Solarpflicht: Wo sie schon gilt und wie Unternehmen jetzt die Weichen stellen

27.02.2023

5 Minuten

Vorfahrt für die Erneuerbaren! Die EEG-Novelle 2023 lässt daran keine Zweifel. Das Ausbauziel für Wind- und Sonnenstrom wurde deutlich erhöht. Solardächer leisten einen entscheidenden Beitrag zum Umbau des Energiesystems – und ihr Potenzial ist enorm.

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Gestärkt aus der Krise in die Energiezukunft: Es waren ermutigende Nachrichten, die Ende Januar durch die Medien gingen. Im Jahr 2022 wurde in der EU erstmals mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert als aus Gas. Das ergab eine Analyse der Denkfabrik Ember Climate. Auch Deutschland hat Fortschritte erzielt und seinen Beitrag geleistet. Ein wichtiges Zeichen für den beschleunigten Energiewechsel und Ansporn für das Erreichen der Klimaschutzziele.

Vorfahrt für die Erneuerbaren, daran gibt es nichts zu rütteln. Mit dem EEG 2023 setzt die Regierung auf eine neue Dynamik bei Wind- und bei Sonnenstrom. Solardächer tragen entscheidend zum Umbau des Energiesystems bei – und ihr Potenzial ist enorm. Bund und Länder wissen das. Und hier kommt die Solarpflicht ins Spiel. Teils haben PV-Auflagen bereits Einzug in die Landesgesetze gehalten, die Ampel möchte sie bundesweit einführen. Auch Hessen hat im überarbeiteten HEG (Hessisches Energiegesetz) erste Gebäudetypen definiert. Zwar klingt „Pflicht“ immer etwas hart, aber Unternehmen können von Solar klar profitieren. Gerade bei hohem Direktverbrauch lassen sich durch Kompensation des Netzstroms deutliche Einsparungen erzielen. Klimaschutz und Senkung des Kostendrucks gehen Hand in Hand. Ein guter Zeitpunkt, jetzt die Weichen zu stellen und Betriebe in puncto Photovoltaik zukunftssicher aufzustellen.

Was ist die Solarpflicht und wo gilt sie bereits?

Sonne und Wind sind zentrale Bausteine der Energiewende. Das ist nicht neu. Neu sind jedoch die Ausbauziele, das Tempo soll noch einmal kräftig anziehen. Seit Juli ist gesetzlich festgelegt, dass erneuerbare Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit erhalten sie bei sogenannten Abwägungsentscheidungen Vorrang. Das novellierte EEG trat am 1. Januar 2023 in Kraft, u. a. mit folgenden Punkten:

  • Bis 2030 Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 %
  • Verdreifachung der Geschwindigkeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien
  • Höhere Vergütungssätze für Solaranlagen
  • Erleichterungen bei der Eigenversorgung (KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage nur noch für die Stromentnahme aus dem öffentlichen Netz)
  • Vollständige Abschaffung der EEG-Umlage

Ergo, mehr Windkraft zu Wasser, mehr Windkraft an Land – und eben auch mehr Sonnenenergie. Es sollen viele neue PV-Anlagen in Deutschland errichtet werden. Das steht bereits im Koalitionsvertrag 2021: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Die bundesweite PV-Pflicht ist also geplant. Eine Solarpflicht definiert, wann und wo Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem Gebäudedach oder über Parkflächen installiert werden müssen.

Hessen, Baden-Württemberg, Bayern & Co: Auszüge aus der aktuellen Solarpflicht

Dabei heißt es: Augen auf am Standort! Einige Bundesländer haben nämlich schon Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dächern beschlossen. Aber wo gelten welche Auflagen? Ein paar Beispiele zeigen, warum sich Unternehmen mit der Solarpflicht beschäftigen und auf was sie vor Ort achten müssen:

Hessen: Los geht’s, wie sollte es anders sein, mit der Mainova-Heimat Hessen. Im November 2022 wurde das HEG (Hessisches Energiegesetz) novelliert und damit eine Photovoltaikpflicht für landeseigene Gebäude ab 50 m² Nutzfläche eingeführt. Bei bestehenden landeseigenen Gebäuden müssen ab dem 29. November 2024 anteilig auf den Dachflächen PV-Anlagen installiert werden. Für Neu- und Erweiterungsbauten gilt dies, wenn die Errichtung des Gebäudes nach dem 29. November 2023 startet. Geeignete Parkplätze sollen in bestimmten Fällen ebenfalls Solaranlagen über der Stellplatzfläche erhalten.
Auch wenn die PV-Pflicht noch begrenzt ist, so liegen die Vorteile auf der Hand: Photovoltaik auf dem Dach schafft Preissicherheit und Unternehmen rüsten sich für die Energiewende. Je nach Modell sogar ganz ohne Finanzierungskosten und Betriebsaufwand.

Das Hessische Energiegesetz im Detail

Baden-Württemberg: Mit seinem Klimaschutzgesetz ist das Land Vorreiter beim Thema PV-Pflicht:

  • Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von Nichtwohngebäuden
  • Seit 1. Januar 2022 beim Neubau von Parkplätzen mit mehr als 35 Stellplätzen
  • Seit 1. Mai 2022 beim Neubau von Wohngebäuden
  • Seit 1. Januar 2023 bei einer grundlegenden Dachsanierung eines Gebäudes

Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg im Detail

Bayern: Auch die Bayerische Bauordnung wurde Ende letzten Jahres geändert. Ab einer bestimmten Dachfläche müssen z. B. Eigentümer von Nichtwohngebäuden sicherstellen, dass auf geeigneten Dächern PV-Anlagen in angemessener Auslegung errichtet werden: bei Eingang des Antrags auf Baugenehmigung oder der vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 für Gebäude mit ausschließlich gewerblicher oder industrieller Nutzung; ab dem 1. Juli 2023 auch für sonstige Nichtwohngebäude. Wenn ab dem 1. Januar 2025 die Dachhaut vollständig erneuert wird, gilt ebenfalls eine Solarpflicht.

Die Bayerische Bauordnung im Detail

Niedersachsen: Die Solarpflicht greift derzeit für gewerblich genutzte Gebäude, die mindestens eine Dachfläche von 75 m2 aufweisen. Seit 2023 sollen bei der Errichtung des Gebäudes mindestens 50 % der Fläche mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Neue Wohngebäude müssten z. B. hinsichtlich ihrer Tragkonstruktion auf eine Nachrüstung vorbereitet sein.

Die niedersächsische Bauordnung im Detail

Nordrhein-Westfalen: In NRW startete die Solarpflicht für Parkflächen. Seit Januar 2022 müssen beim Neubau von geeigneten offenen Parkplätzen Photovoltaikanlagen installiert werden. Dies gilt für Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen, die einem Nichtwohngebäude dienen. Die schwarz-grüne Landesregierung möchte etappenweise eine umfassendere Solarpflicht einführen, unter anderem für gewerbliche Neubauten und Dachsanierungen.

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen im Detail

Auch Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben bereits eine Solarpflicht in unterschiedlicher Ausprägung eingeführt; andere Länder sind in der Planungsphase. Die jeweiligen PV-Pflichten unterliegen individuellen Ausnahmeregelungen.

Photovoltaik als Chance – agieren statt reagieren

Gut für den ökologischen Fußabdruck, gut für die Unabhängigkeit vom Markt: Ob PV-Pflicht oder (noch) nicht, jede selbst erzeugte und verbrauchte Kilowattstunde Sonnenstrom zahlt sich aus. Speziell für Immobilien mit recht großen Dachflächen wie beispielsweise das produzierende Gewerbe, Logistikunternehmen oder größere vermietete Geschäftsgebäude bietet Mainova ein attraktives Modell an. PV OnSite PPA – eine investitionsfreie PV-Stromlieferung im Full-Service-Paket.

PV-Anlage ohne eigene Aufwände

Klingt spannend? Dann noch ein paar Details. Im Rahmen von PV OnSite PPA übernimmt Mainova als Anlagenbetreiber die Investitionskosten. Auch Planung, Installation und Betrieb der PV-Anlage, Instandsetzung, Fernüberwachung und Versicherung sind Teil des Angebots. Dieses gilt ab einem Verbrauch von 150.000 kWh/Jahr und für Dachflächen ab 600 m2. Für bestmöglichen Service sollte sich die Liegenschaft im näheren Umfeld von Frankfurt befinden.

Der produzierte Strom vom Dach wird vor Ort verbraucht. Einspareffekte wirken so schnell und direkt, die Kosten bleiben langfristig kalkulierbar, ein Investitionsrisiko gibt es nicht. Ganz nebenbei verbessern Unternehmen damit ihre Energiebilanz. Und das kann on top zur gewünschten Imageaufwertung die Pole Position bedeuten: konkret für die mögliche Erweiterung der Solarpflicht – und ganz allgemein für die Anforderungen an den Gebäudeenergiestandard.

Mehr über PV OnSite PPA

Energie ganzheitlich denken

Künftige PV-Pflichten oder steigende Anforderungen an die energetische Qualität: Auf dem Weg in die Klimaneutralität wird Bewegung im Gebäudesektor bleiben. Dezentrale Energieerzeugung, Wärmeschutz, Klimatechnik, der gesamte Reformprozess setzt ein kluges Zusammenspiel sämtlicher Bausteine voraus. Umso wichtiger ist es für Unternehmen, sowohl die Vorgaben als auch die Möglichkeiten gleichermaßen zu kennen. Und bestenfalls über geltende Mindeststandards hinauszublicken. Gut beraten ist, wer ganzheitlich denkt und z. B. rund um eine Solaranlage weitere bauliche Maßnahmen und moderne Effizienzlösungen erwägt – oder umgekehrt. Vom strukturierten CO2-Management über umweltschonenden Solar-Direktstrom bis zur Anlagenoptimierung: Mainova unterstützt Unternehmen mit einem breiten Portfolio innovativer Angebote. Alles aus einer Hand, so wird die Dekarbonisierung nachhaltig zum Erfolg.


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André Kaufmann

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