MaKo 2020 – Neuerungen und Auswirkungen im Überblick
15.11.2019
2 Minuten
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Zum 1. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur zur Marktkommunikation 2020 in Kraft. Die große Herausforderung: Bis dahin müssen alle IT-Systeme der Energielieferanten, Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber die Neuerungen beherrschen. Eine umfangreiche Umstellung der bestehenden Prozesse ist dafür erforderlich.
Erstellt von Daniel Weitzel
Zum 1. Dezember 2019 treten die neuen Regelungen der Bundesnetzagentur (BNetzA)-Festlegung zur Marktkommunikation 2020 (BK6-18-032, kurz „MaKo 2020“) in Kraft. Die große Herausforderung: Bis dahin müssen alle IT-Systeme der Energielieferanten, Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber die Neuerungen beherrschen. Eine umfangreiche Umstellung der bestehenden Prozesse ist dafür erforderlich. Im Dezember kann es daher bei allen Energielieferanten zu zeitlichen Verzögerungen bei den Strom-Abrechnungen kommen.
Digitalisierung stellt neue Anforderungen
Doch warum ändert der Gesetzgeber einen eingespielten Prozess? Die BNetzA will sich damit für die digitale Zukunft rüsten. Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, dem Messstellenbetriebsgesetz und dem neuen erweiterten Rollenmodell zur MaKo 2020 kommen erhebliche Änderungen auf alle Teilnehmer im deutschen Energiemarkt zu, die technologische Neuerungen erst möglich machen.
MaKo 2020 bringt damit eine nicht zu unterschätzende Vielzahl an neuen Prozessen, Datenformaten und Aufgaben – nicht nur für Messstellenbetreiber (MSB), sondern auch für Verteilnetzbetreiber (VNB), Lieferanten und Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) mit sich.
Was sich konkret ändert
Für alle Lieferanten ergeben sich dadurch Prozessergänzungen/-anpassungen, damit sie weiterhin die für ihr Geschäft benötigten Informationen zeitnah erhalten. So sollen in Zukunft alle Werte im Idealfall ausschließlich beim Kunden dezentral gespeichert, aufbereitet und im Anschluss sternförmig an die berechtigten Empfänger verteilt werden. Das Smart Meter Gateway macht es möglich.
Dreh- und Angelpunkt ist der Messstellenbetreiber. Er ist künftig für Datenempfang, -aufbereitung und -weiterleitung an die Marktteilnehmer zuständig und verantwortet so die Qualität am Markt. Langfristig zahlt sich dies für die Kunden aus und klingt in der Theorie einfach. Um zu gewährleisten, dass die Datenübermittlung fehlerfrei funktioniert, wird zum 1. Dezember 2019 ein neuer Prozess für die Sparte Strom eingeführt: Der sogenannte Loop-Prozess (siehe Abbildung)
Ein Mammutprojekt für Datenschutz und IT
Wir arbeiten seit Wochen an dem Umstellungsprozess, um unseren Kunden einen möglichst reibungslosen Wechsel zu garantieren. Im Oktober konnten wir als erstes Unternehmen im Thüga-Verbund eine Lieferung mit den bisher einzigen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Smart Meter Gateways annehmen. Die darauf folgenden Tests waren erfolgreich.
Aus IT-Sicht ist die Umstellung hoch komplex, durchschnittlich 40 interne und externe IT-Experten sowie unsere Datenschutzexperten arbeiten an dem Projekt.
Neue digitale Produkte
Der Aufwand soll sich lohnen. Die intelligenten Messsysteme bieten unseren Kunden neue Möglichkeiten und Angebote. Groß- und Gewerbekunden können künftig von einem umfangreichen Visualisierungstool sowie einen zeitvariablen Tarif profitieren. So können sie ihre Verbräuche besser verfolgen, steuern und durch Verbrauchsverlagerung Energiekosten senken. Weitere Angebote wie etwa eventbasierte Tarife sollen folgen.