E-Auto-Förderung: So funktioniert das neue Förderprogramm
25.02.2026
7 Minuten
Schon gewusst? Seit Jahresbeginn gibt‘s eine neue E-Auto-Förderung! Die grundlegenden Bedingungen stehen fest, das Antragsportal ist aktuell in Arbeit. Aber wie hoch ist der staatliche Zuschuss und wer kann ihn ab wann beantragen? Um welche Fahrzeuge geht es genau? Wir beantworten wichtige Fragen.
Erstellt von Mainova Redaktion
Freut euch auf folgende Themen:
- Wichtige Grundlagen der neuen E-Auto-Förderung
- Soziale Staffelung und Kinderbonus: das Prämienprinzip der Elektroauto-Förderung
- Wer ist förderberechtigt und welche Nachweise werden benötigt?
- Diese Fahrzeug- und Zulassungskriterien sind zu erfüllen
- Die Kfz-Steuerbefreiung als Extraanreiz
Neue Dynamik für die Verkehrswende! Ein staatliches Förderprogramm soll die E-Mobilität wieder auf die Überholspur bringen. Die E-Auto-Förderung ist beschlossene Sache, die grundlegenden Bedingungen sind bekannt, die Antragstellung steht in den Startlöchern. Schon vor einiger Zeit gab‘s beim Kauf und Leasing von Elektroautos einen Zuschuss vom Staat; der sogenannte Umweltbonus wurde jedoch Ende 2023 früher als geplant beendet. Seit 1. Januar 2026 ist die Elektroauto-Förderung zurück – unter veränderten Bedingungen und mit sozialer Staffelung. Wir fassen die Regeln zusammen und geben euch Tipps zum E-Auto-Förderprogramm. Das Wichtigste in Kürze:
- Privatleute können beim Kauf oder Leasing eines neuen E-Fahrzeugs eine staatliche Förderung von mindestens 1.500 € und höchstens 6.000 € erhalten
- Förderfähig sind Fahrzeuge, die seit 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland neu zugelassen werden
- Für den Zuschuss muss euer Auto entweder komplett batterieelektrisch fahren oder zu den förderfähigen Plug-in-Hybriden bzw. zu bestimmten Modellen mit Range Extender (Reichweitenverlängerer) gehören
- Die Höhe der E-Auto-Prämie bemisst sich am Fahrzeugtyp, am zu versteuernden Jahreseinkommen eures Haushalts und variiert je nach Familiengröße
Grundlegendes zur neuen E-Auto-Förderung
Weg vom Verbrenner, hin zu einem ressourcenschonenden Verkehr – Elektromobilität ist ein zentraler Baustein der Verkehrswende. Mehr und mehr Strom stammt aus erneuerbaren Energien, damit können E-Fahrzeuge besonders emissionsarm betrieben werden. In der Vergangenheit kamen die Neuzulassungen jedoch immer wieder ins Stocken, ein bisschen wie beim Fahren mit angezogener Handbremse. Mit dem neuen E-Auto-Bonus möchte die Bundesregierung nun dafür sorgen, dass das Tempo konstant wieder anzieht.
„Wir wollen mit diesem Förderprogramm etwas für die Umwelt tun, für unsere europäische Automobilindustrie und für die Haushalte, die sich ohne Unterstützung noch kein Elektroauto leisten konnten. Nachdem die Bundesregierung bereits viel getan hat, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen, unterstützt dieses Förderprogramm gezielt Privatleute. Die Mittel reichen für geschätzt 800.000 Fahrzeuge in den nächsten drei bis vier Jahren. […]“
Bundesumweltminister Carsten Schneider
Soziale Staffelung und Kinderbonus: das Prämienprinzip der Elektroauto-Förderung
Quelle: Bundesumweltministerium, Januar 2026
Das E-Auto-Förderprogramm unterstützt euch beim Kauf oder Leasing eines Neuwagens, der seit 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland neu zugelassen wird. Das Antragsportal ist in Arbeit, die E-Auto-Prämie könnt ihr rückwirkend beantragen.
Starten wir also direkt rein! Wie hoch ist die Förderung für BEV (BEV steht für Battery Electric Vehicle, also für Fahrzeuge mit rein elektrischer Energiequelle) – und wovon hängt die genaue Höhe ab? Die Förderprämie wird grundsätzlich bis zu einer Einkommensgrenze von 80.000 € pro Haushalt gewährt. Konkret ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen/Jahr gemeint. Für einen vollelektrischen Neuwagen bekommt ihr eine Basisförderung in Höhe von 3.000 €; im Rahmen der sozialen Staffelung gibt’s dann einen entsprechenden Aufschlag. Menschen mit geringeren Einkommen werden gezielt stärker unterstützt.
Sind minderjährige Kinder im Haushalt? Auch das wird extra berücksichtigt! Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze in der E-Auto-Förderung um jeweils 5.000 €, wobei maximal zwei Kinder angerechnet werden. Beispiel: Für Haushalte mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren liegt sie bei 90.000 €/Jahr. Außerdem erhaltet ihr einen Kinderbonus.
Förderprämien für BEV mit rein elektrischer Energiequelle
Diese Einkommensgrenzen gelten und so wirkt sich der Kinderbonus auf die Höhe eurer BEV-Prämie aus:
| Zu versteuerndes Einkommen des Haushalts pro Jahr | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit 2 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| Bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| Bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| Bis 85.000 € | Keine Förderung | 3.500 € | 4.000 € |
| Bis 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | 4.000 € |
Quelle: Bundesumweltministerium, Januar 2026
Förderung von Plug-in-Hybriden: Diese Regeln gelten für PHEV
Auch Kauf und Leasing eures neuen Plug-in-Hybrids (kurz: PHEV für Plug-in Hybrid Electric Vehicle) werden gefördert. Die Basisförderung beträgt 1.500 €. Sie wird ebenfalls für bestimmte E-Autos mit Range Extender zur Reichweitenverlängerung gewährt. In beiden Fällen gibt’s spezielle Vorgaben, etwa Höchstwerte für die CO2-Emissionen. Diese Einkommensgrenzen gelten und so wirkt sich der Kinderbonus auf den PHEV- und Ranger-Extender-Zuschuss aus:
| Zu versteuerndes Einkommen des Haushalts pro Jahr | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit 1 Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit 2 oder mehr Kindern unter 18 Jahren |
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| Bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| Bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| Bis 85.000 € | Keine Förderung | 2.000 € | 2.500 € |
| Bis 90.000 € | Keine Förderung | Keine Förderung | 2.500 € |
Quelle: Bundesumweltministerium, Januar 2026
Hinweis: Alle Angaben zum E-Auto-Förderprogramm erfolgen ohne Gewähr. Einkommensgrenzen und ihre Berechnungslogik, Prämienhöhen, Regelungen etwa für Rentnerinnen und Rentner ohne Einkommenssteuererklärung oder eheähnliche Gemeinschaften sind auf der Website des Bundesumweltministeriums einsehbar bzw. sollen dort zeitnah veröffentlicht werden: www.bundesumweltministerium.de
Förderanspruch und Nachweise: Was über das Antragsverfahren bekannt ist
Wer ist förderberechtigt und welche Nachweise brauche ich? Das E-Auto-Förderprogramm richtet sich an Privatleute. Es enthält verschiedene Fördervoraussetzungen fürs Elektroauto, darunter:
- Euer E-Auto, Range-Extender-Modell oder der gewählte Plug-in-Hybrid erfüllt alle Fahrzeug- und Zulassungskriterien
- Das gesamte, zu versteuernde Haushaltseinkommen/Jahr liegt nach der offiziellen Berechnungsmethode innerhalb der erlaubten Einkommensgrenzen
- Ihr reicht die Nachweise vollständig ein (aller Voraussicht nach eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags, des Fahrzeugscheins und der zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal 3 Kalenderjahre alt)
- Nach Kauf und Leasing haltet ihr das geförderte Fahrzeug mindestens 3 Jahre
Den Antrag auf Elektroauto-Förderung online stellen
Euren Antrag stellt ihr über eine Online-Plattform, die Nachweise werden digital erbracht. Das Portal wird wohl im Mai freigeschaltet. Die E-Auto-Prämie kann natürlich rückwirkend beantragt werden – innerhalb von 1 Jahr ab Neuzulassung auf den Antragsteller. Für die Förderung zählt das Zulassungsdatum, nicht wann ihr das Fahrzeug bestellt habt. Das macht den Prozess deutlich einfacher.
Gut zu wissen: Auch Menschen, die keine Steuererklärung einreichen müssen, Rentenempfänger ohne Einkommenssteuererklärung oder Paare ohne Trauschein und mit gemeinsamen Kindern bleiben nicht außen vor. Dazu schreibt das Bundesumweltministerium: „Die Details der Berechnungsgrundlage, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht. Den Betroffenen entsteht dadurch kein Nachteil, denn die Förderung kann ein Jahr rückwirkend beantragt werden.“
Die umfangreichen FAQ zur Förderung von E-Autos können wir euch nur wärmstens empfehlen, sie decken viele relevante Fragen ab. Außerdem werden sie fortlaufend aktualisiert. Macht euch vor einer Kaufentscheidung immer noch mal schlau, ob es Updates oder etwas Neues gibt!
Diese Fahrzeug- und Zulassungskriterien muss ein E-Auto erfüllen
Gefördert werden Kauf und Leasing von Neufahrzeugen der Fahrzeugklasse M1 – vorausgesetzt, der Wagen wird seit 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland auf den Antragsteller zugelassen. M1-Fahrzeuge sind „Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz“. Ab Erstzulassung gilt eine Mindesthaltedauer von 3 Jahren. Es wird allerdings geprüft, ob sogenannte EU-Präferenzregelungen möglich sind. Wenn ja, können sie später ins laufende Förderprogramm eingebaut werden. Behaltet das im Hinterkopf!
Augen auf bei Plug-in-Hybriden und E-Autos mit Range Extender
Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge mit Range Extender können bis zum 30. Juni 2027 gefördert werden, wenn sie höchstens 60 g CO2/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrisch fahren können. Offen ist, ob die Förderung für den Zeitraum ab 1. Juli 2027 angepasst wird. Informiert euch unbedingt beim Hersteller oder bei eurem Händler und behaltet die Webseite vom Bundesumweltministerium im Blick. Mit einem Check der FAQ-Liste zur E-Auto-Förderung seid ihr immer up to date.
Clever kombinieren: Extraanreiz Kfz-Steuerbefreiung
Die Kfz-Steuer belohnt emissionsarme Mobilität. Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß werden weniger stark besteuert als solche, die viel CO2 ausstoßen. Stromer mit rein elektrischer Energiequelle genießen ein besonderes Privileg, denn sie sind von der Kfz-Steuer befreit.
Wie kombiniert sich die E-Auto-Förderung ab 2026 mit der Kfz-Steuerbefreiung – und wie lange gilt die Befreiung für neu zugelassene BEV? Die Steuerbefreiung für Elektroautos wurde kürzlich von der Bundesregierung verlängert. Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2030 bleibt euer E-Auto für bis zu 10 Jahre steuerfrei, maximal bis zum 31. Dezember 2035. Dann endet die Steuerbefreiung. Das bedeutet konkret: Sind die Voraussetzungen erfüllt, bekommt ihr für ein Anfang 2026 neu zugelassenes BEV nicht nur die staatliche Förderprämie. Ihr fahrt außerdem fast 10 Jahre lang ohne Kfz-Steuer!
Auch wir drücken aufs Tempo
Mitentscheidend für den Durchbruch der Elektromobilität ist eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur, um Elektrofahrzeuge auch unterwegs bequem zu laden. In unserer Heimatstadt Frankfurt haben wir bereits ein gutes Stück des Wegs zur flächendeckenden Versorgung der Elektroautos zurückgelegt. Mittlerweile sind es knapp 760 öffentlich zugängliche Ladepunkte. Darunter auch DC-Hubs zum Schnellladen.
Beim Ladestrom gilt: Er ist nur so gut wie seine Herkunft. Daher versorgen alle Mainova-Ladestationen euch ausschließlich mit Ökostrom. Zum Teil ist dieser Strom „made in Frankfurt“, da er direkt von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Parkhäuser erzeugt wird. Mehr Infos zur Elektromobilität, zum Energiesparen oder zu unserem vielfältigen Engagement findet ihr immer hier im Blog und auf unseren Social-Media-Kanälen.
E-Mobilität: Viele Rädchen greifen ineinander
Zu Hause laden
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Mit Autostrom fahren
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