Photovoltaik und Denkmalschutz: So klappt’s mit der Solaranlage

Energieerzeugung

14.07.2025

5 Minuten

Denkmalschutz und erneuerbare Energien? Der Knoten ist gelöst! 2022 hat eine Richtlinie das hessische Denkmalschutzgesetz konkretisiert. Die Richtlinie legt fest, dass Solaranlagen in der Regel zu genehmigen sind. Letztes Jahr konnte Mainova eine erste PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus realisieren. Wir blicken auf Vorgaben, Prozesse und Erfolge.

Solaranlage auf dem historischen Dach des Gebäudes in der Ludwig-Landmann-Straße im Frankfurter Westen.

Themenübersicht:

Ressourcen schonen, gesetzliche Vorgaben erfüllen, Stromkosten sparen: Es gibt viele gute Gründe für Solar. Auf Dächern von Wohnhäusern, Fabrikhallen, Schulen oder Verwaltungen, als Solarfassade integriert oder als Schattendach über Parkplätzen tragen dezentrale Erzeugungsanlagen zur CO2-Reduktion bei. Sie spielen eine wichtige Rolle beim Umbau des Energiesystems – auch dort, wo man PV zunächst nicht vermuten würde. Auf denkmalgeschützten Gebäuden etwa war die Installation lange schwierig. Eine hessische Richtlinie von 2022 sorgt landesweit für einheitliche Kriterien, die Photovoltaik und Denkmalschutz erleichtern. Dank großer Expertise aus zahlreichen Mieterstrom- und PV OnSite PPA-Projekten konnte Mainova vergangenes Jahr eine erste Anlage auf einem denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus realisieren.

Mehr dezentrale Erzeugung für die Solarzukunft

Die Stadt Frankfurt verbraucht pro Jahr etwa 6,1 TWh Strom, also mehr als 6 Mrd. kWh. Ein wachsender Anteil davon stammt aus erneuerbaren Energien. Anders als auf dem Land reicht in der Stadt der Platz jedoch meist nicht aus, um großflächige Photovoltaikanlagen und Solarparks zu bauen. Daher ist die installierte PV-Leistung pro Kopf deutlich geringer als in ländlichen Gebieten. Auf der anderen Seite bietet der urbane Raum zahllose Dächer und Fassaden, die sich für die lokale Solarstromerzeugung eignen. Dazu zählen z. B. Schulen, Mietshäuser, Büros, Parkhäuser und auch Sportarenen mit ganz besonderen Dachkonstruktionen.

Drohnenaufnahme vom Dach des Deutsche Bank Parks

Viele Dächer – viele interessante Optionen, mit dezentralen Konzepten weiterhin CO2 einzusparen. Auch das denkmalverträgliche Solarpotenzial wird immer besser erschlossen.

Ist eine Solaranlage auf einem Denkmal erlaubt?

Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden ist grundsätzlich möglich, Solarfassaden und -dächer sind kein Widerspruch zum Erhalt historischer Bauten und ihrem Erscheinungsbild. Neben Energieeffizienz oder grüner Wärme ist Sonnenstrom ein Schlüsselfaktor, um den Gebäudesektor Schritt für Schritt zu dekarbonisieren und nachhaltig fit für die Energiezukunft zu machen. Daher stehen die Chancen für eine Erlaubnis der zuständigen Behörde bei vielen Denkmälern gut. Umwelt- und Ressourcenbelange haben im Genehmigungsprozess und bei Abwägungsentscheidungen entsprechend Gewicht. Es werden vermehrt Lösungen für einen denkmalverträglichen Umgang mit Solar gesucht. Und gefunden.

Für Hessen gilt: PV Anlagen sind in der Regel zu genehmigen

„Denkmalschutzbehörden haben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um Kulturdenkmäler zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden. Sie haben bei allen Entscheidungen den berechtigten Interessen der Eigentümerinnen, Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer von Kulturdenkmälern Rechnung zu tragen. Die Behörden haben bei allen Entscheidungen und Genehmigungen die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders zu berücksichtigen. Bei öffentlich zugänglichen Denkmälern sind auch die Belange der Barrierefreiheit besonders zu berücksichtigen.”

So steht es im Hessischen Denkmalschutzgesetz (kurz: HDSchG) in der Fassung von 2016. Im Kern geht es um die Fragen, ob eine Solaranlage auf dem Denkmaldach technisch und ökonomisch sinnvoll ist und inwieweit das denkmalgeschützte Gebäude dabei in seiner Substanz, den Materialien und dem Erscheinungsbild erhalten werden kann. Denn: Die sogenannte Erhaltungspflicht und pflegliche Behandlung gilt für alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern.

Richtlinie sorgt landesweit für einheitliche Kriterien

Die „Richtlinie für Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an bzw. auf Kulturdenkmälern” des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst hat im Oktober 2022 das landeseigene Denkmalschutzgesetz konkretisiert. Landesweit gibt es seitdem einheitliche Kriterien, die PV-Projekte erleichtern. Für ganz Hessen wurde festgelegt, dass Solaranlagen in der Regel zu genehmigen sind – es sei denn, es liegt eine erhebliche Beeinträchtigung des Kulturdenkmals vor. Zum Beispiel:

  • Ortsbildprägende Objekte (etwa an bedeutenden Plätzen oder in Sichtachsen)
  • Künstlerischer oder städtebaulicher Wert
  • Folgenschwere Eingriffe in die denkmalwerte Substanz
  • Die Gefährdung der Statik

Ziel ist es, Solaranlagen nach § 18 HDSchG genehmigungsfähig zu machen. Dabei können alternative Standorte auf Nebengebäuden oder die Anbringung auf weniger auffälligen Dachteilen als Auflagen definiert werden.

Genehmigung von Solaranlagen – das gibt’s beim Denkmalschutz zu beachten

Das Wichtigste vorweg: Um eine Einzelfallprüfung kommt man nicht umhin. Für jede Solarlösung an der Fassade oder auf dem Denkmaldach ist immer noch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Die enge Zusammenarbeit in der Planungs- und Bauphase mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt bleibt auch nach dem Erlass der hessischen Richtlinie unerlässlich.

  1. Damit das Genehmigungsverfahren zügig ablaufen kann, sollten zunächst die inhaltlichen Parameter, die Anforderungen der Denkmalpflege für die Anlage, abgestimmt werden.
  2. Im zweiten Schritt folgen die Klärung und Abstimmung der formalen Vorgehensweise, also zum Beispiel der Formalitäten des Antragsverfahrens.
  3. Nach erteilter Genehmigung kann die Installation der Solaranlage starten. Falls im Bescheid Auflagen formuliert wurden, müssen diese penibel beachtet werden.

Mehraufwand ist kein Showstopper! So unterstützt Mainova

Portrait von Mainova-Experte Steven Summa

830 Mieterstromobjekte im Raum Frankfurt, 18 PV OnSite PPA-Anlagen auf öffentlichen Gebäuden und Dächern von Unternehmen: Beide Ansätze für lokale Energieerzeugung entfalten im verdichteten urbanen Umfeld ihre Wirkung. Auch denkmalgeschützte Gebäude können mit Photovoltaik erschlossen werden.

Das attraktive Komplettpaket umfasst u. a. die Beratung und Planung sowie die Finanzierung, Errichtung und Betriebsführung der Anlage. Ein Vorteil bei Photovoltaik und Denkmalschutz ist die Abstimmung mit dem Denkmalamt der Stadt Frankfurt. Wird in die Dachhaut gebohrt? Wie wird die Anlage befestigt? Welche Module werden genutzt? Passt die Statik? Wichtige Fakten übermitteln wir. Bei Bedarf koordinieren wir Termine mit allen Beteiligten.

„Die erhöhte Komplexität im Genehmigungsprozess, eine intensive Kommunikation, mehr Nachfragen seitens der Behörde – davor scheuen wir uns nicht. Der Extraufwand ist für uns kein Showstopper für die Energiewende.”
Steven Summa, Vertriebsingenieur Photovoltaik bei Mainova

Mieterstrom vor Ort erzeugen

Mit unserem Mieterstrom-Angebot können Sie Solarstrom für Mieter günstig erzeugen und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Solarstrom für Mieter

Solar-Mieterstrom: Hier trifft Dekarbonisierung auf Denkmalschutz

Installierte Photovoltaikmodule auf einem denkmalgeschützten Gebäuden in der Ludwig-Landmann-Straße.

Solar-Mieterstrom auf einem denkmalgeschützten Gebäude? Die Praxis zeigt: Intelligente Solarlösungen funktionieren auch auf historischer Substanz. Gemeinsam mit der ABG Frankfurt Holding haben wir Nägel mit Köpfen gemacht. Bei der Installation einer Mieterstromanlage wurden vergangenes Jahr die Vorgaben des Denkmalamts erfolgreich umgesetzt. Dank des Mieterstrommodells kommt bei entsprechendem Tarifabschluss nun Sonnenstrom direkt vom Dach. Die Eckdaten der neuen Solaranlage in der Ludwig-Landmann-Straße:

  • Die installierte Leistung der PV-Anlage beträgt 25,5 kWp
  • 60 Solarmodule produzieren pro Jahr voraussichtlich 26.900 kWh Sonnenstrom
  • Jährlich spart die Anlage rund 13 t CO2 ein

Moderne Solarlösung fürs historische Dach

Bei dem Mehrfamilienhaus im Frankfurter Westen handelt es sich um ein sogenanntes Laubenganghaus. Das historische Dach erforderte besondere Lösungen. Beispielsweise wurde die Anlage mit einem größeren Abstand vom Rand des Daches errichtet, damit sie sich stimmig ins Gesamtbild des Gebäudes einfügt. Da die Tragfähigkeit nicht ausreichend war, wurde durch Verstärkung der Sparren das gesamte Dach ertüchtigt und erstmals mit einer Leichtbau-Unterkonstruktion gearbeitet. So können künftig neue Projekte angegangen werden, bei denen die Gebäudestatik eine PV-Anlage bislang verhinderte. Weitere Gebäude in der Ludwig-Landmann-Straße und in den denkmalgeschützten Siedlungen Römerstadt und Westhausen sollen folgen.

Es geht voran – Energiezukunft in Frankfurt

Die Sonne gepachtet! In enger Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding konnten wir uns schon Ende November über einen neuen Meilenstein freuen: stolze 10 MWp Leistung beim Photovoltaik-Mieterstrom. Damit gehört Mainova bundesweit zu den größten Anbietern in diesem Segment. Alle 830 Mieterstromanlagen haben 2024 die Emissionen von rund 5.000 t Kohlendioxid vermieden. Um diese Menge CO2 auszugleichen, hätten alternativ rund 500.000 Bäume gepflanzt werden müssen. Das entspricht einem Wald auf rund einem Viertel der Fläche Frankfurts.
Von erneuerbaren Energien über grüne Fernwärme bis zur Elektromobilität entwickeln wir innovative Kundenlösungen sowie Energiekonzepte, die den Herausforderungen urbaner Quartiere gerecht werden. Damit schaffen wir die Basis für eine CO2-arme Energieversorgung, die nachhaltiges Leben und Wirtschaften einfach und komfortabel macht.

So gestalten wir Frankfurts Energiezukunft

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