Sieben Antworten: Das bedeutet das MsbG für Geschäftskunden

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Energieeffizienz

Energiepolitik

06.04.2018

4 Minuten

Zu den zentralen Zielen der Energiewende gehört die Verbesserung der Energieeffizienz. Digitale Strommessgeräte, die Unternehmen mit bestimmten Verbrauchsmengen laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwingend installieren lassen müssen, helfen dabei. Mehr dazu im Blogbeitrag.

Erstellt von Stephanie Mönning

Zu den zentralen Zielen der Energiewende gehört die Verbesserung der Energieeffizienz. Dafür braucht es in der Praxis digitale Werkzeuge, die es Verbrauchern, Versorgern und Netzbetreibern erleichtern, ihre Prozesse zu optimieren. Dazu gehören zum Beispiel die neuen digitalen Strommessgeräte, die Unternehmen mit bestimmten Verbrauchsmengen laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) zwingend installieren lassen müssen. Die wichtigsten Fragen zu dem Gesetz möchten wir in diesem Blogbeitrag beantworten.

Was genau regelt das Gesetz?

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende will die Bundesregierung den technischen Aufbau einer sicheren, standardisierten Kommunikation in den Energienetzen vorantreiben. Kernpunkt ist das 2016 in Kraft getretene Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG). Demnach sollen mechanische Strommessgeräte bis zum Jahr 2032 durch intelligente Messsysteme (iMSys) ersetzt werden, die eine zeitnahe digitale Datenerfassung und -übertragung ermöglichen.

Laut MsbG müssen Unternehmen ab einer Jahresverbrauchsmenge von 6.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr und/oder einer Erzeugungsleistung von mehr als 7 Kilowatt in den kommenden Jahren intelligente Messsysteme installieren. Bis 2019 sind zunächst einmal Geschäfts- und Gewerbekunden mit einem jährlichen Verbrauch von 10.000 kWh dazu aufgerufen. Danach sollen in den kommenden Jahren schrittweise auch alle anderen vom MsbG betroffenen Unternehmen mit der Umrüstung beginnen. Verbraucher, die sich unterhalb der genannten Grenzen bewegen, können dagegen selbst entscheiden, ob sie ihre Stromzähler austauschen lassen möchten oder nicht.

Was ist das Ziel dahinter?

Strommengen, die aus erneuerbaren Energiequellen stammen, unterliegen naturgemäß deutlichen Schwankungen. Um diese auszugleichen, muss das Stromnetz immer genügend Kapazitäten aus alternativen Energiequellen bereithalten. Hinter diesem Ausgleich steckt allerdings ein komplexer Prozess, den Versorger und Netzbetreiber nur mithilfe digitaler Kommunikationswege optimieren können. Moderne Messgeräte sind für sie letztlich ein Werkzeug, um Nachfrage und Stromproduktion bestmöglich aufeinander abzustimmen. Dadurch werden Erzeuger, Verbraucher und Stromnetzbetreiber noch enger miteinander verknüpft.

Was für Geräte gibt es?

Die mechanischen Ferraris-Zähler, die noch immer in vielen Unternehmen im Einsatz sind, werden in den kommenden Jahren durch digitale Geräte ersetzt. Mindeststandard für alle Stromkunden sind in Zukunft moderne Messeinrichtungen (mMe), die den Zählerstand digital anzeigen. Sie ermöglichen allerdings keine digitale Datenübertragung. Erst durch den Einsatz von Kommunikationsmodulen, den Smart Meter Gateways, können Kunden ihr Gerät zu einem intelligenten Messsystem (iMSys) aufrüsten. Daten zu Zählerständen oder Lastgängen können damit gespeichert und digital übertragen werden. Wie wir noch sehen werden, ergeben sich dadurch vielfältige Chancen für Unternehmen.

Moderne Messeinrichtungen werden Stand jetzt bereits an vielen Standorten installiert – im Netzgebiet der Mainova z. B. seit Oktober 2017. Bei den intelligenten Messsystemen sieht die Sache etwas anders aus: Für diese Geräte liegen derzeit noch keine abschließenden Zulassungen vonseiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) vor.

Es gibt allerdings Anbieter am Markt, die ihren Kunden „Übergangsprodukte“ anbieten, die über die wesentlichen Funktionen der iMSys verfügen. Sie bieten den Vorteil, dass Unternehmen dadurch eine „Schonfrist“ im Hinblick auf den Einbau der (bis dahin) zertifizierten iMSys erhalten. Da die Übergangsprodukte vermutlich günstiger sein werden als die neuen iMSys, können Kunden dadurch kurzfristig Geld sparen und etwas Zeit für die Umstellung gewinnen.

Was sind die Vorteile intelligenter Messsysteme?

Zunächst einmal steigern moderne und intelligente Messsysteme die Versorgungssicherheit und die Zuverlässigkeit der Netze. Zudem müssen ihre Zählerstände nicht mehr manuell von einer Service-Kraft abgelesen werden, was Zeit und Aufwand spart. Das ist aber bei Weitem nicht alles. Richtig eingesetzt, schaffen intelligente Messsysteme mit ihren Daten die Grundlage für ein effizienteres Energiemanagement.

Durch den Einsatz von iMSys und einer damit verbundenen Visualisierungssoftware erhalten Unternehmen einen exakten, nachvollziehbaren Überblick zu ihrem individuellen Verbrauchsverhalten, den ihre Mitarbeiter jederzeit bequem an ihrem Laptop, Smartphone oder Tablet einsehen können. Das erhöht die Transparenz in diesem Bereich beträchtlich. Zumal die Daten wesentlich umfangreicher und präziser sind als die Werte, die von mechanischen Messsystemen stammen – schließlich liefern die digitalen Lösungen Verbrauchswerte im Viertelstundentakt. Daher sind diese Werte sehr gut dafür geeignet, um individuelle Verbräuche – zum Beispiel von einzelnen Unternehmensfilialen oder von Produktionsanlagen – effizienter zu steuern und zu optimieren. Für ein Flexibilitätsmanagement sind sie also eine gute Basis.

Darüber hinaus lassen sich mithilfe dieser Daten neue, effizientere Strombeschaffungsmodelle realisieren – zum Beispiel die strukturierte Strombeschaffung oder das Portfoliomanagement. Ebenso sind die Daten als Grundlage für die Planung und Durchführung eines Energie- oder Lichtaudits wie geschaffen. Damit können Unternehmen weitere Einsparpotentiale in ihren Prozessen identifizieren und realisieren.

Wer setzt die Maßnahmen um?

Im Mainova-Netzgebiet sind die Tochterunternehmen Mainova Service-Dienste (MSD) und Netzdienste Rhein-Main (NRM) für den Einbau der neuen Messsysteme verantwortlich. In deren Netzgebiet sind bis 2032 rund 410.000 Zähler-Umrüstungen vorgesehen, darunter etwa 40.000 Installationen von intelligenten Messsystemen.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für den Zähler sowie den Einbau, den Betrieb und ggf. die Wartung übernehmen zunächst die zuständigen Messstellenbetreiber. Sie geben diese Kosten allerdings über die Messentgelte an ihre Kunden weiter. Dafür gibt es zwar jeweils gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen. Trotzdem ist es in der Praxis so, dass die Kosten rund um den Betrieb der Messeinrichtung am Ende vom Kunden oder Anlagenbetreiber getragen werden.

Wie steht es um den Datenschutz?

Bei der Gerätezertifizierung durch BSI und PTB geht es nicht zuletzt auch um das Thema Datensicherheit. Sie soll durch möglichst hohe Sicherheitsstandards gewährleistet werden. So werden zum Beispiel alle Daten in verschlüsselter Form übertragen. Und generell werden nur dann überhaupt Daten weitergegeben, sofern diese für energiewirtschaftliche Anwendungen relevant sind. Alles, was darüber hinausgeht, bedarf stets der Zustimmung seitens des Kunden.

Fazit

Das Messstellenbetriebsgesetz sollten Unternehmen nicht als lästigen gesetzlichen Zwang betrachten, den es einfach nur umzusetzen gilt. Richtig eingesetzt, liefern intelligente Messysteme wertvolle Datensätze, die die Basis für die Optimierung des eigenen Energiemanagements sein können. Zum Beispiel in Verbindung mit einem Energieaudit oder einem neuen Flexibilitätsmanagement. Wie das in Ihrem Unternehmen am besten funktioniert, können wir gerne besprechen. 

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Stephanie Mönning

Managerin Vertriebsprojekte & Kampagnen
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