Ökostrom: Darauf sollten umweltbewusste Unternehmen achten

Energiebeschaffung

Energieerzeugung

06.07.2018

4 Minuten

Viele Unternehmen möchten durch grünen Strom einen Beitrag zur Energiewende leisten. Ökostrom ist allerdings nicht gleich Ökostrom. Welche Ziele verfolgt Ihr Unternehmen mit seinem Kaufverhalten – und welche Produkte und Anbieter sind dafür am besten geeignet?

Solarpark auf einer Wiese


Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom. Die Produkte unterscheiden sich zum Teil erheblich.

Viele Unternehmen möchten durch den Bezug von grünem Strom einen persönlichen Beitrag zur Energiewende in Deutschland leisten. Ökostrom ist allerdings nicht gleich Ökostrom. Deswegen sollten sich klimabewusste Unternehmen klar machen, welche Ziele sie mit ihrem Kaufverhalten verfolgen – und welche Produkte und Anbieter für das Erreichen dieser Ziele am besten geeignet sind.

Der Ökostrommarkt in Deutschland

Ökostrom ist ein Begriff, der in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist. Die meisten von uns verstehen darunter zunächst einmal Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Zum Beispiel von Photovoltaik-Anlagen, Windkrafträdern, Wasserkraft-Anlagen oder aus Biomasse. Diese Definition ist durchaus richtig. Sie weckt allerdings bestimmte Vorstellungen, die mit der Realität teilweise wenig gemein haben.

Grundsätzlich bezieht sich der Begriff Ökostrom auf die Herkunft des Stroms, nicht aber auf die Produktionsumstände. Das bedeutet: Stammt der Strom aus einer erneuerbaren Energiequelle, ist er per Definition bereits „öko“. Ob dieser Ökostrom von einer modernen, im Zuge der Energiewende errichteten Anlage stammt oder von einem Wind- oder Wasserkraftwerk, das bereits seit Jahrzehnten seinen Dienst verrichtet, spielt für diese Definition keine Rolle. Daher ist es häufig so, dass Verbraucher die Energiewende in geringerem Maße fördern, als ihnen selber bewusst ist.

Um diesen Unterschied besser zu verstehen, hilft ein Blick auf die Hintergründe des Ökostromhandels:

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland 2017 insgesamt 654 Milliarden Kilowattstunden Strom produziert. Rund ein Drittel dieses Stroms stammte aus regenerativen Energiequellen, vor allem aus Windkraft (16,1 %), Biomasse (7,0 %) und Photovoltaik (6,1 %). Die Betreiber dieser Erzeugungsanlagen wurden größtenteils durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) subventioniert. Um eine Doppelvermarktung zu verhindern, dürfen sie ihren Grünstrom jedoch nicht als solchen verkaufen. Stattdessen speisen sie ihren Ökostrom genau wie die Anbieter von konventionell erzeugtem Strom in das allgemeine Versorgungsnetz ein.

Dieser Strom wird anschließend ohne Rücksicht auf seine Herkunft an der European Energy Exchange (EEX), der europäischen Strombörse in Leipzig, gehandelt. Ökostrom wird auf diesem Weg zum Graustrom, einem Strommix aus konventionellen und regenerativen Quellen, der am Ende der Lieferkette von Endverbrauchern in Privathaushalten und Unternehmen genutzt wird. Strom aus EEG-geförderten Anlagen wird zwar in der Stromkennzeichnung als solcher ausgewiesen. Sofern Unternehmen ihren Strom jedoch nicht selbst produzieren, kommt aus ihrer Steckdose Strom, der zum Teil auch von Braunkohle- oder Atomkraftwerken produziert wurde. Etwas anderes wäre physikalisch auch nicht möglich. Der Strom sucht sich den Weg des geringsten Widerstands.

Strommix und Herkunftsnachweise

Verbraucher, die sich für Ökostrom entschieden haben, mögen ihn nicht in physischer Form erhalten. Trotzdem tragen sie mit ihrem Verhalten zur Förderung erneuerbarer Energien bei. Denn durch den Bezug von Ökostrom unterstützen sie die weltweite Energiewende und sorgen durch ihre Abnahme von erneuerbaren Energien für einen erhöhten Bedarf und damit einen indirekten Zubau. Ob sie dabei auch den physischen Strommix in Deutschland zugunsten von Ökostrom verändern, steht jedoch auf einem anderen Blatt.

In Europa erhalten die Erzeuger von regenerativ produziertem Strom, der nicht gesetzlich gefördert wird, ein elektronisches Ausweisdokument, den Herkunftsnachweis (HKN). Mit einem HKN kann belegt werden, dass aus einer regenerativen Erzeugungsanlage eine Megawattstunde Strom in das Netz eingespeist wurde. Spezialisierte Anbieter verkaufen diese Nachweise anschließend an die Energieversorger. Die Stromanbieter erwerben mit diesen Dokumenten also das Recht, eine Megawattstunde Strom als „Ökostrom“ an Endverbraucher zu verkaufen – allerdings unabhängig von Alter und Standort der erzeugenden Anlagen.

Das bedeutet: Grundsätzlich ist es möglich, dass ein deutscher Stromanbieter Herkunftsnachweise aus z.B. Skandinavien einkauft und deutsche Kunden lediglich bilanziell mit Ökostrom beliefert. In der Praxis kann es nämlich sein, dass physikalisch konventionell erzeugter Strom in das lokale Netz eingespeist wird. Der lokal bestehende physikalische Strommix hat sich damit nicht geändert.

Woran Unternehmen sich orientieren können

Der Ausflug in die Welt des Ökostromhandels zeigt: Unternehmen, die mit ihrem Kaufverhalten zum Erfolg der Energiewende beitragen wollen, sollten sich bewusst machen, welche Ziele sie mit dem Erwerb von Ökostrom verfolgen möchten. Genügt es ihnen, den Strommix im deutschen Versorgungsnetz zu verbessern, reichen in der Regel die Basis-Tarife der Stromanbieter (ohne Ökostrom), da sie bei diesen den Ausbau erneuerbarer Energien durch die EEG-Umlage fördern. Möchten sie darüber hinaus auch den Ausbau und die Modernisierung von Anlagen zur regenerativen Energieerzeugung und moderne, umweltfreundliche Energieprojekte fördern, sollten sie jedoch besser sehr genau auf die unterschiedlichen Ökostrom-Angebote der Anbieter achten.

Doch wonach können sie sich richten?
Herkunftsnachweise sind kein Qualitätsmerkmal für Ökostrom – diese Rolle nehmen stattdessen die Ökostrom-Labels ein. Sie bieten Kunden eine Entscheidungshilfe und werden nur an Stromanbieter vergeben, deren Angebote einen ökologischen Mehrwert bieten.

Das älteste Ökostrom-Label Deutschlands ist das Grüner-Strom-Label, das seit 1998 von einem gleichnamigen, gemeinnützigen Verein vergeben wird. Um es zu erhalten, müssen Energieversorger Stromprodukte anbieten, die zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen stammen. Ein Teil ihrer Einnahmen muss darüber hinaus in den Ausbau erneuerbarer Energien sowie in innovative Energiewende-Projekte fließen.

Bekannt sind auch die Ökostrom-Labels der TÜV-Gesellschaften, beispielsweise von TÜV Süd, TÜV Nord und TÜV Rheinland. Diese haben sich gemeinsam auf eine Basisrichtlinie geeinigt, die Kriterien für Ökostromprodukte für eine Zertifizierung festlegt. Zusätzlich können weitere Qualitätsmerkmale für ein Ökostromprodukt definiert werden, z.B. das Alter der Erzeugungsanlagen oder die Förderung von Energieprojekten. Für alle Ökostromprodukte gilt: Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.

Kontakt

Die Ökostrom-Labels liefern Unternehmen eine verlässliche Entscheidungsgrundlage, mit deren Hilfe sie ihre Ziele in Bezug auf die Energiewende erreichen können. Über diese Ziele sollten Unternehmen sich immer im Klaren sein, denn wie wir gesehen haben, unterscheiden sich Ökostrom-Produkte in ihrem ökologischen Mehrwert. Wenn Sie noch mehr zu diesem Thema erfahren möchten, empfehle ich Ihnen einen Blick auf unsere Homepage. Dort finden Sie alle Informationen über die Öko-Optionen, die wir unseren Geschäftskunden bieten.

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Alexander Fabritz

Marktinnovationen, Geschäftsfeldentwicklung & Produktmanagement
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