Solarpflicht: Wo sie 2025 gilt und worauf Unternehmen achten müssen

Energieerzeugung

28.05.2025

6 Minuten

Vorfahrt für die Erneuerbaren! Spätestens seit der letzten großen EEG-Novelle bestehen daran keine Zweifel mehr. Das Ausbauziel für Wind- und Sonnenstrom wurde deutlich erhöht. Solardächer leisten einen wichtigen Beitrag zum Umbau des Energiesystems. Einige Bundesländer setzen schon auf PV-Pflichten – und Unternehmen können von Solar klar profitieren.

Zwei Männer mit Helmen und Warnwesten mit Tablet auf einer Fläche mit Solarpaneelen

Themenübersicht:

Die Energiezukunft im Blick! Bereits 2023 hat das novellierte EEG klare Zielmarken für Wind- und Sonnenstrom gesetzt: Erneuerbare Energien liegen im überragenden öffentlichen Interesse und bis 2030 soll ihr Anteil am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 % steigen – bei konstant hoher Versorgungssicherheit und in dem Wissen, dass der Strombedarf weiter wächst. Für eine vereinfachte Nutzung der Sonnenenergie wurde das sogenannte Solarpaket aufgelegt. Gerade der urbane Raum bietet viele Dächer, Fassaden und Balkone, die sich für die lokale Energieerzeugung eignen. Bund und Länder sind sich des enormen Potenzials bewusst. Und hier kommt auch die Solarpflicht ins Spiel. Für das Erreichen der Klimaschutzziele haben PV-Pflichten längst Einzug in einige Landesgesetze gehalten. Auch Hessen hat in seinem HEG (Hessisches Energiegesetz) erste Gebäudetypen definiert.
 

Was ist die Solarpflicht?

Sonnenstrom als Baustein der Energiewende

Windkraft zu Wasser, Windkraft an Land – und eben auch Sonnenenergie: Die Erneuerbaren leisten schon heute einen großen Beitrag zur Deckung unseres Stromverbrauchs. 2023 wurde erstmals die 50-Prozent-Marke geknackt; vergangenes Jahr lag der Anteil schon bei gut 54 %. Mit knapp 100 GW hatten Photovoltaikanlagen Ende 2024 den größten Anteil an der installierten EE-Leistung – insgesamt mehr als 4,8 Mio. Anlagen haben diesen Erfolg ermöglicht. Und es sollen noch viele neue PV-Anlagen errichtet werden. Wie der geplante Zubau gelingen soll? In einer Kombination aus Freiflächen und Dachanlagen. Auch versiegelte Flächen wie Parkplätze spielen eine Rolle.

Die Solarpflicht kurz erklärt

Vom Neubauprojekt bis zur Dachsanierung: Wann, wo und in welchem Umfang Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen im Jahr 2025 zur Stromerzeugung auf dem Gebäudedach oder über Parkflächen installiert werden müssen, regelt die Solarpflicht. Sie ist in den Klima- und Energiegesetzen der Bundesländer und/oder in ihren individuellen Bauordnungen verankert. Eine bundesweite Solarpflicht gibt es derzeit nicht.
Es heißt also: Augen auf am Standort! Einige Bundesländer haben Solarpflichten auf geeigneten Dächern beschlossen, darunter Hessen, Baden-Württemberg und Bayern. Zwar klingt „Pflicht“ immer etwas hart, aber Unternehmen können von Solar klar profitieren. Gerade bei hohem Direktverbrauch lassen sich durch Kompensation des Netzstroms deutliche Einsparungen erzielen. Klimaschutz und Senkung des Kostendrucks gehen Hand in Hand. Ein guter Zeitpunkt, jetzt die Weichen zu stellen und Betriebe in puncto Photovoltaik zukunftssicher aufzustellen.

Hessen, Baden-Württemberg & Co: Hier gilt 2025 eine Solarpflicht

Viele Dächer – viel Platz für PV! Wo gilt die Solarpflicht und was gibt es zu beachten? Von Bundesland zu Bundesland können die Anforderungen an verschiedene Gebäudetypen variieren. Ein paar ausgewählte Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, sich 2025 mit der Solarpflicht zu beschäftigen. Unternehmen sollten die jeweils aktuellen Bestimmungen kennen – und auch die Chancen von Solar proaktiv bewerten.

Hessen: Starten wir mit der Mainova-Heimat Hessen. Im November 2022 wurde das Hessische Energiegesetz (HEG) novelliert und ein Flächenziel formuliert. Um klimaneutral zu werden, möchte Hessen insgesamt 1 % seiner Landesfläche für PV-Stromerzeugung nutzen. Dies ging einher mit der Einführung einer Solarpflicht für landeseigene Gebäude ab 50 m2 Nutzfläche. Bei bestehenden Landesgebäuden müssen seit dem 29. November 2024 anteilig auf den Dachflächen PV-Anlagen installiert werden; für Neu- und Erweiterungsbauten galt dies schon ein Jahr früher. Für neue Parkplätze ab einer Anzahl von 50 Stellplätzen sind ebenfalls PV-Anlagen vorgeschrieben.
Auch wenn die Solarpflicht in Hessen noch begrenzt ist, so liegen die Vorteile auf der Hand: Photovoltaik auf dem Dach schafft Preissicherheit und Unternehmen rüsten sich für die Energiewende.

Bürgerservice Hessenrecht: das Hessische Energiegesetz

Baden-Württemberg: Mit seinem Klimaschutzgesetz ist das Land Vorreiter beim Thema PV-Pflicht:

  • Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Seit 1. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden
  • Seit 1. Januar 2023 bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes (sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden)

Wen die Solarpflicht genau betrifft, was unter einer grundlegenden Dachsanierung zu verstehen ist und wie groß eine PV-Anlage sein muss, erläutert das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Eine hilfreiche Informationsquelle für alle Fragen zur PV-Pflicht!

Baden-Württemberg: Fragen und Antworten zur Photovoltaikpflicht

Bayern: Auch die Bayerische Bauordnung enthält eine Solarpflicht, einige Vorschriften greifen seit 2023. Auf geeigneten Dachflächen von Nichtwohngebäuden müssen Photovoltaikanlagen in angemessener Auslegung installiert werden: Los ging’s am 1. März 2023 für neue Gebäude mit ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung; zum 1. Juli 2023 folgten dann alle anderen neuen Nichtwohngebäude. 2025 gelten Solarvorgaben nun auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut, die seit dem 1. Januar begonnen wird; für private Wohnhäuser gibt‘s eine Soll-Vorschrift.

Die Bayerische Bauordnung im Detail

Niedersachsen: Eine Solarpflicht greift bereits seit 2023. Zunächst galt sie bei der Errichtung gewerblich genutzter Gebäude mit einer Dachfläche ab 75 m2. Schritt für Schritt wurden die PV-Pflichten umfassender: 2024 etwa kamen öffentliche Neubauten hinzu und seit diesem Jahr gilt eine Solarpflicht für sämtliche neue Gebäude ab 50 m2 Dachfläche. Im Rahmen eines Neubaus sollen mindestens 50 % der Fläche mit einer Solarenergieanlage ausgestattet werden – auch Wohngebäude. Wohngebäude mussten bislang hinsichtlich ihrer Tragkonstruktion lediglich auf eine Nachrüstung vorbereitet werden. Bei Änderungen wie beispielsweise einem Anbau oder bei einer Dachsanierung besteht seit 2025 ebenfalls grundsätzlich eine PV-Pflicht.

Niedersachsen: die Bauordnung in der aktuellen Fassung

Nordrhein-Westfalen: In NRW startete die Solarpflicht für Parkflächen. Schon seit Januar 2022 müssen beim Neubau von geeigneten offenen Parkplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden. Dies gilt für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen. Etappenweise wurde die Solarpflicht ausgedehnt, 2024 zum Beispiel auf gewerbliche Neubauten und 2025 auf neue Wohngebäude ab einer bestimmten Nutzfläche. Künftig werden PV-Anlagen auch dann verpflichtend, wenn eine vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird.

Nordrhein-Westfalen: Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht

Auch in Berlin, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gilt 2025 eine Solarpflicht in unterschiedlicher Ausprägung. Alle länderspezifischen PV-Pflichten unterliegen individuellen Ausnahmeregelungen, meist geht es hier um technische Einschränkungen und wirtschaftliche Unzumutbarkeit. Teils sind auch Solarthermie-Anlagen eine Option.

Was ist bundesweit geplant?

Eine bundesweite Solarpflicht gibt es noch nicht. Jedoch stand 2021 im Ampel-Koalitionsvertrag: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Die Einführung einer bundesweiten PV-Pflicht war also schon einmal angedacht. Wir halten Sie auf dem Laufenden! Unser Tipp: Verpassen Sie keine Neuigkeiten rund ums Thema Energie und abonnieren Sie unsere monatlichen Kurz-Updates aus den Energy Insights.

Photovoltaik als Chance – agieren statt reagieren

Gut für die Unabhängigkeit von volatilen Marktpreisen, noch besser für den ökologischen Fußabdruck: Ob Solarpflicht oder (noch) nicht, jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde Sonnenstrom zahlt sich aus. Die dezentrale Erzeugung mit Photovoltaik schont nicht nur das Klima, sondern auch das Energiebudget von Unternehmen. Selbst in einer eng bebauten Metropole wie Frankfurt lässt sich durch Photovoltaik wunderbar Strom produzieren. Maßgeschneiderte Anlagen passen auf Dächer von Schulen, Mietshäusern, Büros, Parkhäusern, Lagerhallen oder Vereinsheimen.

In der Praxis: Hier spart Sonnenstrom jede Menge CO2

Neue Ansätze entfalten Wirkung

Speziell für Immobilien mit recht großen Dachflächen bietet Mainova ein attraktives Solarmodell an: PV OnSite PPA. Dabei übernimmt Mainova als Anlagenbetreiber die Investitionskosten. Auch Planung, Installation und Betrieb der PV-Anlage, Instandsetzung, Fernüberwachung und Versicherung sind Teil des Angebots. Dieses gilt ab einem Verbrauch von 150.000 kWh/Jahr und für Dachflächen ab 600 m2. Für bestmöglichen Service sollte sich die Liegenschaft im näheren Umfeld von Frankfurt befinden. On top zur gewünschten Imageaufwertung kann PV OnSite PPA die Pole Position bedeuten: konkret für die Solarpflicht oder eine mögliche Erweiterung der PV-Pflichten – und ganz allgemein für die Anforderungen an den Gebäudeenergiestandard.

PV OnSite PPA: Solaranlage für Unternehmen

Nachhaltige Einsparungen, langfristige Preissicherheit und verbesserte Energiebilanz: Nutzen Sie die Vorteile von Eigenstrom aus der PV-Anlage ohne Investitionskosten und Betriebsaufwand.

PV OnSite PPA

Energie ganzheitlich denken

PV-Pflichten, die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen oder steigende Anforderungen an die energetische Gebäudequalität: Auf dem Weg in die Klimaneutralität werden viele Hebel in Bewegung gesetzt. Dezentrale Energieerzeugung, Wärmeschutz, Klimatechnik – der gesamte Reformprozess setzt ein kluges Zusammenspiel sämtlicher Bausteine voraus. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sowohl die Anforderungen als auch die Möglichkeiten zu kennen. Und bestenfalls über geltende Mindeststandards hinauszublicken. Gut beraten ist, wer ganzheitlich denkt und z. B. rund um eine Solaranlage weitere bauliche Maßnahmen und moderne Effizienzlösungen erwägt oder umgekehrt. Vom strukturierten CO2-Management und der Einführung eines Energiemanagementsystems bis zur Anlagenoptimierung: Mainova unterstützt Unternehmen mit einem breiten Portfolio innovativer Angebote. Alles aus einer Hand, so wird die Dekarbonisierung nachhaltig zum Erfolg.

Übersicht der Energielösungen von Mainova

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Nutzen Sie unsere Solarberatung für Unternehmen

Im Rahmen eines kostenlosen Beratungstermins zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten zur Produktion von Solarstrom in Ihrem Unternehmen auf.

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André Kaufmann

Vertriebsmanager
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