemisch verarbeitet werden. Künftig können Änderungen dieser Art nur mit Wirkung in die Zukunft erfolgen.

Was sollten Eigentümer und Hausverwaltungen nun tun?

Wir empfehlen dringend, uns jeden Aus- und Einzug unverzüglich mitzuteilen.
Die Stromanmeldung bei Mieterwechseln muss vor oder spätestens am Tag des Einzugs erfolgen. 
Erfolgt keine rechtzeitige Anmeldung durch den neuen Mieter, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Vertragspartner registriert – in der Regel die Hausverwaltung oder der Vormieter – der weiterhin zahlungspflichtig bleibt.
Sofern der Vormieter oder der Vermieter rechtzeitig mit Wirkung zum Einzugsdatum des neuen Mieters ihre Lieferverhältnisse beendet haben, tritt dies nicht ein. Vermieter sollten somit zur Sicherheit mitteilen, wann Sie durch Übergabe an Neumieter ihre Leerstandszeit beendet haben und die Daten des Neumieters übermitteln, um (falls keine Anmeldung des Neumieters erfolgt) eine erneute Zuweisung des vermeintlich erneuten Leerstands zu vermeiden.

Wichtige Hinweise zur Umsetzung:

  • Frühzeitige Kommunikation: Informieren Sie neue Mieter rechtzeitig über die Notwendigkeit der sofortigen Anmeldung beim Stromversorger. In aller Regel verpflichten Sie Mieter bereits heute in Ihren Mietverträgen ausdrücklich dazu, dies zu tun. Dennoch wird dies häufig vergessen im Umzugsstress.
  • Digitale Prozesse nutzen: Automatisierte Abläufe und digitale Tools helfen, Fristen einzuhalten und Fehler zu vermeiden. Idealerweise sollten Umzüge so früh wie möglich im Voraus gemeldet werden. Für den Fall, dass ein Aus- oder Einzug doch nicht wie vertraglich vorgesehen erfolgt ist, ist eine Korrektur im Einzelfall besser als die Folge verspäteter Meldung.
  • MaLo-ID bereithalten: Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) hilft uns bei der korrekten Zuordnung der Ein- oder Auszugsmeldung. Sie ist auf dem Stromzähler oder der Stromrechnung zu finden.

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