Der Strompreis 2026: die aktuelle Zusammensetzung kennen und verstehen
12.02.2026
7 Minuten
Der Strompreis besteht aus vielen Komponenten und es sind nicht nur die Handelspreise, die ihn beeinflussen. Zusammensetzung, Netzentgelt-Zuschuss und § 19 StromNEV – Wissenswertes zum Strompreis 2026 gibt’s kompakt im Überblick. Informativ und transparent.
Themenübersicht:
- Der Strompreis 2026 mit Tarifbeispiel
- Aktuelle Umlagen und Abgaben
- Die Stromsteuer 2026 und Pläne zum Industriestrompreis
- Bundeszuschuss zu den Stromnetzentgelten
- § 19 StromNEV: mögliche Senkung des Netzentgelts
- Preisfaktor Energiebezug
- Effizient in die Energiezukunft
Eine zuverlässige Stromversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen ist für Unternehmen elementar. Energiekosten haben einen nicht unerheblichen Anteil an den monatlichen Betriebsausgaben. Um den Strompreis 2026 und die Entwicklungen zu verstehen, lohnt ein Blick auf die Preiszusammensetzung. Denn es sind nicht nur die Handelspreise, die sich bemerkbar machen. Faktoren wie Stromsteuer, Umlagen und die staatlich regulierten Netzentgelte sind unabhängig vom reinen Energiebezug. Wissenswertes zum Strompreis für Unternehmen haben wir transparent zusammengefasst. Das Wichtigste in Kürze:
- Stromsteuer, Umlagen/Abgaben und Netzentgelte machen meist mehr als 50 % des Strompreises aus
- Für das produzierende Gewerbe gilt dauerhaft eine niedrigere Stromsteuer
- 2026 unterstützt die Bundesregierung die Netzentgelte im Übertragungsnetz mit 6,5 Mrd. €
- § 19 StromNEV bietet begünstigten Unternehmen extra Sparpotenzial
- Auch dank vorausschauendem Energieeinkauf konnte Mainova die Strompreise in der Grundversorgung senken
So setzt sich der Strompreis aktuell zusammen
Der Strompreis für Unternehmen in Deutschland setzt sich im Wesentlichen aus vier Teilen zusammen. Da sind zum einen die Stromsteuer und gesetzlichen Umlagen. Hinzu kommen die staatlich regulierten und genehmigten Netznutzungsentgelte. Die verbleibenden Teile entfallen auf die Kosten für Vertrieb und Abrechnung sowie den Energiebezug an der Strombörse.
Das steckt im Strompreis 2026
Geschäftskundentarif Mainova BusinessStrom Fix Pur, Stand: Januar 2026, Abnahmefall: 500.000 kWh Jahresverbrauch.
Wie setzt sich der Strompreis aktuell zusammen? Im Tarifbeispiel macht der Anteil der Steuern, Umlagen und sonstigen staatlichen Belastungen 21 % aus, 2025 waren es 16 %. Dazu zählen die Stromsteuer, der Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 Absatz 2 StromNEV-Umlage), die KWK- und Offshore-Netzumlage sowie die Konzessionsabgabe an Städte und Gemeinden. Die Netzentgelte haben einen Anteil von 34 % (2025: 36 %). 8 % entfallen auf Vertrieb und Abrechnung (2025: 2 %). Der Energiebezug, also die Handelspreise für Strom an der Leipziger Energiebörse EEX, schlägt 2026 noch mit 37 % zu Buche; 2025 waren es 46 %.
Diese Umlagen und Abgaben sind Teil des Strompreises
Staatlich veranlasste Belastungen nehmen Einfluss auf die aktuellen Strompreise für Unternehmen. Wesentliche Preisbestandteile in diesem Bereich (ohne gesetzliche Umlagen- oder Steuerermäßigungen/-befreiungen und exklusive Mehrwertsteuer) sind:
- Aufschlag für besondere Netznutzung 2026: 1,559 ct/kWh; 2025: 1,558 ct/kWh
Erläuterung: Grundsätzlich müssen Endverbraucher, die Strom aus dem Stromnetz beziehen, Netzentgelte bezahlen. Zum einen richtet sich die Höhe dabei nach der verbrauchten Strommenge. Zum anderen ist bei größeren Verbrauchern darüber hinaus die maximale Leistung entscheidend, die zu einem bestimmten Zeitpunkt bezogen wird. Große Stromabnehmer können sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur bestätigen lassen, dass für sie die Voraussetzungen zur Anwendung individueller (ermäßigter) Netzentgelte vorliegen. Ermäßigte Netzentgelte führen zu Lücken auf Erlösseite der Netzbetreiber. Die entgangenen Erlöse werden über den Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 Absatz 2 StromNEV-Umlage) auf die Letztverbraucher verteilt. - Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) 2026: 0,446 ct/kWh; 2025: 0,277 ct/kWh
Erläuterung: Mit dieser Umlage soll die besonders umweltfreundliche Erzeugung von Strom in sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden. Mit der Umlage werden beispielsweise staatliche Zuschüsse für Erhalt und Modernisierung von KWK-Anlagen finanziert. Kraft-Wärme-Kopplung steigert die Energieeffizienz, weil KWK-Anlagen gleichzeitig Wärme und Elektrizität erzeugen. Der eingesetzte Brennstoff wird so effizienter ausgenutzt. Dank ihrer dadurch guten Umweltbilanz tragen sie dazu bei, das Ziel einer Verminderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen in Deutschland zu erreichen. - Umlage nach § 17f Energiewirtschaftsgesetz (Offshore-Netzumlage) 2026: 0,941 ct/kWh; 2025: 0,816 ct/kWh
Erläuterung: Die Offshore-Netzumlage dient zur Deckung der Kosten aus Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Windkraft-Anlagen. Mit der Umlage werden darüber hinaus Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen gedeckt. - Konzessionsabgabe 2026: kundenindividuell
Erläuterung: Die Abgabe nach § 2 Konzessionsabgabenverordnung (KAV) oder Konzessionsabgabe erhalten Städte bzw. Gemeinden als Gegenleistung dafür, dass Netzbetreiber ihre Strom- und Erdgasleitungen in öffentlichen Verkehrswegen verlegen dürfen. Die Netzbetreiber wiederum stellen diese Kosten den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung. Die Höhe der Konzessionsabgabe bestimmt jede Kommune selbst; der Gesetzgeber hat in der Konzessionsabgabeverordnung nur Höchstbeträge festgelegt. Die Höhe entnehmen Sie bitte dem Preisblatt Ihres örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers.
Die Angaben zur Höhe der Umlagen erfolgen ohne Gewähr. Die jeweils aktuellen Höhen und Entwicklungen sind online auf der gemeinsamen Website der vier Übertragungsnetzbetreiber einsehbar: www.netztransparenz.de
Die Stromsteuer 2026 kurz erklärt
Die Stromsteuer wurde im Rahmen des Gesetzes zum Einstieg in die ökologische Steuerreform am 1. April 1999 in Deutschland als „Ökosteuer“ eingeführt. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 2,050 ct/kWh. Die Energieversorger geben diesen Betrag an den Staat weiter.
Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für das produzierende Gewerbe
Bestimmte Unternehmen des produzierenden Gewerbes konnten bis einschließlich 2023 einen vergünstigten Steuersatz von 1,537 ct/kWh geltend machen. Ab dem folgenden Jahr wurde mit dem Strompreispaket die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft weiter gesenkt – zunächst für 2 Jahre befristet. Das Ziel: die Wirtschaft entlasten, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Arbeitsplätze am Standort Deutschland sichern. Bereits für die Jahre 2024 und 2025 galt oberhalb eines Stromverbrauchs von 12,50 MWh der europäische Mindeststeuersatz für Strom von 0,05 ct/kWh (0,50 €/MWh). Die Stromsteuersenkung wurde nun entfristet.
Das Bundesministerium der Finanzen schreibt dazu:
„Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Alle stromintensiven und im internationalen Wettbewerb stehenden Industriezweige wie insbesondere die Chemie- und Metallindustrie, die Automobilwirtschaft und der Maschinenbau sind von der Entlastung umfasst. Aber auch lokale Betriebe mit stromintensiver Produktion wie z. B. Bäckereien, Fleischereien oder Bau- und Handwerksunternehmen profitieren von der niedrigeren Stromsteuer. […].“
Hinweis: Bei der Stromsteuersenkung handelt es sich um ein Antragsverfahren. Begünstigte Unternehmen müssen ihren Antrag fristgerecht beim jeweils zuständigen Hauptzollamt stellen, um die Entlastung als Rückerstattung zu erhalten.
Industriestrompreis 2026: Das ist der Stand
Neben der Absenkung der Stromsteuer wurden im November 2025 im Koalitionsausschuss Verbesserungen bei der Strompreiskompensation und die Einführung eines subventionierten Industriestrompreises beschlossen. Der Industriestrompreis für die energieintensive Industrie (Unternehmen der sogenannten KUEBLL-Liste – Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen) ist an die beihilferechtlichen Vorgaben der EU gebunden: Erlaubt sind bis zu 50 % Rabatt auf den Großhandelspreis für die Hälfte des Gesamtstromverbrauchs. Für maximal 3 Jahre. Ein Mindestpreis von 5 ct/kWh darf nicht unterschritten werden. Um vom Industriestrompreis zu profitieren, müssen begünstigte Unternehmen dann mindestens die Hälfte ihrer Einsparungen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung reinvestieren. Unser Tipp: Die Subventionskosten sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds bezahlt werden. Details zur Ausgestaltung und Antragstellung werden folgen. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Sie die Voraussetzungen für den Industriestrompreis erfüllen und bereiten Sie alles entsprechend vor.
Die Dekarbonisierung konsequent planen
Das bedeutet der Bundeszuschuss zu den Stromnetzentgelten
Die Höhe der Netzentgelte wird behördlich durch die Bundesnetzagentur oder die Landesaufsichtsbehörden festgelegt. Sie kann sich je nach Region unterscheiden. 2026 unterstützt die Bundesregierung die Netzentgelte im Übertragungsnetz mit 6,5 Mrd. €. Dieser Zuschuss aus dem Klima- und Transformationsfonds senkt die Kosten, die Verteilnetzbetreiber für die Nutzung des Übertragungsnetzes zahlen müssen – und damit die Energiekosten von Unternehmen und Haushalten.
Wie stark sich diese Entlastung auf die Stromrechnung auswirkt, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. Unter anderem davon:
- Wie viel Strom im jeweiligen Netzgebiet aus dem Übertragungsnetz entnommen wird
- Wie die Kundenstruktur aussieht (Gewerbe, Industrie, Haushalte)
- Wie das regionale Netz aufgebaut ist
Zusätzlich beeinflussen Investitionen in das lokale Verteilnetz die Höhe der Netzentgelte. Dazu zählen neue Anschlüsse oder der Netzausbau für die Energiewende. Auch der Stromverbrauch im Netzgebiet spielt eine Rolle. Deshalb kommt der Zuschuss nicht bei allen Kundinnen und Kunden gleich stark an.
Was sind Netzentgelte und wofür werden sie verwendet?
Der jeweilige Netzbetreiber erhebt dieses Entgelt für den Transport und die Verteilung von Strom beziehungsweise Erdgas. Neben dem störungsfreien Betrieb kümmern sich die Netzbetreiber um Wartung, Erneuerung und Leistungsverstärkung der Netze. Vor dem Hintergrund der Energiewende ist dies eine wichtige Aufgabe, die nur gemeinschaftlich funktioniert. Der dynamische Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien löst erhebliche Investitionen in die Übertragungs- und Verteilernetze und steigende Aufwendungen für netzstabilisierende Maßnahmen aus. Diese Kosten für die Netzinfrastruktur werden über die Netzentgelte auf die Netznutzer und damit die Letztverbraucher im jeweiligen Versorgungsgebiet verteilt. Auf diesen Bestandteil des Strompreises haben Energieversorger wie Mainova leider keinen Einfluss.
§ 19 StromNEV und eine mögliche Senkung des Netzentgelts
Angesichts des Umbaus unseres Energiesystems sind Netzstabilität und Kapazitätsmanagement eine Herausforderung – und gleichzeitig eine Grundvoraussetzung für den Erfolg der Energiewende. Die Festlegung der für die Transportstruktur erhobenen Netzentgelte wird in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) geregelt; Ausnahmen sind in Paragraf 19 definiert. Wer als Unternehmer durch sein Nutzungsverhalten zur Netzstabilisierung beiträgt, kann mit einem reduzierten Netzentgelt belohnt werden. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei in zwei Nutzerkategorien.
- Atypische Nutzer (Unternehmen, die ihre Spitzenlast planbar in lastschwachen Nebenzeiten haben)
- Unternehmen, die besonders stromintensiv sind
Für wen ist § 19 StromNEV tatsächlich interessant? Wie hoch sind mögliche Einsparungen? Unternehmen müssen sich weder durch einen Paragrafendschungel kämpfen noch das Verbrauchsverhalten analysieren, denn Mainova bietet kompetente Unterstützung.
Preisfaktor Energiebezug und wie sich Einkaufsstrategien auswirken
Der Strompreis 2026 beinhaltet zudem den Energiebezug. Wie sich die Strompreise entwickeln, hängt somit auch von den Handelspreisen und der Beschaffungsstrategie des Versorgers ab. Eine solide Preisabsicherung und berechenbare Kosten sind für viele Unternehmen von Vorteil. Zum 1. Januar 2026 konnte Mainova die Strompreise in der Grundversorgung erneut senken. Hier hat zum einen der Bundeszuschuss zu den Stromnetzentgelten im Übertragungsnetz positiven Einfluss. Zum anderen wurde die Preisreduzierung auch durch einen vorausschauenden Energieeinkauf möglich. Die Ersparnis im Grundversorgungstarif „Mainova Strom Classic“ haben wir beispielhaft berechnet:
Bei einem Jahresverbrauch von 2.500 kWh reduziert sich der Preis im Tarif „Mainova Strom Classic“ um 1,68 ct/kWh (brutto), was einer jährlichen Ersparnis von rund 42 € (brutto) entspricht.
In anderen Energietarifen beispielsweise mit festen Laufzeiten können Abweichungen auftreten. In jedem Fall berücksichtigen wir die staatlichen Entlastungen auch in diesen Tarifen.
Effizient in die Energiezukunft
Der Strompreis wird in seiner Zusammensetzung durch viele Faktoren beeinflusst. In den Fokus des wirtschaftlichen Erfolgs rückt neben der kostenoptimierten Strombeschaffung daher immer auch eine passende Strategie zur Energiereduktion. Wettbewerbsrelevante Sparpotenziale erkennen, die Effizienz steigern und Energiekosten senken: Auf dem Weg in die Energiezukunft ist Mainova ein kompetenter Partner für Gewerbe, Mittelstand, Großunternehmen und die Immobilienwirtschaft. Betriebe profitieren von einer individuellen Beratung und modernen Energielösungen.
Wir sind persönlich für Sie da